Kunstfreiheit:Bushidos Album zu Recht als jugendgefährdend eingestuft

Bushido Regensburg Drohung

Der Musiker Bushido

(Foto: dpa)

Das urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Album "Sonny Black" des Rappers war von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt worden.

Von Quentin Lichtblau

Debatten über Kunst auf dem Index, so wichtig sie auch sein mögen, fühlen sich heute oft ein wenig altertümlich an. Nach einer Zeit, als indizierte Alben oder Computerspiele noch unter der sogenannten Ladentheke verkauft werden mussten, als man sich mit zwölf im Kinderzimmer superböse verbotene CDs in den Discman schob, um sich dann etwa "Claudia hat 'nen Schäferhund" von den Ärzten anzuhören, das, um Himmels willen, Sex mit einem Tier thematisierte.

Dank der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist jedoch keine Generation von Sodomiten herangewachsen, auch wenn schon damals jeder Mittel und Wege fand, an indizierte Inhalte zu gelangen.

Heute reichen zwei Sekunden Google-Suche, um sich Farin Urlaubs indizierte Hundefantasien oder Farid Bangs KZ-Insassen-Vergleiche in die heimischen Boxen zu holen, Gerichtsurteile hin oder her. Auch Bushidos 2015 indiziertes Album "Sonny Black", für dessen käuflichen Erwerb sich heute eigentlich kaum noch ein Mensch unter 18 (und sonst vermutlich auch niemand mehr) interessieren dürfte, kann man gratis und in voller Länge auf Youtube hören. Daran wird auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, laut dem das Album 2015 zu Recht als nicht jugendfrei eingestuft wurde, wenig ändern.

Bushidos Outlaw-Image, befördert durch Albumtitel wie "Staatsfeind Nr.1", dürfte das Urteil sogar noch Aufwind verschaffen. Die betonte Härte in seiner Übertragung des in den Achtzigerjahren in den Problembezirken von Los Angeles entstandenen Gangsta-Rap auf die Verhältnisse des Berlin der Gegenwart gehört seit jeher zu seinem Erfolgskonzept: Bushidos erstes Album steht ebenfalls seit fast 15 Jahren auf dem Index. Machte er gerade mal keine Schlagzeilen mit Indizierungen, pöbelte er gegen andere Rapper und Prominente, ebenfalls nach amerikanischem Vorbild, wo sich die Rapper der Westküste bald mit der Szene an der Ostküste anlegten.

So sammelte er fast jeden Preis ein, den es auf dem deutschen Musikmarkt gibt, von der Goldenen Schallplatte über mehrere Echos bis hin zum Bambi für Integration. Besonders diese Auszeichnung wurde natürlich heftig kritisiert, wobei übersehen wurde, dass Bushido und seine Musik eben auch eine Realität abbilden, die im bürgerlichen Wohlfühldeutschland lieber ausgeblendet wird.

Gab es mal wieder eine Debatte über die vermeintlichen Gefahren des Gang-sta-Rap, war Bushido stets für ein Statement zu haben. In Talkshows verteidigte er sich stets halb authentisch aufgebracht, aber auch halb amüsiert gegen die Vorwürfe der meist besorgten anderen Gäste, die ihn, den "Rüpel-Rapper", für die Verrohung unschuldiger deutscher Kinder zur Verantwortung ziehen wollten.

Auch am Mittwoch erschien Bushido, symbolisch ganz in Weiß gekleidet, persönlich zur Verhandlung in Leipzig. Die Indizierung von 2015 war 2018 vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgehoben worden. Einerseits aus Gründen der Kunstfreiheit, andererseits, weil die Bundesprüfstelle sich stärker mit den anderen auf "Sonny Black" vertretenen Künstlern hätte befassen sollen. Mit diesem Berufungsurteil war wiederum die Bundesprüfstelle nicht einverstanden, weswegen die Verhandlung am Mittwoch, bei der - juristisch gesehen - eigentlich nicht über die Inhalte von Bushidos Texten, sondern über die Mängel im Indizierungsverfahren gerichtet wurde.

Bushido nahm das Urteil dennoch persönlich: Er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie", sagte er.

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:Pöbeln als Geschäftsmodell

Der Rapper Bushido setzte in seinen Texten häufig auf die direkte Konfrontation - gewaltverherrlichend, misogyn, homophob. Damit etablierte er Anfang der 2000er das Pendant zum US-amerikanischen Gangsta-Rap.

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