Süddeutsche Zeitung

Debatte um Missbrauchsfilm:Im Zweifel für die Kunstfreiheit

Der Spielfilm "Grâce à Dieu" über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche von Lyon darf in Frankreich im Kino starten. Dagegen hatte unter anderem ein Priester geklagt, ein Gericht entschied zugunsten der Filmemacher.

Von Joseph Hanimann

Auf der Berlinale wurde François Ozons Drama "Grâce à Dieu" mit dem großen Preis der Jury ausgezeichnet. Nun ist der Spielfilm über Pädophilie und Missbrauch in der katholischen Kirche regulär in den französischen Kinos gestartet, nachdem zwei Gerichtsverfahren zugunsten der Filmemacher entschieden worden sind.

Der Priester Bernard Preynat aus der Diözese Lyon, auf den die Handlung sich bezieht und gegen den zurzeit ein Gerichtsverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen läuft, sowie eine Pfarreigehilfin hatten Klage auf Verschiebung der Premiere bis zur Urteilsverkündung eingereicht. Sie wurde vom Gericht abgewiesen und hat dem Film zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft. Die Situation entfacht im Land eine Debatte.

Während eines noch laufenden Gerichtsverfahrens in einem Spielfilm den Angeklagten schon als schuldig zu zeigen, verstoße gegen das Prinzip der vorausgesetzten Unschuld bis zum Richterspruch und könne durch den öffentlichen Meinungsdruck das Ergebnis beeinflussen, argumentierte der Anwalt des Priesters. Das sei absurd, konterten die Produzenten des Films, denn dieser habe während des Prozesses die Tat ja selber schon gestanden. Eine Verschiebung der Premiere auf ein späteres Datum nach Abschluss des Verfahrens wäre finanziell ruinös nach dem bereits ausgegebenen Werbeetat. Finanzlogik also gegen Rechtsprinzip?

Die Täter tragen im Film ihre Klarnamen, die Opfer werden anonymisiert

Tatsächlich stellte das Gericht bei seinem Urteil die "nicht zumutbare wirtschaftliche Auswirkung" für den Film im Fall eines Aufschubs in Rechnung. Es bestand aber vor allem auf dem Argument der künstlerischen Freiheit. Diese steht im Mittelpunkt der Diskussion. Der Film spiele auf fragwürdige Art auf zwei Ebenen zugleich, geben manche Kritiker zu bedenken. Als Dokumentation eines realen Falls erhebe er Wahrheitsanspruch, als Spielfilm versetze er die Figuren jedoch in erfundene Szenen. Der Pfarrer, der wegen Vertuschung ebenfalls angeklagte Erzbischof von Lyon und die Pfarreigehilfin erscheinen im Film unter ihren Klarnamen. Die Namen der Opfer sind hingegen fiktiv. Er habe die Opfer zeigen wollen und ihren Kampf um Wiedergutmachung, auf die Täter und Mitwisser hingegen gehe er nicht ein, erklärte Regisseur Ozon in Interviews. Die Pfarreigehilfin hatte auf Entfernung ihres Namens aus dem Film geklagt, weil sie sich in der gefühllosen, kalten, unterwürfigen Figur nicht wiedererkenne.

Da werde Unheil zum Unheil hinzugefügt, schreibt der Redaktionschef der katholischen Tageszeitung La Croix, die den Film sonst enthusiastisch lobt. Während die einen mit ihrem Schmerz, ihren Ängsten und Zweifeln auftreten dürften, blieben die anderen bloße Schablonen, ohne den geringsten Anflug von Skrupeln, die sie eventuell auch gehabt haben könnten. "Grâce à Dieu" soll unter dem Titel "Gelobt sei Gott" im Herbst auch in die deutschen Kinos kommen.

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Quelle:
SZ vom 22.02.2019
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