Das vom Verfassungsschutz als "gesichert extremistisch" eingestufte Magazin Compact darf nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin sein Sonderheft zur Fernsehserie "Babylon Berlin" nicht mehr verkaufen. In den vergangenen Wochen hatte die Zeitschrift vom rechten Rand noch einmal aufgeregt Werbung für ihr "Babylon Berlin"-Spezial gemacht, darin "Historische Hintergründe der großen Kult-Serie": Angesichts eines drohenden Verbots sollte sich der Leser am besten gleich mehrere Hefte kaufen.
Der bei Compact gepflegte Sound aus Verschwörungserzählungen und raunenden Andeutungen vermischte dabei alles mit allem: Polemik gegen die "Staatsmedien", wutschnaubende "Zensur"-Vorwürfe und die Selbstinszenierung als angeblich vom "Regime" verfolgte "Opposition". Dabei hatte die rechtliche Auseinandersetzung um das Sonderheft nichts mit Eingriffen in die Pressefreiheit zu tun, sondern damit, dass Compact nach Ansicht des Landgerichts in großem Stil Urheberrechte verletzt hat. Das "Babylon Berlin"-Heft breitet nicht nur ein wirres Geschichtsbild ("Der süße Geruch von Moder und Blut", "Pornos und Proleten") und die üblichen Verschwörungsnarrative aus, etwa zum "angeblichen Klimawandel". Es bedient sich auch großzügig beim Bildmaterial der Serie - ohne dafür allerdings die Rechteinhaber, die Berliner Filmproduktion X-Filme, um Erlaubnis gefragt zu haben. Eines der Bilder, eine Nacktaufnahme der Hauptdarstellerin Liv Lisa Fries, ist offenbar aus dem Trailer des Privatsenders Sky kopiert, der die vierte Staffel im Herbst ausstrahlt.
Natürlich keine Zensur, sagt die Filmfirma - aber eben Missbrauch ihres Bildmaterials
Schon nach Erscheinen des Heftes verwahrten sich die Regisseure und Produzenten der Serie gegen die Vereinnahmung durch das rechte Magazin. Jetzt hat X-Filme eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den weiteren Missbrauch ihres Bildmaterials und damit den Vertrieb des Sonderheftes unterbindet. Die Filmproduktion erklärt gegenüber der SZ, es handle sich hier "nicht, wie vom Compact-Magazin mehrfach behauptet, um Zensur, sondern um die Untersagung auf Basis einer Rechtsverletzung. Wir distanzieren uns allerdings auch weiterhin ausdrücklich von den Inhalten des Magazins".
Der Compact-Chefredakteur schäumt auf der Internetseite des Magazins: "Schwerer Schlag für die Pressefreiheit - und für Compact ein Schaden von mindestens 60000 Euro". Weil das Gericht auch die Abbildung der Titelseite untersagt hat, darf der Verlag nach eigenen Angaben auch andere Ausgaben der Zeitschrift, in denen dieses Cover zu Werbezwecken abgebildet ist, nicht mehr verkaufen. Das muss nicht das Ende der Auseinandersetzung sein. Compact hat mit seinem Sonderheft und der Urheberrechtsverletzung Geld verdient. Im Augenblick ist offen, ob X-Filme auch zivilrechtlich gegen das Magazin vorgeht und den Verlag auf Schadenersatz verklagt.