Natürlich kann man sich fragen, was es da eigentlich noch zu überlegen gibt. "Keine weiße Weste, bleibe eine Bestie; ich zerfleisch' dich und verbrenne deine Leichenreste." Ist es etwa das, wofür sie die Kunstfreiheit ins Grundgesetz geschrieben haben? "Yeah, es gibt tausend Gründe, warum ich dich töten muss; doch der plausibelste von allem ist; wie blöd du guckst." Hat Artikel 5 Absatz 3 das wirklich gemeint? "Und ich ramme deiner Schwester meinen Schwanz in ihr Maul." Ist das Kunst? Kann das weg? Muss es weg?
Kunstfreiheit:Bushido vs. Bundesrepublik Deutschland
Die Songs von Bushido gelten als frauenfeindlich, homophob und verrohend. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob sein Album "Sonny Black" auf dem Index landen durfte. Über die Grenzen des Sagbaren.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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