Urheberrecht:Die Machtfrage

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Geistiges Eigentum ist auch digital schützenswert. Das sehen viele SZ-Leser ebenso. Ob die EU-Reform des Urheberrechts aber nun auch dem Schutz der Autoren dient oder die Digitalkonzerne deren Inhalte einfach blockieren, ist offen.

SZ-Zeichnung: Michael Holtschulte (Foto: N/A)

Leserkommentare zu "EU-Parlament billigt neues Urheberrecht" vom 27. März, "Das Recht der Verwerter" vom 26. März sowie zu "Sieg der Konzerne" und "Ganz große Nummer" vom 23./24. März:

Demokratisch wichtige Aufgabe

Auch geistiges und kulturelles Eigentum verpflichtet. Den Schöpfenden, dieses Eigentum mit der Gesellschaft zu teilen, und die Gesellschaft, den Schöpfenden für seine Arbeit angemessen zu entlohnen. Jedem digitalen Netzwerker und User muss spätestens mit der überaus alerten Diskussion um die EU-Urheberrechtsreform die erhebliche Bedeutung und die damit einhergehende Verantwortung, die Meinungsfreiheit zum einen und die Rechte Dritter zum anderen zu wahren, klar geworden sein. Diese Wahrnehmung ist und bleibt eine gesellschaftlich wichtige, höchst demokratische Aufgabe; nicht zuletzt in Zeiten zunehmender Fake News und sachlicher Leere.

Ira Bartsch, Lichtenau-Herbram

Enteignung ist weiter möglich

In der Diskussion um die EU-Urheberrechtsreform ist wegen der Zuspitzung auf die Frage der Upload-Filter ein wesentlicher Aspekt öffentlich kaum beachtet worden. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 entschieden hat, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche ausschließlich den Urhebern (und nicht anteilig auch den Verlagen) zustehen, eröffnet diese Reform wieder die Möglichkeit, die Verlage hieran zu beteiligen. Dadurch wird das EuGH-Urteil vom EU-Parlament unterlaufen, und die Urheber (Autoren) können insoweit wieder enteignet werden. Das kann bei der unternehmensorientierten Politik der EU (Glyphosat, Autoabgase) nicht überraschen, und es darf auch vermutet werden, dass bei der Umsetzung in nationales Recht die Interessen der gut vertretenen Verlage zulasten der Urheber berücksichtigt werden. Dies unter dem Überbegriff "Schutz der Urheberrechte" zu vollziehen, ist kaum Ausdruck der allenthalben geforderten Transparenz in der Politik.

Dr. Klaus Köhler, Allmersbach im Tal

Für die Großen mitverdienen

Im Interview mit Jonathan Beck zählt dieser auf, was die Verlage für ihre Autoren alles leisten. War das mal so? Lektorieren, arbeiten an Form und Inhalt, Autoren aufbauen, ums Geld kümmern? Marketing und Werbung werden nicht genannt. Heute muss man den meisten Verlagen ein korrigiertes, formatiertes Datenskript in Word abliefern. Werbemaßnahmen halten sich in Grenzen; denn die weniger prominenten Autoren müssen für die hohen Honorare der Starautoren das Geld mitverdienen. Von einem Buch, das im Laden 20 Euro kostet, bekommt der Autor in der Regel zehn Prozent vom Nettoverkaufserlös, das sind 0,74 Euro. Wird ein selbstpubliziertes E-Book für 2,49 Euro hochgeladen, erhält der Autor 70 Prozent (1,74 Euro). So ist das mit den Almosen bestellt, die Herr Beck bedauert.

Dr. Werner Siegert, Stockdorf

Der Gier Einhalt gebieten

Jeder, der auf einer Veranstaltung zeitgenössische Musik spielen lässt, muss eine Vergütung dafür an die Gema entrichten. Beim Verkauf eines Fotokopiergeräts ist eine Abgabe enthalten, die der VG Wort zufließt. All dies kommt dann den Kreativen und Autoren zugute.

