Nach Echo-Eklat:Kollegah und Farid Bang landen auf dem Index

Farid Bang und Kollegah beim Echo 2018

Kollegah (links) und Farid Bang bei der 27. Verleihung des deutschen Musikpreises Echo im April.

(Foto: Getty Images)
  • Bei der Echo-Verleihung im April lösten Kollegah und Farid Bang einen Eklat aus, als sie trotz Antisemitismus-Vorwürfen für ihr Album "Jung Brutal Gutaussehend 3" ausgezeichnet wurden.
  • Die Bundesprüfstelle hat das Album nun auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.
  • Schon die beiden Vorgänger-Alben landeten auf dem Index.

Das Album "Jung Brutal Gutaussehend 3" der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang ist von der Bundesprüfstelle auf die Liste der jugendgefährdenden Medien genommen worden. Das sei am Donnerstag in mündlicher Verhandlung entschieden worden, teilte die Prüfstelle mit. Die Entscheidung soll Ende September in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an gelten umfangreiche Vertriebs- und Werbeverbote, das Album wird dann zum Beispiel nur noch an Erwachsene verkauft werden dürfen. Zu den Gründen der Indizierung will sich die Bundesprüfstelle erst Ende September äußern.

Farid Bang und Kollegah hatten im Frühjahr für einen Eklat gesorgt, als sie für "Jung Brutal Gutaussehend 3" trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem Echo-Musikpreis ausgezeichnet wurden. Anstoß gaben Textzeilen wie "Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen", die sich auf einem Bonustrack des Albums finden. Künstler wie Marius Müller-Westernhagen, Klaus Voormann und Igor Levit gaben daraufhin ihre Echos zurück. Die Debatte um Kunstfreiheit und die kommerzielle Ausrichtung des Preises führten schließlich zur Abschaffung des Echos.

"Jung Brutal Gutaussehend 3" war Ende 2017 erschienen und stieg auf Platz eins der deutschen Albumcharts ein. Insgesamt hielt es sich 33 Wochen lang in den Charts.

Eine Überraschung ist die Indizierung des Albums nicht. Schon die beiden Vorgänger "Jung Brutal Gutaussehend" und "Jung Brutal Gutaussehend 2" landeten auf dem Index der Bundesprüfstelle.

Kurz nach der Echo-Verleihung im April hatte die Bundesprüfstelle ein Verfahren eingeleitet, um das Album auf jugendgefährdende Inhalte zu überprüfen. Die Stelle darf solche Untersuchungen nicht von selbst vornehmen, für die Aufnahme eines Indizierungsverfahrens sind ein Antrag oder eine Anregung von außerhalb erforderlich.

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