Adolf Hitler:Der gefühlte Deutsche

Mit allen Tricks: Vor 75 Jahren wurde Adolf Hitler eingebürgert, der letzte Akt einer langwierigen Posse, in der der "Deutscheste aller Deutschen" vorübergehend staatenlos war.

Peter Kasza

Efeu mit weißen und rosafarbenen Chrysanthemen - es war ein prächtiger Kranz, den Adolf Hitler 1941 als letzten Gruß an das Grab des Mannes schickte, der ihn 1924 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt hatte: Dr. Georg Neithardt. Dass ein ehemaliger Häftling seinem Richter aus Dank Blumen schickt, ist eher ungewöhnlich, aber Hitler wusste, was er diesem Mann zu verdanken hatte: nichts weniger als den Fortgang seiner politischen Karriere nach dem gescheiterten Putsch von 1923.

adolf hitler

Adolf Hitler auf einem offiziellen Porträt von 1937.

(Foto: Foto: AP)

Der erfüllte den Tatbestand des Hochverrats, und in diesem Fall sah das Reichsschutzgesetzes vor, dass gegen Ausländer "auf Ausweisung aus dem Reichsgebiet zu erkennen ist." Nun war Hitler nicht deutscher sondern österreichischer Staatsbürger und hätte in das Land seiner Geburt zurückgeschickt werden müssen - wenn eben Georg Neithardt nicht gewesen wäre.

Der rechtslastige Richter verließ bei seiner Urteilsbegründung im Hitler-Prozess 1924 das juristische Terrain und wechselte flugs auf das national-emotionale, als er ausführte: Hitler sei gar kein Ausländer, er sei sozusagen ein gefühlter Deutscher. "Auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler, der freiwillig viereinhalb Jahre lang im deutschen Heere Kriegsdienste geleistet, der sich durch hervorragende Tapferkeit vor dem Feind hohe Kriegsauszeichnungen erworben hat, kann nach Auffassung des Gerichts die Vorschrift des Republikschutzgesetzes keine Anwendung finden." Hitler betrachte sich selbst als Deutscher, deshalb sei er es auch.

Richter Neithardt hatte mit seinem Urteil genau das Schicksal abgewendet, vor dem Hitler panische Angst hatte. Eine Ausweisung hätte ihn seines politischen Agitationsfeldes und damit seiner Lebensgrundlage beraubt. Es war der erste Akt in der langjährigen Posse "Hitler und die Staatsbürgerschaft", der zweite folgte noch im selben Jahr.

"Juden wollen sie, mich nicht"

Dann versuchte die bayerische Verwaltung nämlich, Hitler aus meldepolizeilichen Gründen abzuschieben. Doch der österreichische Bundeskanzler Ignaz Seipel wollte den "Putschisten und Unruhestifter" nicht zurück und ließ frei nach der Argumentation von Richter Neithardt ausrichten: Hitlers österreichische Staatsangehörigkeit sein nicht zweifelsfrei erwiesen, weil er durch den Dienst im deutschen Heer automatisch Deutscher geworden sei - dem entgegen standen mehrere Dutzend vergleichbare Fälle, in denen genau andersherum entschieden worden war.

Um auf Nummer sicher zu gehen, beantragte Hitler seinerseits die Entlassung aus der Österreichischen Staatsbürgerschaft. Diese wurde ihm am 30. April 1925 gewährt. Nun war der "Deutscheste aller Deutschen" staatenlos, und weil es somit auch kein Land gab, in das man ihn hätte abschieben können, blieb er.

Hitler echauffierte er sich 1932 zwar darüber, dass er "als einziger Deutscher in einer Zeit, in der 200000 bis 300000 ostgalizische Juden und Schieber eingebürgert worden sind, ausgerechnet nicht eingebürgert wurde"; dennoch hat er die deutsche Staatsbürgerschaft nie selbst beantragt. In seiner Vermessenheit erwartete er, dass man sie ihm antrug. Daran dachte aber niemand, außer ein paar Parteigenossen, die es unerträglich fanden, dass ihr Führer kein Deutscher war.

So ergriff der spätere Innenminister Wilhelm Frick 1930 die Initiative. Deutscher wurde man entweder durch Ernennung, Heirat oder durch ein öffentliches Amt. Die ersten beiden Varianten schieden aus, blieb die letzte. So schanzte Frick Hitler ohne dessen Wissen einen Job als Gendarmeriekommissar im thüringischen Hildburghausen zu. Die Aufgabe sollte Hitler freilich nur auf dem Papier übernehmen, dadurch aber deutscher Staatsbürger werden. Aber das erbärmlich Vorhaben, den "Führer" als Chef einer Handvoll Dorfgendarmen voranzustellen, verlief im Sande. Hitler erschien das Prozedere zu würdelos.

Glückwunsch, Deutschland!

Erst 1932 siegte der politische Zwang schließlich über die "Würde". War es bis 1932 bei der Frage um Hitlers Einbürgerung eher um einen symbolischen Akt gegangen, wurde sie dann zu einer politischen Notwendigkeit. Hitler wollte für das einzige Amt im Staat kandidieren, bei dem er qua Verfassung deutscher Staatsbürger sein musste: das Amt des Reichspräsidenten. Wieder griff die NSDAP auf die gleiche List zurück: Hitler sollte ein öffentliches Amt und damit auch die Staatsbürgerschaft zugeschanzt werden. Dieses Mal waren es die Parteigenossen in Braunschweig, die den Auftrag erhielten, ihn einzubürgern.

Ein erster Versuch, Hitler als Professor für Pädagogik an der technischen Hochschule Braunschweig unterzubringen, scheiterte. Erst in einem zweiten Anlauf war der braunschweigsche Innen- und Volksbildungsminister Dietrich Klagges erfolgreich. Das Staatsministerium des Landes ernannte Hitler zum Regierungsrat im Landeskultur- und Vermessungsamt und beauftragte ihn "mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Sachbearbeiters bei der Braunschweigschen Gesandtschaft in Berlin".

Nun kannte sich Hitler weder mit Vermessungstechnik, noch mit den Interessen des Landes aus - aber es ging ja auch um Wichtigeres: Mit der Ernennungsurkunde am 25. Februar 1932 erhielt Hitler auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Einem Gratulanten erwiderte er selbstlos: "Mir brauchen sie nicht zu gratulieren, aber Deutschland."

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