Man könnte den Streit ums Urheberrecht als Western inszenieren. Dann wären Urheber und Netznutzer wie Cowboys und Nomaden, die sich darüber streiten, wie hoch der Zaun sein soll, und wo er verlaufen muss. Die Cowboys wollen natürlich nicht, dass ihre Rinder einfach abhauen. Die Nomaden wollen umherziehen und ihre Zelte aufschlagen, wo sie wollen. Das steht ihnen auch zu, weil sie Landbesitz nach ihrem Rechtsverständnis nicht kennen und die Prärie nun mal allen gehört. Die Tiere übrigens auch, und wer will da schon einen Unterschied zwischen Büffeln und Rindern machen. Eine gehörnte Hauptmahlzeit, wie sie die Götter den Menschen geschenkt haben, sind ja irgendwie beide.
Die Digitalkonzerne aber wären die Prospektoren, denen dieser Streit nur lästig ist. Ihnen gehören ja schon die Eisenbahnen und die Schlachthöfe. Das Land, auf dem sich die Cowboys und Nomaden noch um Zäune streiten, haben sie längst mit ihren Fördertürmen und Pipelines durchfräst, die Ölquellen angezapft und den Grundwasserspiegel gesenkt. Die europäischen Gesetzgeber fühlen sich da immer ein wenig wie die glorreichen Sieben, die den Cowboys zu Hilfe kommen. Nomaden können sie noch vertreiben. Gegen Bohrköpfe können sie mit ihren Flinten und Revolvern allerdings nur wenig ausrichten. Und wenn das Wasser weg ist, dann verdurstet leider das Vieh.
Die neuen Grenzwerte sind 15 Sekunden, 160 Zeichen und 125 Kilobyte
Die Rinder sind natürlich die urheberrechtlich geschützten Werke, die Büffel die rechtefreien. Öl und Wasser sind Metadaten unter und auf der Prärie des World Wide Web. Zu plump? Zu schief? Man könnte natürlich als digital mündiger Bürger auch den "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes" der Bundesregierung durchlesen, der am Mittwoch im Kabinett verhandelt und beschlossen wurde und der die EU-Urheberrechtsrichtlinie im deutschen Recht verankern soll. 171 Seiten feinste Juristenprosa.
Zunächst also mal die vermeintlich gute Nachricht für die Kultur- und Medienbranche. Die großzügigen Regeln zur Verwendung von Werken, die im analogen Leben urheberrechtsgeschützt sind, auf digitalen Plattformen, Regeln, die Ende letzten Jahres für so viel Unmut sorgten, sind eingeschränkt worden. Im letzten Entwurf sollten 20 Sekunden Audio oder Video, 1000 Zeichen Text und 250 Kilobyte für Fotos und Grafiken unter eine sogenannte Bagatellgrenze fallen. Die neuen Grenzwerte sind 15 Sekunden, 160 Zeichen und 125 Kilobyte. Der Zaun ist also zumindest für Autoren, Buch- und Presseverlage wieder deutlich höher. Die haben dann auch ein Recht auf Vergütung, wenn ihre Texte verwendet werden. Private und unkommerzielle Zitate sind ausdrücklich ausgenommen. Auch bei Audio- und Videomaterial ist die Meme-Kultur mit der 15-Sekunden-Regel gerettet. Bei Bildern sowieso. Mit 125 Kilobyte ist ein Bild auch auf einem großen Schirm noch scharf und strahlend. Fotografen und Grafiker können das Netz als Einkunftsquelle sowieso schon lange abschreiben.
Größter Streitpunkt bei der Vorlage der EU-Richtlinien war immer der Paragraf 13, der nun Paragraf 17 heißt und im deutschen Entwurf im Artikel 3 behandelt wird. Demnach sind digitale Firmen sehr wohl für die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. Freie Meinungsäußerung, Zitat, Parodie und Pastiche sind allerdings ausgenommen.
Ebenfalls ausgenommen ist das Text- und Datamining. Der Entwurf definiert das als "die softwaregestützte Auswertung großer Datenmengen, um neue Muster oder Trends zu erkennen und auf diese Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen". Das ist vor allem für die Programmierung von künstlicher Intelligenz wichtig. Für die sind Daten der Treibstoff. Um beim Bild vom Western zu bleiben - Daten sind das neue Öl.
