Kommentar „Reiche müssen mehr zahlen“ vom 4. Juli:
Großvieh macht auch Mist
Um dringend benötigtes Geld in den Staatshaushalt zu bekommen, wäre es richtig, Bezieher hoher Einkommen und Vermögende stärker zur Kasse zu bitten. Einfach, weil es diese Personengruppen am ehesten verkraften würden, wenn sie etwas stärker belastet werden würden.
Doch die FDP ist kategorisch dagegen, allen voran Finanzminister Christian Lindner. Denn auch Lindner ist vermögend. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Einführung einer Vermögensteuer würde ihn selbst treffen. Wer möchte schon mehr zahlen, wenn er es verhindern kann? Es wäre aber der richtige Schritt. Denn Großvieh macht auch Mist.
Klemens Hofmann, Marbach
Lieber Erbschaften besteuern
Mehr als 300 Milliarden werden bei uns jedes Jahr vererbt oder verschenkt, davon entfällt die Hälfte auf das reichste Zehntel unserer Gesellschaft. Diese Tendenz nimmt laufend zu, das heißt, die Schere zwischen Arm und Reich geht auseinander. Die große Mehrheit der Bürger erbt wenig oder gar nichts. Deutschland wird so zunehmend zu einer Republik der Erben.
In der Politik wird als Abhilfe zuvorderst die Vermögensteuer genannt. In Europa haben fast alle Länder auf eine Vermögensteuer verzichtet. Das Problem ist, dass eine gerechte Bewertung des Vermögens nur mit hohen Verwaltungskosten möglich ist. Obendrein müssten diese Werte jährlich an die Markt- und Anspruchsentwicklung angepasst werden. Die jährlichen Erhebungskosten für eine Vermögensteuer können deshalb mehr als 30 Prozent ihres Ertrages verschlingen.
Wenn man die Vermögensungleichheit angehen will, dann eignet sich dafür besser die Erbschaftsteuer, denn diese muss man nicht jährlich fortschreiben, sondern nur einmal je Generation – also etwa alle 30 Jahre – erheben. Da kann man sich diesen Aufwand eher leisten. Dieser Weg wird deshalb in vielen Ländern begangen, nicht jedoch in Deutschland: Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland minimal im Vergleich zu den meisten anderen Ländern.
Die deutsche Erbschaftsteuer ermöglicht weitreichende Steuer-Gestaltungsmöglichkeiten (zum Beispiel Verlagerung von Privatvermögen in Betriebsvermögen). Als Abhilfe bringen Fachleute den Vorschlag, den Steuerwirrwarr von Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten abzuschaffen und dafür generell zehn Prozent Erbschaftsteuer für alle einzuführen: Diesen Steuersatz kann jeder Private und jeder Betrieb stemmen, wenn gleichzeitig in Härtefällen eine Ratenzahlung über zehn Jahre (das heißt, nur ein Prozent pro Jahr) ermöglicht wird.
Die große Koalition hat 2009 gegen die – durch das Bankgeheimnis mögliche – Steuerflucht eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent eingeführt (Minister Steinbrück: „Besser 25 Prozent von X, als 100 Prozent von nix“). Heute gibt es dieses Bankgeheimnis so nicht mehr. Die Kapitalerträge sind transparent. Eine Kapitalertragsteuer ist nicht mehr nötig. Es wäre deshalb die logische Konsequenz, wenn der Staat die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent wieder abschafft und die Kapitalerträge der weitaus höheren persönlichen Einkommensteuer unterwirft.
Helmut Schön, Ravensburg
Kein Allheilmittel gegen Ungleichheit
Angenommen, die Wiedereinführung der Vermögensteuer brächte nach Abzug der Kosten tatsächlich pro Jahr einen zweistelligen Milliardenbetrag. Das wäre trotzdem viel weniger als zum Beispiel verschiedene Verbrauchsteuern, die Lohn- und Einkommensteuer in die Staatskasse spülen. Man kann auf diese Weise also kaum die öffentlichen Haushalte sanieren oder die Steuerlast der großen Mehrheit der Bürger spürbar reduzieren. Man würde es also vor allem um der Gerechtigkeit willen tun.
An dem Beispiel der Familie Klatten kann man noch etwas anderes sehen: Ihr Vermögen besteht im Wesentlichen aus Anteilen an Unternehmen. Im Durchschnitt liegt die Rendite, die diese Anteile abwerfen, deutlich über einem vorstellbaren Vermögensteuersatz von vielleicht ein bis drei Prozent. Das Milliardenvermögen der Klattens würde also in jedem Fall weiter wachsen, wenn auch etwas langsamer.
Ein anderer Weg, die Superreichen etwas zur Kasse zu bitten, wäre eine Abschaffung der Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer. Was würde dann passieren? Die Kinder müssten einen Teil ihrer Aktien verkaufen, um ihre Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Kein Problem. Allerdings muss man sich bewusst machen, dass diese Aktien wahrscheinlich nicht vorwiegend von Kleinaktionären gekauft würden, sondern eher von anderen Superreichen. Der Gerechtigkeit wäre zwar trotzdem gedient, und der Staat könnte das eine oder andere Finanzloch stopfen, aber das Verhältnis von Arm und Reich bliebe im Wesentlichen das Gleiche.
Claus Hulverscheidt argumentiert, die Gerechtigkeitslücke in unserem Steuersystem sei eine der tieferen Ursachen politischer Unzufriedenheit und Radikalisierung. Wenn man bedenkt, dass gerade die erfolgreichsten Populisten häufig selber sehr reich sind, scheinen mir da gewisse Zweifel angebracht. Aber selbst wenn Claus Hulverscheidt recht hätte, zeigen die obigen Überlegungen, dass es mit den realistisch machbaren Anpassungen des Steuersystems eher schwerfallen dürfte, radikal Empörte zufriedenzustellen.
Axel Lehmann, München
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