Das geistige Eigentum muss auch im Internet gelten. Deswegen muss der Gier der großen Internetplattformen Einhalt geboten werden, sich dieses Eigentum kostenlos anzueignen. Das gilt aber auch für die vielen Trittbrettfahrer und sogenannten Influencer, die meinen, sich im Internet kostenlos bedienen zu können. Deswegen ist die neue Richtlinie der EU zum Schutz des Urheberrechts so wichtig. Natürlich sollte deren Umsetzung nicht neue Kreativität behindern. Aber sie muss dafür sorgen, dass das geistige Eigentum der Kreativen nicht gekapert werden kann, sondern eine faire Vergütung möglich ist, damit es sich auch künftig lohnt, zu komponieren, schreiben, filmen, fotografieren und editieren.

Prof. Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts a. D., Gauting

Keine Apfelpflücker

Die Demonstrationen im Sinne der Internetkonzerne sind häufig arrogant und voll von Desinformation. Die Aktivisten im Interesse der Internetkonzerne behaupten quasi, die Verletzung von Urheberrechten sei ja nur vergleichbar mit dem Mundraub, also dem Pflücken eines Apfels vom Baum des Nachbarn. In Wirklichkeit werden von den Konzernen Busreisen in Apfelplantagen der Urheber organisiert, und die Organisatoren verdienen daran prächtig. Das ist organisierte Kriminalität, die auf lange Sicht dafür sorgen würde, dass es in Zukunft keine eigenständigen Apfelzüchter (Urheber) geben wird, die von ihrem Beruf leben können.

Konrad Baer, Hannover

Datenschutz beachten

Ich muss dem Kommentar "Sieg der Konzerne" widersprechen. Als ehemaliger Mitarbeiter eines der größten europäischen E-Commerce-Konzerne musste ich erleben, wie die Arbeiten an einem eigenen Uploadfilter eingestellt wurden, weil Google solch einen kostenfrei zur Verfügung stellt. Das heißt, diese Richtlinie dürfte dazu führen, dass deutlich mehr Daten an die US-Giganten abfließen, wenn sogar große Unternehmen die Entwicklung nicht wirtschaftlich stemmen können. Kleine Unternehmen, die aber mit starker Expansion planen, könnten vermutlich sofort zum kostenlosen Google-Filter greifen, um Haftungsrisiken auszuschließen. Die Ausnahme gilt ja nur kurz. Aus Datenschutzsicht wäre das ein Desaster. Eine Regelung für die Finanzierung der Urheber ist wichtig, aber nicht auf Kosten des Datenschutzes.

Johannes Meyer, Neuendettelsau

Die Sache mit Wikipedia

Ein "zentrales Grundprinzip der Wikipedia ist die Neutralität" (aus Wikipedia: Grundprinzipien). Hiergegen wurde klar verstoßen, als die deutschsprachige Wikipedia aus Protest gegen die Artikel 11 und 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform den gesamten 21. März abgeschaltet wurde. Grundlage für die weitreichende Entscheidung "der Autoren der Wikipedia" war ein "Meinungsbild", an dem 233 angemeldete Benutzer (von über 200 000 angemeldeten Benutzern) teilgenommen und sich 139 Aktivisten für die komplette Abschaltung entschieden haben. Ein wesentliches Ziel der EU-Urheberrechtsreform ist es, für ein faires Gleichgewicht zwischen den Rechten und Interessen von Urhebern und anderen Rechteinhabern auf der einen und denen der Nutzer auf der anderen Seite zu sorgen. Mit ihrem Protest wollen die "freien Autoren", die nicht von ihren Beiträgen leben wollen oder müssen - auf Kosten der Autoren, die von den Honoraren für ihre Werke leben wollen oder müssen -, für ein freies Internet kämpfen, was ganz im Sinne der Netzgiganten ist. Auch das Schlagwort von den "Upload-Filtern" überrascht, wenn man berücksichtigt, dass Youtube - zur Vermeidung von Urheberrechtsklagen - mindestens seit 2010 ein System Content ID benutzt, das von Urheberrechtsinhabern verwendet werden kann, um ihre Werke auf Youtube "im Handumdrehen zu identifizieren und zu verwalten". Wenn sich dies bei Urheberrechtsinhabern noch mehr herumspricht und Provider per Reform gezwungen werden, unautorisierte Veröffentlichungen zu verhindern, ist zu erwarten, dass es rasch verbesserte und preiswertere Systeme geben wird, die dasselbe leisten.

Jürgen Betten, Patentanwalt, München

© SZ vom 03.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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