Das Kulturgutschutzgesetz und die Folgen:Kunst auf der Flucht

Die seit einem Jahr geltenden scharfen Importregeln machen vor allem den Asiatika-Händlern zu schaffen - obwohl sie gar nicht die eigentlichen Adressaten sind. Viele verlagern ihre Auktionen ins Ausland.

Von Michael Kohler

Als die umstrittene Novelle des deutschen Kulturgutschutzgesetzes diskutiert wurde, warnten insbesondere die Händler alter asiatischer Kunst vor deren Folgen. Michael Trautmann, Asiatika-Experte des Stuttgarter Auktionshauses Nagel, rechnete vor, dass er für lediglich zehn Prozent seiner chinesischen Objekte die möglicherweise bald geforderten Herkunftsnachweise liefern könne; Markus Eisenbeis, Inhaber des Kölner Auktionshauses Van Ham, sprach von einem drohenden "Genickschlag"; und Henrik Hanstein vom Kölner Auktionshaus Lempertz spielte laut mit dem Gedanken, seine Asiatika-Auktionen in die Brüsseler Filiale zu verlegen.

Mittlerweile ist das Gesetz, das unter anderem die Ein- und Ausfuhr geraubter Kulturgüter unterbinden soll, seit einem guten Jahr in Kraft - und die ersten Auktionshäuser haben die Konsequenzen gezogen. Nagel verkaufte diesen Sommer etwa die Hälfte seiner Asiatika-Bestände, darunter die Glanzlichter in Salzburg, in Stuttgart kamen lediglichdie rechtlich unbedenklichen Objekte zum Aufruf.

Für Objekte, die schon lange im Land sind, ist es schwer, die Herkunft nachzuweisen

"Man macht sich bereits angreifbar", so Nagel-Sprecher Rainer Kämmerer, "wenn nicht nachzuweisen ist, wie die Objekte ins jeweilige Einfuhrland gekommen sind. Das ist bei vielen Stücken jedoch praktisch nicht zu leisten, da sie teilweise schon seit über hundert Jahren in Europa sind und ihre Besitzer oft gar nicht wissen, auf welchem Weg die Stücke in die Familie gekommen sind, weil keine entsprechenden Nachweise existieren."

Laut dem Gesetz können Händler die Legalität ihrer Kulturgüter durch Ausfuhrgenehmigungen der Herkunftsländer belegen oder indem sie etwa durch Quittungen, Fotografien oder Ausstellungspublikationen nachweisen, dass sich die Objekte bereits seit längerer Zeit in Deutschland befinden. Bei Kulturgütern aus anderen EU-Ländern müssen diese vor dem 31. Dezember 1992 in Deutschland gewesen sein, bei Nicht-EU-Staaten verläuft die Wasserscheide durch das Jahr 2007.

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Famille-verte-Schale aus der Brüsseler Auktion von Lempertz.

(Foto: Lempertz)

Mit der Salzburger Premiere und dem Gesamtumsatz von rund sechs Millionen Euro ist Nagel laut Kämmerer "zufrieden" - auch wenn der Betrag von den Ergebnissen der Spitzenjahre weit entfernt ist. "Die Verunsicherung im Asiatika-Markt ist immer noch sehr groß." Viele Sammler würden sich derzeit scheuen, Spitzenwerke an deutsche Auktionshäuser zu geben.

Laut Kämmerer rechnet Nagel nicht damit, dass sich die Aufregung rasch wieder legt. Man hoffe darauf, dass das "im europäischen Vergleich sehr scharf ausgelegte" deutsche Kulturgutschutzgesetz "im Laufe der kommenden Jahre den Gesetzgebungen der Nachbarländer angepasst wird". Bis dahin will Nagel in seiner neuen österreichischen Niederlassung auch andere, dem Luxusbereich zugeordnete Segmente bewerben. Die nächste Asiatika-Auktion findet im Dezember in der Salzburger Panzerhalle statt.

Die Stuttgarter sind mit ihren Bedenken nicht allein. Lempertz verlegte seine China-Auktion im Juni erstmals nach Brüssel. "Aus China bekommt man nach 100 oder 200 Jahren keine Herkunftsnachweise", sagt Lempertz-Inhaber Henrik Hanstein, "es ist bei asiatischer Kunst unmöglich, dem Gesetz Genüge zu tun."

