Süddeutsche Zeitung

Wohnungseigentum:Kleines Gesetz mit großen Folgen

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In Eigentümergemeinschaften reicht bald die einfache Mehrheit, um Bauliches zu ändern. Die Konsequenzen beurteilen Leser gegensätzlich.

Zu " Brezel-Wohnung" vom 6./7. Juni:

Das neue Gesetz will vor allem den Sanierungs- und Modernisierungsstau beenden, der in einer Vielzahl von Wohnanlagen besteht. Ich selbst bin Wohnungseigentümer, unsere Söhne verwalten mehrere Tausend Wohnungen (nicht unsere!), wir werden seit Jahren mit diesem Missstand konfrontiert. In den meisten Eigentümergemeinschaften gibt es leider neben überwiegend konstruktiven Miteigentümern eine kleine, aber dafür umso erbittertere Zahl von Menschen, die über Jahre jede Maßnahme blockieren. Sie terrorisieren Miteigentümer und Verwaltung und richten durch ihre Verhinderungspolitik zum Teil großen Schaden an. Dabei geht es nicht um Stimmverhältnisse von 51:49, sondern eben um 98:2. Die Klage von Herrn Prantl darüber, dass diese Menschen "entmachtet werden", hat da schon fast parodistische Züge. Neben finanziell schwachen Selbstnutzern ("Opfer", also gut), die tatsächlich eines besonderen Schutzes bedürfen, Kleinanlegern, (ebenfalls "Opfer") und Großinvestoren ("Täter"/böse) gibt es eine breite Schicht von Mittelstandsmenschen, die ohne sofort drohende Insolvenz ein Interesse daran haben, ihr Eigentum im Sinne aller Bewohner in Schuss zu halten. Ohnehin ändert sich für die Großkonzerne mit der Gesetzesnovellierung nichts. Diese investieren fast ausschließlich in komplette Häuser (WEG), um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

Letzter auffälliger Punkt ist das Schreckensszenario, das der Autor im Zusammenhang mit erweiterten Handlungsvollmachten für WEG-Verwaltungen heraufbeschwört. Alles wirtschaftliche Handeln ist risikobehaftet; die Wahl des Partners ist darum ein entscheidender Erfolgsfaktor, das gilt auch für die Verwaltung von Immobilienvermögen. Dass es schwarze Schafe gibt, rechtfertigt weder die pauschale Herabstufung einer Wohnimmobilie zu einer "Risikoanlage" noch einen Generalverdacht gegenüber Verwaltern von Immobilien.

Alexander Stähle, Mering

Zu Recht greift der Autor hier einen systematischen Missstand auf: Man kann allgemein von einer weiteren Entmündigung von Eigentümern sprechen. Rechtssystematisch könnte sich der Gesetzgeber auf einen wesentlich geringeren Eingriff als den in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht beschränken, etwa durch Novellierung der Wohnimmobilienfinanzierungs-Richtlinie. Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie nun wird viel Regelungsnebel um eine einfache Tatsache erzeugt: Der Staat will an das Eigentum seiner Bürger heran; er verhindert den Kapitalzufluss zu den Eigentümern via Regulierung, indem er die Kreditvergabe an Ältere unnötig erschwert, wenn sie Kredit für die Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft benötigen. Hierdurch würde das Privateigentum gestützt, was es wohl unbedingt zu vermeiden gilt, damit die Abhängigkeit immer weiterer Wählerschichten von politisch motivierten Wohltaten und damit deren Steuerbarkeit zunimmt.

Mit der WEG-Reform stärkt der Gesetzgeber die Kreditnehmereigenschaft der WEG ( schon eingeführt unterm Vorwand der KfW-Subventionierung der Energieeinsparmaßnahmen) als Ganzes und erleichtert Banken dann mit einer noch einzuführenden Globalgrundschuld oder bereits existierender Rangregelung unter Einbezug der Valutierung der gesicherten Schuld im Grundbuch die Finanzierung, wenn der (Klein-)Eigentümer nicht unter wirtschaftlichem Druck das Eigentum verkauft hat. Früher nannte man solch Verhalten des Landesherren Bauernlegen, heute liefern sich mündige Bürger selbst aus.

Walter Neumeister, München

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SZ vom 27.06.2020
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