Was nun als Kompromiss ausgehandelt wurde, sorgt trotzdem auf allen Seiten für Ärger.
Sollten nun also nicht alle Seiten zufrieden sein? Den Urhebern bleibt einiges an Recht, die Nutzer und die Wissenschaften haben größtmögliche Freiheiten, und die Digitalkonzerne dürfen deutsche Daten in jeder beliebigen Menge abschöpfen.
Was nun also als Kompromiss ausgehandelt wurde, sorgt trotzdem auf beiden Seiten für Ärger. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann kommentierte am Mittwoch: "Ohne Nachbesserungen im Deutschen Bundestag ist die Umsetzung der Richtlinie noch nicht zukunftsfähig. Youtube, Google und Co. müssen in der Zukunft sicherstellen, dass sie nur das auf ihren Plattformen präsentieren, was von den Urhebern dafür frei gegeben ist und wofür sie eine angemessene Vergütung an die Rechteinhaber gezahlt haben."
Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen formulierte im Schulterschluss mit dem DFB seinen Unmut noch etwas schärfer. "Mit Blick auf den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie zum 'Digital Single Market' (DSM) in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen bestürzt", heißt es da. Und: "Zu den immer wieder geäußerten Kritikpunkten gehören eine praxisferne Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen sowie massive Eingriffe in etablierte und zukünftige Lizenzmärkte."
Die Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Grünen Tabea Rößner kritisierte dagegen: "Mit dem heutigen Beschluss ist endgültig klar: Die Bundesregierung und insbesondere die CDU haben ihr Versprechen gebrochen, Uploadfilter nach Möglichkeit zu verhindern." Denn auch wenn der Einsatz solcher Filter nicht explizit im Gesetzentwurf steht, ist er implizit unvermeidbar, wenn Digitalfirmen ihrer neuen Verantwortung gerecht werden wollen. Und Rößner schreibt weiter: "Das zweite große Problemfeld des Gesetzentwurfes sind die Schranken im Plattformbereich. Die Nutzerrechte geraten jetzt schwer ins Hintertreffen."
Wie unmöglich es ist, einen echten Konsens zu finden, zeigt das Dilemma eines Nischenthemas im Urheberrechtsstreit. Da liegen sich derzeit Bibliotheks- und Schriftstellerverbände in den Haaren. Die Bibliotheken drängen auf eine rasche Regelung des Verleihs von E-Books, denn gerade in der Corona-Krise ist der Zugang zu Büchern und Bildern auf dem digitalen Weg eines der wenigen Mittel, das Bildungswesen wenigstens in Restformen zu retten. Schriftsteller und Verlage weisen zu Recht darauf hin, dass E-Books keine Kopien, sondern Klone sind, die auf ewig Neuware bleiben und sich im Zweifelsfall auch beliebig vervielfältigen lassen.
Nun ist ein Beschluss des Kabinetts keineswegs Gesetz. Zieldatum ist der 7. Juni dieses Jahres. Bis dahin muss Deutschland die EU-Urheberrechtsrichtlinie vom 17. April 2019 umgesetzt haben. In den nächsten Monaten müssen sich deswegen Bundestag und Bundesrat mit dem Thema befassen. Da sitzen eben auch die Grünen und die AfD. Beide fordern ein freies Internet ohne Uploadfilter. Die Kultur- und Medienbranche hofft unterdessen auf einen Buffalo Bill, die Nutzer und die freien Wissenschaften auf einen Geronimo. Wie das im Wilden Westen ausging, weiß man. Buffalo Bill wurde zum Clown. Geronimo starb in Gefangenschaft. Für den Sieg der Zivilisation der Eroberer über die Kultur der Ureinwohner aber fand man damals den Begriff "Manifest Destiny", das unausweichliche Schicksal. Das gibt es heute wieder. Der technische Fortschritt lässt sich nicht aufhalten. Für manche Probleme wird es keine Lösungen geben. Nur die Konsensfindung als Nullsummenspiel. Was die einen glücklich macht, wird die anderen verärgern. Es bleibt an der Zivilgesellschaft, herauszufinden, was ihr schadet, und was ihr nutzt.