"EkelhAfD", "Afd nee" oder "Abgrund für Deutschland" war bei den Protesten auf vielen Schildern zu lesen. Das richtete sich an die Partei AfD, die mit vollem Namen "Alternative für Deutschland" heißt. Ob die AfD ihre Abgeordneten in den Bundestag oder in die Landtage schicken darf, ob sie dort über Gesetze mitentscheiden darf, ob sie vielleicht eines Tages sogar an die Regierung kommt - darüber entscheidet keine Demo, sondern die Menschen bei der Wahl. Das ist das Prinzip der Demokratie: Es liegt an den Bürgerinnen und Bürgern, welche Partei gewinnt.
Das Grundgesetz hat allerdings eine Art Sicherung gegen Demokratiefeinde eingebaut. Denn es ist eine bittere Lehre aus der deutschen Geschichte: Die Nationalsozialisten, die Millionen Menschen ermordet haben, sind vor ziemlich genau 91 Jahren an die Macht gekommen - durch eine Wahl. Deshalb können Parteien heute durch ein Gericht verboten werden, wenn sie sich gegen elementare Werte unseres Zusammenlebens richten. Zum Beispiel gegen die Menschenwürde, die alle Menschen als gleich wertvoll einstuft. Egal, woher sie kommen oder welche Hautfarbe sie haben.
Viele Menschen sehen in der AfD solche Demokratiefeinde, weil deren Abgeordnete sehr abwertend über Menschen aus anderen Ländern sprechen. Manche fordern deshalb ein Parteiverbot. Andere wenden ein, dass ein jahrelanges Verbotsverfahren der Partei mehr nützen als schaden könnte und rassistische Gedanken davon auch nicht verschwinden.
Ein Parteiverbot ist eine sehr seltene Ausnahme, wird streng geprüft und wurde bisher nur zwei Mal verhängt. Es darf nur von der Regierung beantragt und vom höchsten deutschen Gericht beschlossen werden. Denn zur Demokratie gehört die Freiheit der Parteien, verschiedene Positionen zu vertreten. Sie können zum Beispiel für einen strengen Polizeistaat eintreten oder für einen starken Sozialstaat. Aber dürfen sie gegen Menschen hetzen? Auf den Demos war oft zu lesen: "Mehr Menschenrechte, weniger rechte Menschen."
