Weitere Briefe:Wie die A380 Hamburg geschadet hat

Die Hansestadt habe einst für das Riesenflugzeug ein wertvolles Gebiet in der Unterelbe zuschütten lassen. Für nichts! Daran erinnert ein Leser, nachdem der Bau des Flugzeugs jetzt eingestellt wird.

A 380 hat Hamburg geschadet

Zum Artikel "Mehr Symbol als Flugzeug" vom 15. Februar:

Und dafür ruinierte man die Elbe! Nun braucht man sie doch nicht, die A 380. Und für dieses Riesenflugzeug hat Hamburg das Mühlenberger Loch, das seinerzeit ökologisch wertvollste Gebiet der Unterelbe, zuschütten lassen. Der Hamburger Hydrobiologe Professor Kausch hat im Jahr 2002 in einem überaus anschaulichen und detailreichen Vortrag vor den Folgen für Fauna und Flora der Elbe eindringlich gewarnt. Das hat bei den Politikern, die an Airbus glaubten, nichts an ihrer Beschlusslage ändern können.

Naturschützer, die damals bezweifelten, dass sich jemals genug Flughäfen die gewaltigen Kosten der Umbauten für den Einsatz so riesiger Düsenflieger würden leisten können, wurden damals als grüne Laien abqualifiziert. Wie man heute aber weiß: Es lohnt sich eben doch nicht!

Auch die Frachtversion der A 380, für die die Verlängerung der Start- und Landebahn in Richtung Neuenfelde später auch noch unbedingt sein musste, ist offenbar kein lohnendes Objekt gewesen. Am Ende hat dann die Stadt Hamburg Hunderte Millionen Euro für sinnlose Baggerarbeiten ausgegeben, die der Elbe schweren Schaden zugefügt haben.

Horst Bertram, Hamburg

Den Streit intern zurückstellen

Zu "Mit Filter" vom 15. Februar:

Endlich, die europäische Reform des Urheberrechts ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Es ist Zeit, dem amerikanischen Kapitalismus der Internetfirmen, Amazon, Google und anderer, die weitere Ausbeutung der digitalen Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke der Kreativen zu beschränken. Sicherlich wäre es einfacher, wenn man alle künstlerischen, geschützten Werke mit einem Code verschlüsseln könnte, der dazu führen würde, alle berechtigten, beteiligten Kreativen automatisch an den Verwertungserlösen zu beteiligen.

Die nächste große Hürde wird nun darin liegen festzustellen, wer überhaupt künstlerischer Beteiligter am Werk ist. Hier ist den Kreativen zu raten, den Streit untereinander zurückzustellen und besser gemeinsam für eine angemessene Beteiligung zu streiten. Sicherzustellen ist auch, dass nicht nur Leistungsschutzberechtigte berücksichtigt werden. Die kreativen Urheber sind hier mindestens genauso wichtig.

Prof. Toni Lüdi, München

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