Raubkunst:Spendenquittung für Gerechtigkeit

Wer Raubkunst zurück erstattet, soll Steuervorteile erhalten. Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Max Stern machen vor, wie es geht, und stellen Spendenquittungen aus. Ist das ein Modell für die Restitution aus Privatbesitz?

Von Eva Herzog

Ein anonymer Hinweis brachte die Erben des jüdischen Kunsthändlers Max Stern auf die Spur: Im Heidelberger Auktionshaus Metz war das Ölgemälde "Schiffe in Seenot" von Jan Porcellis (um 1584 - 1632) eingeliefert worden. Max Stern hatte es 1938 verkaufen müssen, um die Ausreisegenehmigung für seine Mutter aus Deutschland bezahlen zu können. Die Erben Max Sterns schlagen nun einen innovativen Weg ein, um auch Privatleute wie den Einlieferer zu einer Rückgabe zu ermutigen. Sie gaben bekannt, dass für die Rückgabe von Werken aus der Sammlung Stern künftig eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. So können die Eigentümer den Wert des Kunstwerks als "Sonderausgabe" steuerlich geltend machen.

In Fachkreisen wurde über die Schaffung eines Entschädigungsfonds diskutiert

Seit dem Fall Gurlitt wird erneut diskutiert, wie private Kunstsammler mit NS-Raubkunst umgehen sollen. Nach deutschem Recht sind die Besitzer nicht zur Rückgabe verpflichtet, Ansprüche auf Herausgabe gelten als verjährt. Zwar bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland seit der "Washingtoner Erklärung" 1998 zu verstärkten Restitutionsbemühungen. Doch die Erklärung gilt nicht für Privatpersonen. Wird ein geraubtes Werk allerdings aufgefunden und im Lost Art Register eingetragen, kann es faktisch kaum mehr verkauft werden, meist geben die Eigentümer es den Erben zurück oder teilen den Verkaufserlös. In Fachkreisen wurde über die Schaffung eines Entschädigungsfonds diskutiert, gespeist aus Steuergeldern oder aus einer Sonderabgabe des Kunsthandels. Bisher allerdings ohne Ergebnis. "Dabei gibt es häufig zwei Unschuldige", so Clarence Epstein, der Leiter des Max Stern Art Restitution Project. Zum einen die Erben der jüdischen Eigentümer. Zum anderen aber auch die heutigen Besitzer. Denn viele haben die Kunstwerke nach bestem Wissen und Gewissen erworben.

Die Rückgabe gegen Spendenquittung ist im Fall Stern möglich, weil der Kunsthändler vor dem NS-Regime nach Kanada floh und dort zu einem der wichtigsten Förderer der modernen kanadischen Kunst wurde. Sein Vermögen vermachte er Universitäten in Montreal und Jerusalem. Der gemeinnützige Verein Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem in Berlin soll die Spendenbescheinigungen ausstellen, womit die Rückgabe von Raubkunst als Sachspende verbucht werden könnte. "Der deutsche Finanzminister sollte diesen Verlust verschmerzen können, zumal es ja immer heißt, dass sich Deutschland seiner historischen Verantwortung bewusst ist", sagt der für die Stern-Erben tätige Provenienzforscher Willi Korte. Offen ist, ob sich für andere jüdische Erben eine vergleichbare Lösung finden lässt. Die meisten unter ihnen dürften Privatpersonen sein, die keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Für die Werke von Porcellis und Buytewech jedenfalls wurde mit Unterstützung der betroffenen Auktionshäuser eine einvernehmliche Lösung gefunden, sie wurden im Beisein der kanadischen Kulturministerin Mélanie Joly in Berlin an die Erben Max Sterns zurückgegeben. Damit sind - nach jahrelangen Bemühungen - insgesamt 15 der mehr als 400 Werke Max Sterns im Besitz seiner Erben.

Die öffentliche Hand, so kündigte es Uwe Hartmann an, der Leiter der Provenienzforschung am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg, werde künftig auch Privatsammlern bei der Aufarbeitung helfen. Für die fachliche Beratung will man in Magdeburg eigens einen Mitarbeiter einstellen. Das Interesse unter den privaten Sammlern sei groß. Manche Erben wollen belastete Stücke schlicht loswerden, sagte Hartmann, der in seiner Post schon zweimal Pakete fand, die voller Kunstwerke waren.

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