Sterbehilfe:Gericht schafft Unsicherheit

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Nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts fragen sich Ärzte und auch Patienten, was genau erlaubt ist und was nicht. Das Gericht hatte das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt.

Zu "Ärzte suchen ihre neue Rolle", 4. Mai und "Debatte über Sterbehilfe", 19. April:

"Sein Leben selbst zu beenden, entspreche nicht dem christlichen Menschenbild", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, laut dem Artikel "Debatte über Sterbehilfe". Da frage ich mich, ob diese Kirche den Begriff "Barmherzigkeit" wirklich kennt und was sie unter Nächstenliebe versteht. Im Falle schwerer, unheilbarer Krankheit mit unerträglichen Schmerzen ist es doch mein humanes Recht, selbstbestimmt aus dem Leben gehen zu dürfen.

Franz Gebhard, München

Artikel 2 Grundgesetz verknüpft den Begriff der Freiheit mit Leben und körperlicher Unversehrtheit. Ein zentraler Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtsurteils formuliert demgegenüber: Ohne "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" hat der "Einzelne faktisch keinen Raum zur Wahrnehmung seiner Freiheit". Vielleicht muss man Rechtsphilosoph sein, um einer solchen Schlussfolgerung beipflichten zu können. Als schlichter Mensch mit ethischer Verantwortung kann man nicht nachvollziehen, dass unsere Freiheit ausgerechnet von gewerblichen Institutionen zur Suizid-Förderung garantiert werden soll. Sollte dieses widersinnige Urteil nicht durch eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung korrigiert werden, so müsste der Staat folgerichtig Qualitätskriterien für die gewerbsmäßige Suizid-Förderung installieren: Wer Selbsttötung fördern will, muss genügend Erfahrung auf diesem Gebiet nachweisen; Tötungsmittel müssen einer Qualitätskontrolle unterworfen werden; Medikamente dürften nur dann verwendet werden, wenn sie für die Selbsttötung ausdrücklich zugelassen sind und geprüft wurden. Und was ist das Kriterium für optimale Tötungsqualitäten: der sanfte Selbstmord? Der Absurdität sind keine Grenzen gesetzt!

Es bleibt zu hoffen, dass Ärzte weiterhin einig sind in ihrer ethischen Zielrichtung, Helfer zu sein für eine gesunde Entfaltung der Persönlichkeit, auch als Begleiter eines natürlichen Lebensendes.

Dr. med. Bernd Bornscheuer, Leutenbach

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