Bundesverfassungsgericht:Das bisschen Größenwahn

Bundesverfassungsgericht: Wer hat den Hut auf? Karlsruhe oder Brüssel? Illustration: Stefan Dimitrov

Wer hat den Hut auf? Karlsruhe oder Brüssel? Illustration: Stefan Dimitrov

Wer legt die Europäischen Grundrechte aus? Das Bundesverfassungsgericht muss mit dem Europäischen Gerichtshof kooperieren.

Von Wolfgang Janisch

Nun geht sie also wieder um, die Angst vor dem Gespenst aus Karlsruhe. Isabel Schnabel, Mitglied im Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB), warnt schon mal vor einer "wirtschaftlichen Katastrophe", sollte sich die Auszahlung der Gelder aus dem 750 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds verzögern, den die EU zur Bewältigung der Pandemiefolgen aufgelegt hat. Heißt: Das Bundesverfassungsgericht, das dem europäischen Rad mal wieder in die Speichen gegriffen hat, soll entscheiden, und zwar flott. Und natürlich richtig, also pro Hilfsfonds, woran wiederum der Direktor der Brüsseler Denkfabrik Bruegel, Guntram Wolff, laut Frankfurter Allgemeine Zeitung Zweifel hegt: Nach der Kritik an der Karlsruher EZB-Entscheidung vom vergangenen Jahr "könnten die Richter auf Rache aus sein".

Karlsruhe, Quell von Katastrophen und Heimat der Rächer? Nach dem epischen Streit um das EZB-Urteil vom 5. Mai 2020, der gar in der Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens kulminiert war, ist es nicht verwunderlich, dass der eine oder die andere rhetorisch das große Kaliber wählt. Das wäre auch völlig in Ordnung, schließlich hat das Verfassungsgericht seinerseits hart ausgeteilt, gegen die EZB, die mit ihren Anleihekäufen ihr Mandat überschritten habe, und gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Zügelung der Zentralbank versäumt habe. Das Problem ist nur: Äußerungen wie diese - man könnte viele andere hinzufügen - legen ein tiefes Missverständnis dessen offen, was eigentlich hinter der europaskeptischen Karlsruher Linie steckt. Ein Missverständnis, muss man hinzufügen, an dem der konfrontative Kurs der Richter ebenfalls seinen Anteil hat.

Gravierende wirtschaftliche Konsequenzen würde das Veto in der Spätphase des Kaufprogramms nicht haben

Was also treibt das Bundesverfassungsgericht? Die Lust an der "wirtschaftlichen Katastrophe" ist es jedenfalls nicht. In all den Europa-Urteilen der vergangenen Jahrzehnte haben die Richter es nie zum ganz großen Knall kommen lassen. Beim Vertrag von Maastricht haben sie die EU 1993 lange warten lassen, aber am Ende haben sie zugestimmt. 2012 gaben sie am Ende eines aufgewühlten Sommers grünes Licht für den Euro-Rettungsschirm. Mario Draghis berühmte Ankündigung, Staatsanleihen zu kaufen, whatever it takes? Haben sie sehr kritisch beäugt und mit großen Bedenken dem EuGH vorgelegt, um am Ende doch ihren Stempel drunter zu setzen. Und selbst vergangenes Jahr, beim nächsten Akt des Anleihekaufdramas: Gravierende wirtschaftliche Konsequenzen würde das Veto in der Spätphase des Kaufprogramms nicht haben, das wusste das Gericht und hat es einkalkuliert. Nach diesem Gesetz der Serie werden sie im Eilverfahren auch den Corona-Hilfsfonds passieren lassen, und zwar rechtzeitig. Für Bedenken bleibt im Hauptsacheverfahren genügend Raum.

Diese Bedenken kreisen seit jeher um dasselbe Zentrum: Die EU ist kein Staat, sondern leitet ihre Macht von den Mitgliedsstaaten ab ("Herren der Verträge"), in denen im Übrigen auch Europas demokratische Wurzeln liegen, in allererster Linie jedenfalls. Also muss die "Verfassungsidentität" hinter Karlsruher Panzerglas verwahrt werden, die Kronjuwelen des Grundgesetzes, ebenso die nationalen Kompetenzen und Befugnisse, die - wenn man nicht aufpasst - plötzlich in Brüssel verwaltet werden statt in Berlin. Wer im föderalen Europa schlafen geht, soll nicht im europäischen Bundesstaat aufwachen. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Dass das Bundesverfassungsgericht - genauer: dessen Zweiter Senat - in Brüssel oder am EZB-Sitz Frankfurt als bad guy in den diversen Europarettungsdramen gesehen wird, dürfte vor allem am forschen Karlsruher Auftritt liegen. Seine Grundhaltung lässt sich sehr knapp zusammenfassen: Einer muss es ja machen - und wer, wenn nicht wir? Darin offenbart sich einerseits das gesunde Selbstbewusstsein einer Institution, die in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik einem ganzen Land Bürgerkunde in Sachen Demokratie und Rechtsstaat erteilt hat. Eine solche Erfahrung bleibt in den Kleidern respektive Roben hängen, auch über die Richtergenerationen hinweg. Wo die Straße der Grundrechte verläuft und wo der Pfad der Demokratie: Wer wüsste das, wenn nicht wir?