Allerdings sei die Gesetzesnovelle nicht der alleinige Grund für die Verlegung. Hanstein schätzt das für Asiatika günstige Brüsseler Umfeld, zudem zahle er in Belgien nur sechs Prozent Einfuhrumsatzsteuer aus Drittländern, in Deutschland sind es 19 Prozent. "Zögerlichen Sammlern aus dem Ausland sage ich: Dann liefert doch in Brüssel ein." Gleichwohl will Hanstein auch weiterhin Asiatika in Köln versteigern. Das Experiment mit Brüssel sei gelungen, sagt er, der Umsatz habe an beiden Standorten zusammen bei knapp zwei Millionen Euro gelegen. "Aber es ist nicht das, was wir wollen."

Für Markus Eisenbeis, Chef des Kölner Auktionshauses Van Ham, würde sich eine Auslandsfiliale für Asiatika nicht rechnen: "Wenn es sein muss, stelle ich diesen Bereich eher ein." Eisenbeis schätzt sich glücklich, dass sein Haus im "unkritischen" japanischen Segment besonders stark ist und erkennt in den seiner Meinung nach "völlig überzogenen" Sorgfaltspflichten vor allem einen weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber den großen angelsächsischen Auktionshäusern.

Das Kulturgutschutzgesetz und die Folgen: Nashornbecher aus dem Auktionshaus Lempertz.

Nashornbecher aus dem Auktionshaus Lempertz.

(Foto: Lempertz)

Mit den Asiatika-Händlern, glaubt Eisenbeis, treffe das Gesetz ohnehin die Falschen: "Eigentlich ist der Gesetzgeber auf die Antiken aus." Allerdings hält Eisenbeis auch das Ausmaß der Raubgrabungen nach antiken Fundsachen für maßlos überschätzt.

In der Schweiz wundert man sich über die Aufregung - und freut sich über neue Kunden

Er rechnet den jährlichen Umsatz der beiden Marktführer im Antikenhandel Sotheby's und Christie's auf ein weltweites Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro hoch, unterstellt, dass Antiken im gleichen Volumen und zu 20 Prozent des Normalpreises auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden und leitet daraus einen Ertrag von zwölf Millionen Euro ab. Ein eklatanter Unterscheid zu den kolportierten Milliardensummen, die nach einer Unesco-Studie angeblich mit dem Handel von Blutantiken erzielt werden.

Während die deutschen Kunsthändler klagen, wundert man sich in der Schweiz. Cyril Koller, Geschäftsführer des Zürcher Auktionshauses Koller, versteht die ganze Aufregung nicht. Zwar sehe auch er, dass die deutschen Sammler wegen des Kulturgutschutzgesetzes generell verängstigt seien. Aber er bezweifelt, dass die strengeren Exportbestimmungen tatsächlich die befürchteten dramatischen Auswirkungen haben.

"Wir konnten diesen Sommer drei chinesische Spitzenwerke aus einer alten Hamburger Sammlung versteigern", sagt Koller. "Die Ausfuhr aus Deutschland verlief reibungslos." Man hätte diese Objekte auch in Köln oder Stuttgart verkaufen können, so Koller, allerdings nicht zum gleichen Preis. Um eben diese bei Koller für insgesamt 2,64 Millionen Franken veräußerten kaiserlichen Kunstwerke hatte auch Hanstein geworben - der Kölner Auktionator vermutet, dass die Schweizer Konkurrenz in diesem Fall Nutznießer des deutschen Kulturgutschutzgesetzes war.

"Es ist bei asiatischer Kunst eigentlich unmöglich, dem neuen Kulturgutschutzgesetz Genüge zu tun." Henrik Hanstein, Auktionshaus Lempertz

Für Hanstein geht das Problem zudem über den Kunsthandel hinaus. Auch die beiden deutschen Museen für asiatische Kunst könnten "für über 90 Prozent ihrer Bestände" keine Herkunftsnachweise führen, sagt der Lempertz-Chef - eine Einschätzung, die Adele Schlombs, Direktorin des Kölner Museums für Ostasiatische Kunst, bestätigt. "Das ist normal bei Objekten eines bestimmten Alters", so Schlombs, deren 1909 gegründetes Museum im Wesentlichen auf die Ankäufe zurückgeht, die der Sammler Adolf Fischer zwischen 1890 und 1910 auf seinen Reisen durch Japan und China tätigte.

Für die Kölner Museumsdirektorin ist das deutsche Kulturgutschutzgesetz "nicht praxistauglich", zumal es ihrem Museum am Nötigsten fehle: "Das Thema Provenienzforschung scheitert bei uns schon am fehlenden Personal." Dabei scheint die Ausweitung der Provenienzforschung gerade im Bereich der asiatischen Kunst besonders dringlich zu sein: "China wird in absehbarer Zeit viele Objekte zurückverlangen", glaubt Schlombs. "Auch Exoten wie wir müssten mal in den Genuss von Forschungsgeldern kommen."

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