TTIP:Das EU-Parlament darf entscheiden

Wenn die EU-Bürger nun darüber befinden sollen, ob es ein Freihandelsabkommen wie TTIP geben soll, dann wird dabei laut einem Leser übersehen, dass sie das schon dürfen - und zwar über das EU-Parlament.

"Lasst die Bürger entscheiden" vom 17. Mai:

Hätte Silvia Liebrich einen Blick in die EU-Verträge (Art. 207 und 218 AEUV) und in das Gutachten 2/15 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geworfen, dann wäre ihr oben genannter Kommentar wahrscheinlich anders ausgefallen. Artikel 207 des Vertrags von Lissabon hat die Zuständigkeit der EU für Handelsabkommen stark erweitert, insbesondere um Dienstleistungen, geistiges Eigentum und ausländische Direktinvestitionen. Die EU-Verträge sehen schon seit Langem die ausschließliche Zuständigkeit der Union für Handelsabkommen vor. Seit dem Vertrag von Nizza werden diese Abkommen durch die Zustimmung (sprich: Ratifikation nach nationalem Terminus) des Europäischen Parlaments demokratisch legitimiert.

Die "Bürger Europas" sind also bereits längst durch das direkt gewählte und legitimierte Parlament an den Handelsabkommen beteiligt. Auch der EuGH hat die ausschließliche Zuständigkeit der EU in weiten Teilen des Singapur-Abkommens bestätigt, insbesondere für Dienstleistungen einschließlich der Verkehrsdienstleistungen, des Schutzes ausländischer Direktinvestitionen, der Rechte des geistigen Eigentums und sogar für den Bereich der nachhaltigen Entwicklung, das heißt für den sozialen Schutz und den Umweltschutz.

Der Ratifizierungsprozess gemischter Abkommen ist also nur vordergründig ein Mehr an Demokratie. Wenn alle nationalen Parlamente und in einigen Mitgliedstaaten auch die zweiten Kammern und regionalen Parlamente (siehe Wallonien!) ihr Veto einlegen können, dann führt dies zu einem jahrelangen Prozess und einer Blockade der gemeinschaftlichen Handelspolitik. Johann Schoo, Luxemburg

Weltsolidarisch handeln

"David der Große" vom 16. Mai: Die Theorie vom allseits segensreichen Freihandel feiert den 200. Geburtstag, und die SZ bringt eine halbe Seite Hymnen. Wie immer übersehen die neoklassischen Freihandelsverfechter die entscheidende Tatsache: Mehr Wohlstand auf beiden Seiten gibt es allenfalls dann, wenn keine Arbeitslosigkeit und keine freien Kapazitäten existieren. Wenn dagegen konkurrenzstarke und -schwache Länder handeln und freie Produktionsfaktoren verfügbar sind - das ist der Standardfall - dann kumulieren sich die Vorteile bei den Starken und die Schwachen werden immer noch schwächer. Das wäre doch ganz einfach zu verstehen, und es bestätigt sich laufend auch empirisch.

1991 war eine tolle Freihandelssituation: Die Mauer fiel, wirtschaftlicher Austausch brach sich ungehemmt Bahn. Der Westen und der Osten spielten beide ihre komparativen Vorteile aus. Und wie sah die freihandelsverursachte Win-win-Situation aus? Eine totale wirtschaftliche Katastrophe im Osten. Kritik am Freihandelskonzept ist kein Argument für mehr Protektionismus à la Trump, also noch mehr Egoismus und Aggression im Handel. Im Gegenteil: Nötig ist, den Außenhandel aus der alleinigen Profitdominanz herauszulösen und ihn sozialen, ökologischen und weltsolidarischen Kriterien zu unterwerfen. Franz Garnreiter, Rosenheim

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