Am Mittwoch hat der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne entschieden: Die erfolgreiche südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya darf nicht am Wettbewerb der Frauen teilnehmen, wenn sie nicht künstlich ihren Testosteronspiegel senkt, also sozusagen umgekehrtes Doping mit Hormonen betreibt. Dieselbe Regel soll für andere Athletinnen mit zu hohen Testosteronwerten gelten, die als Intersexuelle bezeichnet werden. Sie müssen sich gleichsam graduell entmännlichen, damit die "richtigen" Frauen, gegen die sie im Rennen antreten wollen, bessere Chancen bekommen.
Geschlechterdebatte:Gespielter Krieg
Der Fall Caster Semenya wirft viele Fragen auf. Eine lautet: Was ist fragwürdiger, die Geschlechterzuordnung oder der Spitzensport? Ein Blick in die Geschichte macht die Antwort nicht leichter.
Von Johan Schloemann
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