Bildende Kunst:Kunst, raus aus Deutschland

Mit dem neuen Kulturschutzgesetz wollte die Politik angeblich den Kulturstandort zu schützen. Aber mit dem, was der Bundesrat nun verabschiedet hat, dürfte er das Gegenteil erreichen.

Kommentar von Andrian Kreye

Unter den vielen Novellen, die in diesen Tagen vom Bundesrat verabschiedet wurden, war auch das neue Kulturgutschutzgesetz. Die Öffentlichkeit hat davon kaum Notiz genommen. Es betrifft vor allem den Kunsthandel und die Museumswelt. Nun wird es allerdings die Kulturnation Deutschland für lange Zeit verändern.

Ein Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit Raubkunst. Der Handel damit war schon vorher verboten. Da wird nun einiges klarer geregelt. Der andere Teil aber legt fest, welche Kunst aus Deutschland ausgeführt werden darf und welche als "identitätsstiftend" im Lande zu bleiben hat. Auch dafür gab es vorher schon ein Gesetz, sowohl für Deutschland als auch für die EU. Dieser Teil wurde viele Monate lang heftig diskutiert; wiederum in erster Linie innerhalb der Kunstwelt und ein wenig auch in den Feuilletons. Die Kunstwelt wollte die Neuerung nicht, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters unbedingt. Sie hat nun ihren Willen bekommen, und die Kunstwelt hat das Nachsehen.

Es steckt ein hübscher populistischer Kern in diesem Gesetz. Der entfesselte Kunstmarkt soll gebändigt werden, zumindest hierzulande. 50 Milliarden Dollar globaler Jahresumsatz können ja schon eine unangenehme Kraft entwickeln, auch wenn davon nur zwei Milliarden in Deutschland anfallen. Musterfall war 2014 die Versteigerung von bedeutenden Teilen der Kunstsammlung der Westdeutschen Landesbank in New York. Die Politik will es nicht hinnehmen, dass öffentlicher Kulturbesitz auf ewig in den Lagern und Wohnzimmern von internationalen Sammlern verschwindet, die noch dazu in der Regel zu den 0,0001 Prozent der obersten Einkommensschichten gehören. Weder in der Öffentlichkeit noch in Berlin fand sich eine Lobby, die gegen die Novelle interveniert hätte. In Berlin und im Bundesrat hat man derzeit sowieso andere Sorgen als die Feinheiten der Kulturgesetzgebung.

Aber was wird mit dem neuen Gesetz erreicht? Jedes Werk, das älter als 75, in vielen Fällen als 50 Jahre alt ist und einen gewissen Wert übersteigt, muss nun vor Ausfuhr einzeln geprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel Werke von hochproduktiven Künstlern wie Andy Warhol, Sol Lewitt oder Gerhard Richter. Die haben einen hohen Anteil am Markt. Für die neuen Kontrollaufgaben bräuchten die Länder mehrere Hundert oder tausend neue Beamte.

Ohne deutschen Nachwuchs

Dauern wird es immer. Allerdings findet Kapital immer Wege, der Bürokratie zu entkommen. Und die neuen Ausfuhrregeln sind nur Teil drei jener Neubestimmungen, die seit einiger Zeit die Galerienwelt ins Ausland treiben. Zuvor wurde schon die Mehrwertsteuer für den Kunsthandel von 7 auf 19 Prozent erhöht sowie der Anteil am Verkaufspreis, der an die Künstlersozialkasse geht: von 1,5 auf 5 Prozent. Und das alles zu einer Zeit, da der Brexit dem starken Londoner Kunsthandel ohnehin eine attraktive außereuropäische Sonderstellung garantiert.

Der Effekt wird sein, dass all die Galerien, die nun abwandern oder schon geflüchtet sind, auch keinen deutschen Nachwuchs mehr fördern können. Dadurch schadet das Gesetz der Kulturnation Deutschland erheblich. Denn neben der klassischen Musik ist die bildende Kunst der einzige deutsche Kulturexport von Weltrang.

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