Antisemitismus auf der Documenta:Kommen wir nun zum Strafrecht

Antisemitismus auf der Documenta: Sabine Schormann, Generaldirektorin der documenta und des Museums Fridericianum, steht nach der Pressekonferenz im Auestadion vor eine Anzeigetafel mit dem Logo der Kunstausstellung.

Sabine Schormann, Generaldirektorin der documenta und des Museums Fridericianum, steht nach der Pressekonferenz im Auestadion vor eine Anzeigetafel mit dem Logo der Kunstausstellung.

(Foto: Swen Pförtner/dpa)

Kunstkenner und Anwalt Peter Raue zur Frage: Sind die Skandalwerke auf der Documenta durch die Kunstfreiheit geschützt? Oder ist das Volksverhetzung?

Gastbeitrag von Peter Raue

Etliche Wochen bevor die Documenta eröffnet wurde, gingen die Wogen über Konzept (und Konzeptlosigkeit) der Schau hoch. Kollektive sollten die Documenta gestalten, alle für dieses große Ereignis Verantwortlichen ließen die indonesischen Kuratoren und deren ausgewählten Kollektive gewähren. Niemand, der entscheidet, ob Darstellungen die Menschenwürde verletzen, strafbar sind oder einfach unangebracht, keine und keiner, der Verantwortung für das übernimmt, was dort gezeigt wird. Das ist ein Konzept (falls man von einem Konzept sprechen will), dem man kritisch gegenüberstehen kann, das Linie und Leitideen vermissen lässt - aber es ist immerhin eine bewusste Entscheidung, die teuerste und größte Kunstschau der Welt im freien Wildwuchs entstehen zu lassen. Wir Ältere erinnern uns an die 60er - und der freie Wildwuchs in Kunst, Pop, Theater und Film, er hatte was für sich.

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