Süddeutsche Zeitung

Testament:Was bei Streitigkeiten  ums Erbe hilft

Ein Leser warnt vor Nichterben, die sich als solche ausgeben. Ein anderer rät, ins Testament Klauseln einzubauen, um negativen Überraschungen vorzubeugen. Und: Was machen Paare, die keine Kinder haben?

Zu "Neid, Gier und letzter Wille" vom 29. /30. Juni:

Eine Strafklausel kann helfen

Ergänzend zum Bericht in der Süddeutschen Zeitung kann man durchaus auch beim sogenannten Berliner Testament negative Überraschungen nach dem Tod des ersten Ehegattenvermeiden. Um zum Beispiel zu verhindern, dass eines der Kinder bereits nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil für diesen Erbfall verlangt, können die Eltern in das Testament für diesen Fall eine Strafklausel reinschreiben, so dass dieses Kind dann beim Tod des überlebenden Elternteils ebenfalls nur den Pflichtteil erhält. Man kann ins Testament unter Umständen gegenseitig auch eine Klausel einfügen, wonach der überlebende Ehegatte an die Schlusserbeneinsetzung nicht gebunden ist. Solche Klauseln führen sicher zu einem Wohlverhalten.

Hans-Werner Högl, Rosenheim

Vorsicht Rosinenpicker

Erbstreitigkeit gibt es weniger wegen fehlenden oder schlecht formulierten Testamenten, sondern mehr, weil sich Teil- und Nichterben nicht an das Testament halten. So enthalten Haupterben bisweilen den Pflichtteilsberechtigten ihren Erbanteil vor. Oder Nicht- oder Teilerben picken, noch ehe die anderen gerichtsfest Beweise sammeln konnten, sich die Rosinen aus dem Haushalt des Erblassers heraus.In meiner Verwandtschaft hatte ein kinderloser, lediger Erblasser in seinem Testament einen "unter Offenbarungseid stehenden" Neffen enterbt und ihm damals bar Geld gegeben. Dieser Nichterbe, dessen bester Freund ein Anwalt ist, räuberte die Wohnung am Todestag aus und streute gegenüber den anderen Neffen das Gerücht, er sei Alleinerbe. So gewann er gegenüber den übrigen Erben viel Zeit, die er nutzte, um etwa das Auto des Erblassers gewinnbringend zu verkaufen.

Wolfgang Maucksch, Herrieden

Was tun ohne Kinder?

Der Beitrag von Hendrik Munsberg ist hilfreich, weil die älteren Alterskohorten der Bundesrepublik mit der Frage der fairen oder besser auch richtigen Vererbung nun einmal konfrontiert sind, sich aber der Pflicht noch weitgehend entziehen, sich rechtzeitig über den eigenen "letzen Willen" Gedanken zu machen. Nachdem es aufgrund langer Friedenszeiten inzwischen auch in Deutschland wieder zu einer Vermögensanhäufung gekommen ist, könnte man sich nach Lektüre des Beitrags eigentlich die Frage stellen: Warum werden nicht sehr beträchtliche Vermögen mit einer stärkeren Erbschaftssteuer belegt? Die Antwort ist: Kapital ist auch zu Lebzeiten des Erblassers flüchtig. Der Artikel geht sehr stark ein auf Familien mit Kindern, lässt aber die Situation kinderloser Ehepaare weitgehend außen vor. Diese Ehepaare tun sich besonders schwer damit, wie sie ihr Vermögen sinnvoll weiter geben könnten.

Sigurd Schmidt, Bad Homburg

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Quelle:
SZ vom 03.08.2019
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