Urteil gegen Bücherdieb:Er wollte lesen
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Filippo Bernardini hat unveröffentlichte Manuskripte gestohlen, er habe diese für sich haben wollen. Ein New Yorker Gericht beschloss seine Abschiebung.
Der Manuskriptdieb Filippo Bernardini muss nicht ins Gefängnis. Das entschied laut einem Bericht der New York Times am Donnerstag ein New Yorker Gericht. Er muss allerdings 88 000 Dollar an den Verlag Penguin Random House zahlen und sieht seiner Abschiebung entgegen.
Bernardini hatte Manuskripte auch berühmter Autorinnen und Autoren gestohlen, darunter Stieg Larsson, Margaret Atwood oder Ethan Hawke. Fünf Jahre lang bat er Verlagsmitarbeiter mit leicht veränderten Mailadressen um die Texte und soll dabei die Identitäten von rund hundert verschiedenen Mitarbeitern anderer Verlage angenommen haben. Um die tausend unveröffentlichte Manuskripte erschlich er sich auf diese Weise. Bernardini kannte die Branche gut, er hat selbst für den amerikanischen Großverlag Simon & Schuster gearbeitet. Im Januar 2023 bekannte er sich schuldig.
Er habe eine Verbindung mit den Autoren gespürt, sagt der Verurteilte
Seine Motivation war lange unklar. Keines der gestohlenen Manuskripte landete im Internet, nie erhob er Lösegeldforderungen für die Texte. Die New York Times zitiert nun aus einem Schreiben Bernardinis an das Bundesbezirksgericht in Manhattan: "Ich wollte und habe diese Manuskripte nie weitergegeben. Ich wollte sie für mich behalten und einer der wenigen sein, die sie genießen können, bevor sie in den Buchläden landen. Es gab Zeiten, in denen ich die Manuskripte las und eine besondere und einzigartige Verbindung mit dem Autor spürte, fast so, als wäre ich der Herausgeber dieses Buches."
Bernardini, 30, ist italienischer Staatsbürger und lebte lang in Großbritannien. Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte für ihn eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr gefordert, seit seiner Verhaftung im vergangenen Jahr stand er unter Aufsicht und trug eine Fußfessel. Nun verurteilte das Gericht Filippo Bernardini zur Geldstrafe, um Random House die Anwalts- und Sachverständigenkosten zu erstatten, die das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Betrug gezahlt hat. Er soll zudem nach Italien oder Großbritannien abgeschoben werden.