In den Lokalnachrichten der Münchner Abendzeitung vom 10. August 2012 findet sich als dritte Meldung nach "Ausraster hinterm Steuer" und "Dämlicher Handy-Dieb" unter dem Titel "Rabiater Neonazi" folgende Nachricht aus Sendling: "Mit nacktem Oberkörper hat ein Neonazi in der Pfeuferstraße am frühen Sonntagmorgen ein Paar belästigt. Er zeigte den Hitlergruß und rief ,Heil Hitler'. Als das Paar ihn trotzdem ignorierte, kam er auf den Studenten (28) zu, schlug ihn nieder. Dann flüchtete der Täter."
Weil er Anfang Juni 2012 während einer Interviewveranstaltung am Rand der Documenta den Hitlergruß ausführte und zudem die Demokratie beschimpfte, steht der Künstler Jonathan Meese derzeit vor Gericht. Für diesen Mittwoch ist die Fortsetzung der Verhandlung im Amtsgericht Kassel anberaumt. Wieder werden sich Meese und seine Anwälte auf die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit berufen, wieder wird Meese sagen: "Man muss strikt trennen zwischen der Bühnenperson Jonathan Meese und dem mickrigen Privatmenschen Jonathan Meese."
Und auf eine etwaige Nachfrage der Richterin, ob denn eine Diskussion im Vorfeld der Documenta dasselbe sei wie eine Theaterbühne, werden die Anwälte argumentieren, dass bei einem Künstler wie Jonathan Meese das Interview zum Werk gehöre und eigentlich gar kein Interview sei, sondern eine Performance, ob innerhalb einer Ausstellung oder im Saal einer Kunstakademie. Und die Kunstfigur Jonathan Meese könne man schon an ihrer Sonnenbrille und dem schwarzen Outfit erkennen. Und vielleicht wird Meese wieder sagen, was er dem Gericht schon im Juli gesagt hat: "Ich würde doch nicht in einem Restaurant einen Hitlergruß zeigen, ich bin doch nicht bescheuert."
Von der Geste auf die Gesinnung schließen
Kurz, es wird alles darauf herauslaufen, dass der Künstler Meese mit dem anonymen Neonazi aus der Pfeuferstraße in Sendling nichts zu tun hat und nicht verwechselt werden will. Erstens, weil er ja niemanden tätlich angegriffen hat, und zweitens, weil bei ihm ganz unzulässig ist, was die Redaktion der Abendzeitung ganz selbstverständlich praktizierte: von der Geste auf die Gesinnung zu schließen. Nur so konnte sie den flüchtigen Anonymus im Titel der Meldung "Neonazi" nennen.
Wie erreicht nun aber der Künstler Jonathan Meese die Abkoppelung der Geste von der Gesinnung? Nach altem Brauch der modernen Kunst durch die Souveränitätserklärung ihrerseits. So will es ihre Theologie, die sich die mittelalterliche Lehre von den zwei Körpern des Königs in die Lehre der zwei Körper des Künstlers überführt. Dem mickrig-hinfälligen Privatmenschen Meese steht die unbelangbare Kunstfigur Meese gegenüber.
Diese Operation setzt das Lieblingsspiel der Kunst des zwanzigsten Jahrhunderts voraus, die Ausdehnung des Kunstbegriffs, bis ihm alles, was es überhaupt gibt in der Welt, zum "Material" geworden ist. Als Erbschaft des zwanzigsten Jahrhunderts schleppt der öffentliche Kunstdiskurs, wenn es um Figuren wie Meese geht, vor allem diese Frage mit sich herum: Ist das Kunst oder nicht?
Es ist die Frage, durch deren positive Beantwortung man bei Gericht durchkommt. Denn das Gericht muss von der Frage nach der Qualität der Kunst vollkommen absehen. Nur so kann es entscheiden. Der Kunstkritik aber tut es nicht gut, wenn sie sich auf die Frage "Kunst oder nicht" fixiert. Hoffen wir, dass das Kasseler Gericht Jonathan Meese freispricht. Denn dann wird er frei für eine Kritik, die ihn nicht schon deshalb mit Samthandschuhen anfasst, weil sie fürchtet, durch ein negatives ästhetisches Urteil ein negatives juristisches Urteil herauszufordern.