Andererseits: Im europäischen Kontext enthält dieses "Wer, wenn nicht wir" eben auch eine kräftige Prise Größenwahn. Das jüngste Beispiel, das Urteil zum EZB-Anleihekaufprogramm von 2020, zeigt das sehr anschaulich. Vier Richter und vier Richterinnen haben der EZB erstens mitgeteilt, dass sie ihr geldpolitisches Mandat überschritten habe, zweitens, dass sie doch bitte rasch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nachreichen möge, drittens dem EuGH, dass er seinen Job als Kontrolleur der EZB nicht ordentlich gemacht habe. Viertens: Diverse Anweisungen an Bundesregierung, Bundestag, Bundesbank. Ohne ein bisschen Größenwahn bringt man so etwas nicht.

Von Krise zu Krise wachsen die Begehrlichkeiten der Staaten, die EZB möge doch bitte als Retter herbeieilen

Was in der bis heute nachhallenden Empörung über das Urteil oft untergeht: In der Sache vertreten die Karlsruher Richter ein elementar wichtiges Anliegen. Die EZB ist mit ihren Anleihekäufen längst zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Akteur geworden. Für eine Institution, die für die Stabilität der Währung sorgen soll, ist das ziemlich viel, vielleicht auch zu viel: Von Krise zu Krise wachsen die Begehrlichkeiten der Staaten, die EZB möge doch bitte als Retter herbeieilen. Das verschafft ihr Macht. "Macht braucht Kontrolle", schrieb der Bonner Professor Klaus Ferdinand Gärditz vergangenes Jahr. "Und viel Macht braucht viel Kontrolle." Der EuGH aber habe eine ernsthafte Kontrolle verweigert, nicht zum ersten Mal übrigens. Das war die Lage. Und weil man in Europa nichts bewegt, wenn man tief versteckt im Urteil unter Randziffer 194 eine feinsinnige Kritik andeutet, haben sie in Karlsruhe eben den Holzhammer rausgeholt. Wer, wenn nicht wir.

Es ist also letztlich ein heroischer Kampf, den das Karlsruher Gericht führt, jedenfalls sehen dies die Karlsruher Protagonisten so. Aber eben auch einer, der seine Grenzen erreicht hat. Die brachiale Intervention gegen die Anleihekäufe war nur möglich um den Preis einer Selbstermächtigung, durch die das Gericht vielleicht nicht seine Kompetenzen, aber jedenfalls seine Möglichkeiten überschritten hat. Klar, die EZB hat am Ende halbwegs eingelenkt, und vielleicht wird sie dereinst dem Gericht noch danken, wenn es auf die forschen Ansprüche der EU-Staaten mit dem Hinweis auf die in Karlsruhe gezogenen Grenzen seines Mandats antworten kann. Aber klar ist auch, dass sich das Verfassungsgericht damit in den Clinch mit politischen Akteuren begibt - und damit unversehens selbst zum politischen Akteur wird. Und das auf einem Feld, auf dem es, da EU-Recht, eigentlich nicht viel verloren hat. Das ist pures Gift für die Reputation eines Gerichts, dessen Einfluss sich aus nichts so sehr speist wie aus seinem Ansehen.

Für den Corona-Hilfsfonds könnte das ein gutes Zeichen sein. Einen Kritik-Tsunami wie 2020 kann sich das Gericht nicht jedes Jahr leisten. Ohnehin hat sich die Zusammensetzung des Zweiten Senats verändert. Andreas Voßkuhle, mit Peter Michael Huber zentraler Architekt dieser Rechtsprechung, ist ausgeschieden, seinen Platz hat die von den Grünen nominierte Astrid Wallrabenstein eingenommen, die in Europafragen anders agieren dürfte. Zuletzt wirkte der Senat in manchen Europaverfahren nicht mehr so geschlossen wie in den Jahren zuvor.

Und vielleicht hält ja auch ein neues Paradigma Einzug, nach den Jahrzehnten des Kampfes. Das Bundesverfassungsgericht hat auch einen Ersten Senat, und der hat Ende 2019 ein wegweisendes Urteil gefällt. Es ging um die Frage, wer eigentlich die europäischen Grundrechte auslegt. Die Antwort: Das machen wir gemeinsam, in enger Kooperation mit dem EuGH. Der EuGH-Präsident war spontan begeistert.

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