Bundesarchivgesetz:Demenz des historischen Gedächtnisses

Der Entwurf des neuen Bundesarchivgesetzes ist alles andere als nutzerfreundlich. Er gibt dem "Amtsgeheimnis" den Vorrang vor Transparenz und den Forschungsinteressen der Historiker.

Von Rudolf Neumaier

Gibt es Behörden, die erst mal den Zweck ihrer Existenz erläutern müssen? Kaum. Bei Bau-, Veterinär- und Jugendämtern zum Beispiel erklärt er sich von selbst. So gesehen nehmen die Archive eine Außenseiterrolle ein, denn als der Kulturausschuss des Bundestages zuletzt über das neue Bundesarchivgesetz beriet, mussten die Sachverständigen aus den Archiven zunächst ihre Aufgaben erläutern. "Archive", sagte Clemens Rehm als Vertreter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder, "haben in der demokratischen Gesellschaft die Funktion der Kontrolle von politischen Entscheidungen und des Verwaltungshandelns im Nachhinein." Sie seien Werkzeuge der Demokratie. Wenn das Archivgesetz nach den Vorstellungen des Bundeskulturministeriums den Bundestag passiert, ist dieses Werkzeug auf Bundesebene jedoch vergleichsweise stumpf.

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