Wer verstehen wollte, warum die Rechten wieder so viel Zulauf haben, der fragte bis vor einigen Jahren Cornelia Koppetsch. Mit „Die Gesellschaft des Zorns“ hatte die Soziologin 2019 eine viel beachtete Studie veröffentlicht, in der sie die Hinwendung vieler Milieus zu Populismus und autoritären Figuren als Ergebnis eines „Kulturkonflikts“ zwischen der verschwindenden „Industriemoderne“ und einer neuen, global geprägten Moderne erklärte.
Doch bald nachdem das Buch erschienen und überall gefeiert worden war, fielen die vielen Passagen auf, die Koppetsch mehr oder weniger offenkundig aus anderen Werken übernommen hatte. Mehrere Untersuchungen bestätigten seitdem, dass Koppetsch in vielen ihrer Werke regelmäßig plagiiert hatte.
Die TU Darmstadt hat sie „bis auf Weiteres“ von ihren Tätigkeiten in Lehre und Forschung entbunden
Nun droht der einst angesehenen Wissenschaftlerin der bislang schwerste Schlag: Der Fakultätsrat der Fakultät für Kulturwissenschaften der Leuphana-Universität in Lüneburg hat Koppetsch die Habilitation entzogen. In ihrer Habilitationsschrift „Das Ethos der Kreativen“ von 2006 hab sie sich „gravierender Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit“ schuldig gemacht. Wie später in „Die Gesellschaft des Zorns“ habe sie Passagen aus den Werken anderer Autoren übernommen. In der Pressemitteilung der Leuphana ist von einem „Muster der nicht fachgerechten Trennung zwischen eigenen und fremden Formulierungen und Gedanken“ die Rede.
Die Technische Universität Darmstadt wiederum, wo Koppetsch seit 2009 Professorin „für Geschlechterverhältnisse, Bildung und Lebensführung“ ist, hat aus der Entscheidung bereits Konsequenzen gezogen: Da die Habilitation die wesentliche Qualifikation bei der Berufung Koppetschs darstellte, prüfe man, ob nach dem Entzug der Habilitation „die Voraussetzungen für einen Entzug der Professur an der TU Darmstadt vorliegen“. Koppetsch sei „bis auf Weiteres von ihren Tätigkeiten in Lehre und Forschung an der TU Darmstadt entbunden“. Koppetschs Anwalt teilt hierzu mit, er habe gegen die Entscheidung der Leuphana bereits Klage eingereicht. Für die Entscheidung der TU Darmstadt könne er „keine Rechtsgrundlage erkennen“.
Schon nach den ersten Vorwürfen gegen Koppetsch hatte die TU Darmstadt zwei Untersuchungskommissionen eingerichtet, die ihre Werke untersuchten. Die erste attestierte der „rücksichtslosen Autorin“ im August 2020 eine „durchgehend verfehlte Arbeitsweise“. Nachdem 2021 neue Vorwürfe erhoben wurden, diesmal gegen ihre Aufsatzsammlung „Rechtspopulismus als Protest“, setzte die TU eine zweite Kommission ein, die darin ebenfalls etliche Plagiate fand. In beiden Fällen sprach die Universität eine Disziplinarmaßnahme aus, zu deren Details diese sich allerdings nicht öffentlich äußert. Koppetsch durfte ihre Professur jedoch behalten.
Zuletzt war Koppetsch wegen eines ganz anderen Falls in den Schlagzeilen. 2023 wurde ihr Lebensgefährte, der Islamwissenschaftler und Berliner Lokalpolitiker Kai Borrmann, der bis kurz vor dem Schuldspruch auch Mitglied der AfD war, verurteilt, weil er zwei schwarze Frauen in einem Café rassistisch beleidigt und eine von ihnen in den Arm gebissen hatte.