Abhören von Journalisten:Staatsaktion

Auf der Jagd nach mutmaßlichen Linksradikalen sind während des G-8-Gipfels zahlreiche Gespräche von Journalisten und Verteidigern abgehört worden. Nun soll Justizministerin Zypries die Affäre aufklären.

Annette Ramelsberger

Das Landeskriminalamt Kiel und das Bundeskriminalamt haben bei der Fahndung nach möglichen linken Militanten mindestens 19 Telefonate von Journalisten und eine Vielzahl von Gesprächen mit Strafverteidigern abgehört. Betroffen davon sind Mitarbeiter der Berliner tageszeitung, von NDR-info, tagesschau.de und Spiegel-Online.

Lauschergruppe des Künstlers Karl-Henning Seemann

"Lauschergruppe" des Künstlers Karl-Henning Seemann vor der Musikhochschule in Freiburg.

(Foto: Foto: dpa)

Die amtlichen Abhörbeauftragten handelten im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksradikale wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung führt. Die Beschuldigten sollen drei Brandanschläge verübt haben. Die Abhöraktionen hatten in der Zeit vor dem G-8-Treffen in Heiligendamm und den Protesten stattgefunden.

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele hat am Donnerstag eine schriftliche Anfrage im Bundestag eingereicht, mit der er Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zwingen will, die Abhöraktionen zu begründen. Zypries untersteht die Bundesanwaltschaft. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung, Generalbundesanwältin und die beteiligten Kriminalämter diese Vorgänge rückhaltlos auch gegenüber dem Parlament aufklären", erklärte Ströbele in Berlin.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, es gebe keine Verpflichtung, das Abhören eines Gespräches abzubrechen, sobald ein Journalist in der Leitung sei. Das sei auch gar nicht möglich, weil die Gespräche von überwachten Anschlüssen automatisch aufgezeichnet würden. Über die Zahl der abgehörten Gespräche, an denen Journalisten beteiligt waren, gab es von der Bundesanwaltschaft keine Angaben. Der Beruf des Anrufers lasse sich oft auch gar nicht aus dem Telefonat erschließen, erklärte Sprecher Frank Wallenta.

Verräterische Protokolle

Der Norddeutsche Rundfunk hatte bereits vor einigen Tagen Kritik geäußert. Da war erst bekannt, dass ein NDR-Mitarbeiter abgehört worden war. Der NDR stützte seinen Vorwurf auf die Abhörprotokolle verschiedener Gespräche, die der betroffene Redakteur in diesem Jahr mit Informanten in Norddeutschland geführt hatte. Nun konnte er in den Protokollen nachlesen, was er seine Informanten gefragt hatte. Sein Anwalt hatte Einblick in die Akten nehmen können.

Der Süddeutschen Zeitung liegen zudem Protokolle vor, die belegen, dass auch die Strafverteidiger von Beschuldigten nicht vom Abhören verschont blieben - obwohl das gesetzlich ausgeschlossen ist. Zum Beispiel wurden die Gespräche eines Verdächtigen mit seiner Rechtsanwältin ausgewertet und protokolliert. Die Bundesanwaltschaft erklärte in einem Schreiben an die Anwältin, es sei nicht erkennbar gewesen, dass es sich um ein Verteidigergespräch gehandelt habe. Gleichzeitig lehnt die Behörde es ab, diese Bandaufzeichnungen zu löschen.

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