Schule:Das Streikrecht ist ein Menschenrecht

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Das Bundes­verfassungsgericht hat entschieden: Lehrer dürfen nicht streiken. Ein Leser hält das für eines Rechtsstaats unwürdig. Und er meint auch, dass die Bedingungen in den Schulen besser würden, wenn Lehrer dafür kämpfen dürften.

In Deutschland verboten, in anderen Ländern erlaubt: Italienische Lehrer streiken 2012 in Rom gegen Sparmaßnahmen. (Foto: Tony Gentile/Reuters)

" Das Verbot ist richtig" vom 13. Juni:

Bessere Lernbedingungen

Es gibt durchaus eine Reihe von Gründen, den Tenor dieses Urteils, das den Streik für Lehrer rigoros verbietet, mit einigen Fragezeichen zu versehen. So ist es schon seltsam, dass in allen EU-Ländern um uns herum - man blicke nur ins Nachbarland Frankreich - die Lehrer trotz Wahrnehmung sogenannter hoheitlicher Aufgaben streiken dürfen, ohne dass dort das Bildungssystem zusammenbricht oder die Schüler im internationalen Leistungsvergleich schlechter abschneiden als in Deutschland. Bei uns hingegen konserviert das oberste Gericht die aus den unseligen Zeiten des Obrigkeitsstaates stammenden "althergebrachten Grundsätze" des Berufsbeamtentums und pocht auf das "besondere Treueverhältnis" des Beamten zum Dienstherrn - auch dies ein Relikt aus dem längst vergangenen Feudalismus.

Sind diese uralten Zöpfe tatsächlich mit einem demokratischen Rechtsstaat zu vereinbaren, in dem das Streikrecht als hohes Gut der Bürger angesehen wird? Es ist erstaunlich, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sich mit juristischen Spitzfindigkeiten in Widerspruch zum Europa-Gericht in Straßburg setzt, welches das kollektive Streikrecht in den Rang eines Menschenrechts erhoben hat, das jedem Arbeitnehmer zusteht. Die Menschenrechte sind im Grundgesetz verankert und waren bislang ja immer die oberste Richtschnur des BVerfG bei seinen meist weisen Urteilen. Doch jetzt stellt man mit Verblüffung fest: Menschenrechte sind dehnbar, sind interpretierbar, je nachdem, ob sie zum "Kernbestand an Menschenrechten" oder zu deren Randbereich gehören. Das Urteil zeigt: Obsoletes Beamtenrecht bricht modernes Menschenrecht.

Fakt ist: Seit der Bund vor Jahren die Zuständigkeit für Beamte an die Länder abgegeben hat, haben sich die Arbeitsbedingungen der Lehrer massiv verschlechtert, sei es durch übergroße Klassen und heterogene Schülerschaft, sei es durch Verlängerung der Arbeitszeit, sei es durch Inklusion, sei es durch für Schüler und Lehrer schlechte räumliche und sanitäre Verhältnisse an den Schulen. Während andere Arbeitnehmer sich per Streik gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen wehren können, sind Lehrer der Willkür ihrer Dienstherren, sprich Kultusminister, ausgesetzt, die je nach Gusto und Kassenlage entscheiden. Gäbe es das Streikrecht für Lehrer, gäbe es viele dieser Missstände nicht. Die Lehrer hätten ein Instrument in der Hand, mit dem sie verantwortungsvoll, aber wirksam für ihre Interessen - und die der Schüler! - kämpfen könnten, denn Lehrer- und Schülerinteressen sind (wie zum Beispiel kleine Klassen) weitgehend identisch.

Dr. Udo Witzens, Karlsruhe

Mehr Unterrichtsausfall

Sehr treffend beschreibt Susanne Klein die Super-Nanny-Privilegien beamteter Lehrer und spricht sich deutlich gegen deren Streikrecht aus. Dem stimme ich voll und ganz zu. Neben den Versorgungsprivilegien dürfen sich alle Lehrer, auch beamtete, einer hohen Anzahl unterrichtsfreier Tage erfreuen. Fortbildungs- und Studientage, Korrekturtage für landesweite Vergleichsarbeiten und Ausgleichstage für Schulfeste liegen regelmäßig innerhalb der regulären Unterrichtszeit. Es ist vor Eltern und Schülern nicht vertretbar, dass zusätzlich Unterricht entfällt, weil beamtete Lehrer streiken. Schulen haben den Auftrag, eine optimale Unterrichtsversorgung für alle Schüler zu gewährleisten. Dies wäre im Streikfall beamteter Lehrer nicht möglich. Zudem würden nicht streikende Kollegen belastet, die den Unterrichtsausfall auffangen müssten. Kindertagesstätten bleiben an Streiktagen geschlossen. Diese Möglichkeit muss Schulen untersagt bleiben. Das Recht auf Bildung ist unbedingt stärker zu gewichten als das Streikrecht beamteter Lehrer.

Daniel Schmitz, Ingelheim

Gegenüber anderen benachteiligt

In dem Kommentar "Das Verbot ist richtig" wird ein völlig falsches Bild gemalt. Der Staat ist seiner Fürsorgepflicht in den vergangenen 20 Jahren immer weniger nachgekommen. So sind die Beamtengehälter bundesweit lange nicht so angestiegen wie die Gehälter in der Wirtschaft. Speziell die Arbeitszeit der Lehrer ist durch alle möglichen Zusatzaufgaben und -anforderungen deutlich gestiegen. Speziell in den naturwissenschaftlichen Fächern ist der Verdienst in der Wirtschaft netto, das heißt nach Abzug einer vergleichbaren Altersvorsorge und privaten Krankenversicherung, um etwa 25 Prozent höher als bei Lehrern am Gymnasium. Da braucht es nicht zu wundern, dass in diesen Fächern Nachwuchsmangel herrscht.

Und um gleich die Frage zu beantworten, warum ich dann nicht in die Wirtschaft gegangen bin. Ich bin gern Lehrer, auch wenn ich manchmal auf die Leute aus meinem Bekanntenkreis neidisch bin. Aber was mir, meinen Kollegen und dem Nachwuchs am meisten zu schaffen macht, sind diese zynischen, völlig an der Realität vorbeigehenden Bilder, wie sie hier suggeriert werden.

Albert Wiedemann, Oberottmarshausen

Politisches Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat über seine Zuständigkeit hinaus eine politische Entscheidung getroffen. Das zeigen auch die Stellungnahmen der Bundesregierung, des Beamtenbundes und der Gewerkschaft. Wie in der Schweiz müssten nur die Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Soldaten verbeamtet sein. Zahlreiche hoheitliche Aufgaben in der Verwaltung werden von Angestellten ausgeführt. Auch unsere Tätigkeit als Notare ist hoheitlich ohne Beamtenstatus. Soweit ein Teil der Lehrer verbeamtet ist, gelten für diese die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums mit allen Rechten und Pflichten einschließlich des Streikverbots. Wenn das Bundesverfassungsgericht ausführt, bei einem Lehrerstreik wäre der Unterrichts- und Erziehungsauftrag des Staates gefährdet, stellt es die politische Forderung auf, dass generell Lehrer verbeamtet sein müssen. Dem Staat bleibt es jedoch unbenommen, künftig alle Lehrer als Angestellte einzustellen.

Jürgen Voigt, Dortmund

© SZ vom 27.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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