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Weitere Briefe:Mobilfunk, Missbrauch

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Ohne intensive Strahlungstests sollen Autos mit eingebauten Antennen nicht zugelassen werden, moniert eine Leserin. Und: Ein Schreiber macht auf besondere Umstände missbrauchter Kinder nach 1945 in Dänemark aufmerksam.

Erst testen, dann zulassen

Zu " Nichts tanzt mehr" vom 14./15. September: Laut diesem Bericht sollen künftig Autoantennen, so für Smartphone und 5G-Empfang, im Autodach verbaut werden. Zur Strahlenwirkung des Mobilfunks bemerkt der Autor, dass sich diese bis heute "nicht belegen, aber auch nicht vollkommen ausschließen" lässt. Die Autoindustrie sieht dies anders und realistisch. Zumal die Zahl der Antennen, Sensoren und drahtlosen Systeme im Auto drastisch steigt. Die Strahlenwirkung im digital gesteuerten Auto ist so gravierend, dass Steuerungskomponenten gestört werden. Das moderne Auto ist quasi elektrohypersensibel. Deshalb hat Daimler-Benz in Sindelfingen eine Fabrik gebaut, in der 200 Beschäftige die elektromagnetische Verträglichkeit der Wechselwirkungen der Strahlungen (GSM, LTE, 5G, WLAN) untersuchen - hinsichtlich der elektromagnetischen "Hypersensibilität" technischer Funktionen, denn die Wechselwirkungen könnten die Fahrtüchtigkeit des Autos gefährden.

Gegenüber einer technischen Komponente sind die Zellen der Menschen, die im Auto sitzen, um ein Vielfaches sensibler. Seit 1932 ist bekannt, dass Mikrowellenstrahlung Zellprozesse verändert und zu besorgniserregenden Funktionsstörungen aller lebenden Systemen führen kann. Moderne Autos dürften also überhaupt nicht zugelassen werden, ohne eine Untersuchung der Strahlungsstärken im Auto und deren Wechsel- und Auswirkungen auf die Insassen.

Trudi Christof, Aßling

Versuche mit Kindern nach 1945

Zu " Wir Kinder aus Godhavn" vom 14./15. August: "Kai Strittmatter berichtet, dass in Dänemark nach 1945 Kinder in Waisenhäusern misshandelt und dort Opfer körperlicher und psychischer Gewalt, sexuellen Missbrauchs und medizinischer Experimente gewesen waren. Der Autor verschweigt leider, dass es sich dabei vielfach um Wehrmachtskinder handelt, die ihren dänischen Müttern weggenommen wurden. Auch fehlt der Vergleich mit anderen Ländern (Norwegen), in welchen diese heute angeprangerte Praxis üblich war, sowie dass die Straftaten teils noch nach Verurteilung deutscher Mediziner im Nürnberger Ärzteprozess wegen ähnlicher Verbrechen stattgefunden haben. Und es fehlt, dass in Deutschland (Vorfälle in der "Villa Schuster") von der amerikanischen Besatzungsmacht an deutschen Häftlingen medizinische Experimente ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt wurden.

Prof.Dr. Erhard Hartung, Innsbruck/Öster.

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Quelle:
SZ vom 30.09.2019
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