Sterbehilfe:Epochales Urteil

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Viele Leser sehen die Entscheidung des Verfassungsgerichts als wichtigen Schritt zu einem selbstbestimmten Lebensende an. Einige befürchten, dass nun der Druck für Leidende steige, anderen nicht zur Last zu fallen.

Zu " Regeln für Sterbehilfe" vom 7./8. März, " Eine Minderheit" vom 3. März und zu " Die Freiheit zum Suizid" vom 2. März:

Das Verfassungsgerichtsurteil vom 26. Februar hat sehr klar gemacht: Der ärztlich assistierte Suizid ist rechtens; § 217 StGB ist nichtig. Der Streit um die Karlsruher Entscheidung entbrannte sofort. Euphorischem Jubel und reflexhafter Ablehnung sollte ein nüchterner sachkundiger Blick folgen. Denn vieles bleibt nach dem Karlsruher Richterspruch zu regeln, vor allem um die gewerbsmäßige Sterbehilfe einzudämmen und einen vorschnellen Sterbewunsch (etwa der appellativen oder depressiven Selbsttötung) abzuwehren. Auch die Anwendung der Freigabe durch das Gericht auf den komplizierten Bereich der Demenz bedeutet eine enorme Aufgabe. Grundsätzlich ist das Urteil zu begrüßen, wo es humane Handlungsmöglichkeiten in extremen Leidenssituationen ermöglicht - nur in dem Bereich halte ich eine Sterbehilfe mit ärztlicher Assistenz für ethisch vertretbar.

Ludger Gaillard, Göttingen

Ein epochales Urteil! Aber: Hardliner formieren sich schon, um durch Restriktionen (Fristenregelung, bürokratische Hürden) die gewonnene Freiheit der Selbstbestimmung so weit wie möglich wieder einzuengen. Es gibt Äußerungen der Kirchenoberhäupter und von Gesundheitsminister Spahn, der trotz höchstrichterlichem Urteil unterstellten Behörden verbot, tödliche Medikamente an Todkranke ausgeben zu lassen.

Norbert Waldner, München

Christen und Kirchen weht der rauer werdende Wind einer zunehmend abgelehnten Minderheit entgegen. Darin liegt eine Chance, mit Wort und Tat ein Leben mit und für Bedürftige und Schwache zu gestalten, Barmherzigkeit zu wagen, sich nicht dem Druck von Ökonomisierung zu beugen. Unsere Gesellschaft braucht mutig gelebte Empathie und Zuwendung. Der das Leben bejahende Klang der christlichen Kernbotschaft lebt mehr als je zuvor von Gesichtern, Händen und Füßen für das Leben! Alle Sprachhülsen können über den Erdrutsch des Urteils nicht hinwegtäuschen: Aus Lebensschutz ist ein Sterberecht geworden. Der Druck auf Leidende wird wachsen, niemandem zur Last zu fallen, Platz frei zu machen für funktionstüchtige Leistungsträger. Wer will dies auf Dauer verhindern, wenn der Mensch in vermeintlich selbstbestimmter Freiheit das Maß aller Dinge ist?

Walter Kriechbaum, München

© SZ vom 31.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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