Wohnen:Bezahlbar für alle - wie?

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Ein Berliner Volksbegehren zur Vergesellschaftung eines Wohnkonzerns hat die Debatte um Preisbremsen und sozialen Wohnungsbau neu befeuert. Leser nennen Lösungsansätze.

Zu "Entreichern!" vom 29./30. Mai:

Die Begrenzung der Mietpreise und damit die Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums ist ein ehrenwertes Ziel, das auch in unserer Verfassung verankert ist, aber es ist in Wirklichkeit nur Teil eines viel größeren Problems, der Ungleichverteilung des Vermögens in Deutschland.

Eigentlich sollten nicht erschwingliche Mieten das Ziel sein, sondern Wohneigentum für alle, denn anders ist auch die Problematik der viel zu niederen Renten nicht zu lösen. Oder glaubt irgendjemand, dass die Rentensteigerungen den Wettlauf gegen Immobilien- und Mietpreissteigerungen gewinnen werden? Langfristig wird unser heutiges Rentensystem nur funktionieren, wenn bei Renteneintritt nahezu jeder ein eigenes und bezahltes Dach über dem Kopf hat.

Heute sind Algorithmen in aller Munde, vor wenigen Jahren wusste kaum jemand was das ist. Wie wäre es denn, wenn wir gesetzlich jedem Mietvertrag eine Miet-Kauf-Option hinzufügen, mit einem festgelegten Algorithmus für die Errechnung der Ablösesumme. In einen solchen Algorithmus bräuchte man nur einen Term einführen, der die Ablösesumme senkt, je steiler der Mietanstieg ist. Das wäre ein Anreiz für den Vermieter, die Steigerungen nicht zu übertreiben und für den Mieter eine Chance, die Notbremse zu ziehen, falls die Steigerungen zu viel werden.

Das wäre eine ausgeglichene Verteilung der wirtschaftlichen Macht zwischen Mieter und Vermieter, der Vermieter könnte den Mieter loswerden, aber auch umgekehrt, der Mieter den Vermieter.

Klaus Müller, Kirchseeon

Artikel 15 Grundgesetz sagt: Der Staat kann Grund und Boden, Natur-Schätze und Produktionsmittel vergesellschaften. Grund und Boden sind zum Beispiel Wiesen oder Wald. Natur-Schätze sind zum Beispiel Kohle-Bergwerke. Produktionsmittel sind zum Beispiel Fabriken. Vergesellschaften bedeutet, das Bergwerk oder die Fabrik gehören dann allen Menschen gemeinsam. Alle Menschen zusammen verwalten das Bergwerk oder die Fabrik.

Wie ist das bei Wohnraum? In Berlin geht es um 115 000 Wohnungen der Deutschen Wohnen AG, die gegen Entschädigung auf Kosten des Steuerzahlers vergesellschaftet werden sollen.

Aber gehören diese Wohnungen dann allen Menschen? Kann jeder, also die Allgemeinheit, dann klingeln und sagen, ich will hier auch wohnen? Bei welcher Zahl fängt die Allgemeinheit an? Wenn man den Zuzug in die Hauptstadt stoppen möchte, ist dies sicher ein wirksames Werkzeug. Mieter, die Wohnungen besitzen, egal, welches Einkommen sie haben, behalten die Wohnung auf Lebzeiten zu einem letztlich vom Steuerzahler gestützten, niedrigen Mietzins. Andererseits - hätten denn nicht auch andere Menschen ein Recht auf Zuzug, die in Berlin zum Beispiel arbeiten möchten?

Herr Prantl schreibt in seinem Kommentar richtig: "Was hilft das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn man keine hat und findet?" Statt in neue Wohnungen zu investieren, wird das Geld seit längerem in Berlin in Vorkaufsrechte investiert. Das heißt, es wird kaum Geld für neuen Wohnraum ausgegeben, sondern die Stadt übernimmt bereits vermietete Häuser. Doch nur die Entspannung des Mietmarktes durch Neubau schafft auf Dauer niedrigere Mieten. Alles andere verschärft die Notlage.

Dr. Regina Pichler-Röder, München

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