Sprachlabor"Neben des Verdachts"

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(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Manche Leser empören sich. Andere dagegen empfinden geradezu kindische Freude, wenn der SZ Fehler passieren. Auf einige solche geht Hermann Unterstöger hier ein.

Von Hermann Unterstöger

"WAS HABEN IHRE KOLLEGEN denn gestern geraucht?", wollte Leser W. wissen. Grund für die Anfrage: Er hatte zwar erfahren dürfen, dass der Deutsche-Bank-Chef John Cryan die Mängel seines Instituts "adressiert" habe, nicht aber, an wen. Die Formulierung hört sich in der Tat komisch an, weil adressieren im alltäglichen Sprachgebrauch immer auch die Angabe eines Ziels erfordert. Sucht man im Internet nach Mängel/adressieren, drängt sich die Vermutung auf, dass diese Paarung in der technischen Welt zu Hause ist. Eine Kritik an bestimmten Blu-Ray-Playern endete einmal mit dem Satz: "Nach meiner Einschätzung lassen sich die Mängel softwareseitig adressieren." Dahinter steht wohl das englische to address something, das unter anderem etwas in Angriff nehmen bedeutet. Man kann nur hoffen, dass John Cryan die Mängel seines Hauses in diesem Sinn adressiert, und zwar geldseitig.

FALSCHE KASUS nach Präpositionen haben Konjunktur, bei Schreibern wie bei Kritikern. Den einen passieren sie, weil das Gelände nun mal leider zu Fehltritten einlädt, die anderen finden, dass das weniger am Gelände liegt als an mangelnder Trittsicherheit. Wie auch immer, Leser S. hat an solchen Pannen seine mit Empörung gemischte "kindische Freude", und die hat reichlich Nahrung bekommen, als bei uns kürzlich nach neben der Genitiv gesetzt wurde: "Neben des Verdachts der unerlaubten Prostitution." Kurioserweise fand sich einige Zeilen weiter die korrekte Formulierung "neben solch groß angelegten Aktionen". S. dazu: "Seltsam", und das klang, als stünde er vor Staunen neben sich. In Bayern dürfte man übrigens sagen: "Neben seiner."

NEBEN DIESES LAPSUS ereignete sich, zu Leser M.s Verdruss, ein ähnlicher, nämlich die Fügung "nahe des Zentrums". In den Wörterbüchern wird die Präposition nahe gern als "gehoben" ausgewiesen. Wenn nichts anderes, so sollte ihr wenigstens dies den ihr zustehenden Dativ sichern.

© SZ vom 19.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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