Weitere Leserbriefe:Kirche, Steuer-Splitting

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Dass Kardinal Marx ob des Missbrauchskandals in der katholischen Kirche aufs Bundesverdienstkreuz verzichtet hat, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Eine Leserin möchte am Ehegatten-Splitting festhalten.

Selbstverständlicher Verzicht

Zu "Profil: Reinhard Marx" vom 29. April und zu "Marx verzichtet auf Verdienstorden" vom 28. April: Der Verzicht auf das Bundesverdienstkreuz ist keine wirklich große Geste, zumal dieser erst nach dem zunehmenden öffentlichen Druck artikuliert wurde. Viel beschämender ist das fehlende politische und gesellschaftliche Fingerspitzengefühl derjenigen, die Reinhard Marx überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt für die Auszeichnung vorgeschlagen haben.

Stefan Geiges, Anzing

Diese Entscheidung von Reinhard Marx ist zu begrüßen, was immer auch als Beweggrund dahinterstecken mag. Ich vermisse jedoch einen ganz wichtigen Aspekt generell gegen die Annahme einer Auszeichnung. Herr Marx ist ein Kirchenmann als Erzbischof an oberer Stelle in der katholischen Kirche und somit Christ. Ein wichtiges Merkmal für einen Christen in der Nachfolge Jesu soll die gelebte Liebe sein. Selbstverständlich! Für das, was ich an gutem Engagement lebe, nehme ich keinen Orden an, freue mich aber über eine achtungsvolle Anerkennung.

Angela Reich, München

Wieso eigentlich abschaffen?

Zu "Es hängt an Karlsruhe" vom 13. April: Ich lese, dass die EU-Kommission seit längerem die schädlichen Folgen des Ehegatten-Splittings kritisiert. Das geht mir schon einige Zeit gegen den Strich - auch die Grünen hätten es ja gerne abgeschafft. Nun bin ich vom Fach - die allseits zitierte Zahnarztgattin, die nicht berufstätig ist und daher die gemeinsame Steuerschuld vom Splitting profitiert, ist mitnichten der Hauptanwendungsfall.

Jede Ehegattenveranlagung, in der die Frau weniger verdient als der Mann (was ja leider in Deutschland die Regel ist), profitiert vom Splitting-Tarif. Das wird wohl nicht bedacht, ebenso, dass die Ehefrau gegebenenfalls einen Unterhaltsanspruch an den Gatten hat (vice versa), der sich zumindest im Ansatz des Grundfreibetrags bemerkbar machen muss. Brennend interessieren würde mich, welche sachlichen Beweggründe hinter dieser Absichtsbekundung stecken. Sollte es sich um die Gewinnung von Vollzeitarbeitskräften gehen - wer sorgt für gleichwertige Bezahlung/Aufstiegschancen der Frauen, Kinderbetreuung, und zwar zuverlässig (siehe die Corona-Malaise), Altenpflege, Ganztagsschulen, ...? Wieso sollten Frauen dann überhaupt noch Kinder zur Welt bringen? Gebären, Kita, Hort, Ganztagsschule, wirtschaftstaugliche Arbeitskräfte? Welch ein Irrsinn. Arme Kinder.

Angelika Grund, Remchingen

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