Urteil gegen Alfons Schuhbeck:Ist die Strafe für Schuhbeck angemessen?

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Alfons Schuhbeck geht in Revision und muss daher - zumindest vorerst - nicht in Haft. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Drei Jahre und zwei Monate muss der Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis - länger als so mancher Gewalttäter. Ist das verhältnismäßig? Über die Logik des Strafrechts und darüber, was das mit Kapitalismus zu tun hat.

Von Ronen Steinke

Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis, das ist eine harte Strafe, da müsste man schon eine Weile auf einen Menschen einprügeln, bis man wegen eines Gewaltdelikts eine ähnlich hohe Strafe erhielte. Drei Jahre und zwei Monate, das ist die Strafe, die gerade der prominente Koch Alfons Schuhbeck erhalten hat, wegen einer Steuerhinterziehung, eines Schreibtischdelikts.

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