Sprachlabor:Hinweise

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(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Was es mit Finnland und Skandinavien auf sich hat. Und warum das Wort ,,eigentlich" sparsam genutzt werden soll.

Von Hermann Unterstöger

SKANDINAVIEN "im engeren Sinn" (so das Lexikon) umfasst die Länder Schweden, Norwegen und Dänemark. Finnland, das bei uns unlängst als "skandinavisches Land" firmierte, war zwar die längste Zeit seiner Geschichte Teil des schwedischen Reiches, doch findet unser Leser B., man beleidige seine finnischen Freunde und darüber hinaus wohl alle Finnen, wenn man sie zu Skandinaviern macht: Zu schmachvoll seien die Jahrhunderte der Besetzung gewesen. Die strittige Bezeichnung stand übrigens nur im Untertitel; der Text selbst führte Finnland als "das kleine nordische Land".

DER HINWEIS, dass der Mediziner Hans Rosling den Rückgang von Säuglingssterblichkeit und Armut bereits "zu Lebzeiten" nachgewiesen habe, brachte unseren Leser Dr. H. ins Grübeln darüber, welcher Wissenschaftler wohl schon vor oder erst nach Lebzeiten etwas nachgewiesen habe. Ob das SZ-Archiv Näheres dazu sagen könne? Kann es nicht, jedenfalls nicht zu unser aller Lebzeiten.

DAS WORT "EIGENTLICH" hat zwei Gesichter. Auf der einen Seite läuft es mit den Abtönungspartikeln mit und drückt, um ein Beispiel zu nennen, verstärkte Anteilnahme aus: "Wie heißt du eigentlich?" Auf der anderen Seite ist mit diesem Wort eine der großen Kontroversen der Nachkriegszeit verknüpft, indem Theodor W. Adorno seine Abrechnung insbesondere mit Martin Heidegger und dessen Philosophie unter dem Titel "Jargon der Eigentlichkeit" herausbrachte. Weder Adornos Buch noch Heideggers Konzept von Eigentlichkeit und Uneigentlichkeit eignen sich für die Prüfung des Falles, den unser Leser G. vorträgt. Ihm geht es um Formulierungen wie die, dass dort, wo ein Unfall passierte, "eigentlich nur Tempo 30 erlaubt" gewesen sei. Das ist ihm entschieden zu viel der Anteilnahme respektive des Vorwurfs. "Nur Tempo 30" reiche völlig aus, schließlich käme man ja bei einem Mord auch nicht auf die Idee zu schreiben, dass dieser "eigentlich" verboten sei.

© SZ vom 21.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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