Rente:Zeit für eine große Reform

Seit ein Richter am Bundesfinanzhof befand, dass die Besteuerung von Renten verfassungswidrig sei, schöpfen viele Bürger Hoffnung auf eine Überarbeitung des Systems. Auch den Grundrenten-Beschluss bringen Leser noch mal aufs Tapet.

Pfandflaschensuche im Müll

Pfandflaschen sammeln für ein paar Euro mehr: Altersarmut ist ein wachsendes Problem.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Zu "Die Rente vor dem Richter" vom 28. November, "Kramp-Karrenbauer mahnt Rentenreform an", 14. November und "Keine Ruhe vor dem Finanzamt", 9. November:

Doppelbesteuerung abschaffen

Bezug nehmend auf den Artikel von Hendrik Munsberg "Die Rente vor dem Richter" möchte ich Richter Dr. Egmont Kulosa großen Dank aussprechen für die öffentlichkeitswirksame Artikulierung eines Unzustandes!

Ich bin weder Wirtschaftswissenschaftler noch im rentenfähigen Alter; doch muss man meiner Meinung nach beides nicht sein, um beurteilen zu können, dass es sich bei der Besteuerung von Renten um haarsträubendes Unrecht handelt!

Bei jedem mit auch nur durchschnittlichem Menschenverstand ausgestatteten Mitbürger kann diese Doppelbesteuerung bestenfalls ungläubiges, fassungslos-ärgerliches Kopfschütteln hervorrufen!

Hoffentlich führt Kulosas Initiative bei den zuständigen Entscheidungsträgern zu einer entsprechenden Erkenntnis und letztlich zur baldigen Abschaffung dieser Ungerechtigkeit.

Thomas Goebel, München

Die Frage der Beweislast

Kaum zu glauben - da gehen fast anderthalb Jahrzehnte ins Land seit der Reform zur Rentenbesteuerung und "schon" fällt es jemandem am Bundesfinanzhof auf, dass die damals getroffene Regelung offenbar verfassungswidrig ist. Dabei kann sich jeder - auch ohne ein großer Rechenkünstler zu sein - leicht ausrechnen, dass die 2005 vom Bundestag beschlossene Neufassung der Besteuerung dem vorausgegangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kaum gerecht werden kann.

Ich (Jahrgang 1971) hatte dem Finanzamt schon in den 2000er-Jahren regelmäßig als Antwort auf meinen Jahressteuerbescheid geschrieben, dass ich die aktuellen Besteuerungsrichtlinien für nicht verfassungskonform halte und machte mir damals sogar die Mühe, den zu viel versteuerten Betrag jedes Mal genau auszurechnen und aufzulisten. Relativ bald schrieb man mir, ich solle das bitteschön unterlassen, man sei nicht daran interessiert.

Wenn man nun im Bundesministerium der Finanzen meint, dass "im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung praktisch keine verfassungswidrige Zweitbesteuerung auftrete", dann scheint man dort bar jeglicher Mathematik zu sein, dabei wäre es gerade in dieser Behörde doch sicherlich von Vorteil, wenigstens ein wenig Gespür für die Welt der Zahlen mitzubringen.

Selbstverständlich habe ich die Liste der zu viel bezahlten Steuern im Hinblick auf meine Rentenbeiträge bis zum heutigen Tag für mich fortgeschrieben und alle dafür notwendigen Unterlagen aufbewahrt. Wollen wir hoffen, dass die Finanzbehörden bei meinem Renteneintritt in voraussichtlich 20 Jahren dann ebenfalls in der Lage sein werden, diese Zahlen mit ihren eigenen Akten zu belegen. Auf wessen Seite liegt in diesem Fall eigentlich die Beweislast?

Martin Glas, München

Automatisierte Arbeit besteuern

Statt den Vorstoß der CDU-Chefin als "ungelegen" zu empfinden, wie der Autor vermutet, empfehle ich der SPD dringend, dies als Chance dafür zu nutzen, die tatsächlich überfällige Rentenreform mit den eigenen Inhalten und Zielen anzugehen. Dazu gehört eben nicht nur die Ausgabenseite, die im Artikel aufgeführt wird, wie Rentenhöhe, Leistungen, was es kosten soll ...

Ganz genau so wichtig ist die Einnahmenseite, und da vor allem, wer und was denn zu Rentenabgaben und in welcher Höhe verpflichtet sein soll. Und das muss weit über die gegenwärtige Beitragszahler-Klientel hinausgehen. Es muss einen "Maschinen- und Automatenbeitrag" geben, denn in dem Maße, in dem menschliche Arbeitskraft durch Informations- und andere Technik ersetzt wird, gehen nicht nur Arbeitsplätze verloren, sondern eben auch Sozialabgaben, die der Allgemeinheit bitter fehlen.

Automatisierte Arbeit ist ja auch deshalb billiger, weil für sie kein Arbeitgeber-Beitrag fällig wird - das muss sich ändern. Zu einer gründlichen Reform gehört auch das Verhältnis Angestellte-Beamte auf den Prüfstand: die relativ hohe Mindestpension nach fünf Jahren Beamtentum ist eine große Errungenschaft, aber es gibt absolut nichts Vergleichbares bei angestellten Arbeitnehmern, auch nicht im Öffentlichen Dienst. Die Beamten haben leider durchgesetzt, dass Renten seit Jahren ebenso wie Pensionen einkommensteuerpflichtig sind - aber sie haben weiter ihr Beihilfe-Privileg auf Lebenszeit, das ihnen volle Erstattung aller Krankheitskosten garantiert, bei nur 30 Prozent Beitragssatz zu einer privaten Krankenversicherung - von dieser Art von Versorgung können Angestellte nur träumen.

Schließlich gibt es viele Einkommensarten, die eben nicht sozial- oder rentenversicherungspflichtig sind. Nur durch die Ausdehnung des Kreises der Einzahler auf die gesamte Bevölkerung - natürlich unter Berücksichtigung von Freigrenzen am unteren Einkommensende - und durch die Einbeziehung auch hoher Einkommen, möglicherweise auch Vermögen, kann die Rente auf einen so sicheren, festen und breiten Sockel gestellt werden, dass die Gefahr der Altersarmut gebannt, aber auch die Forderung nach einer höheren Leistungsgerechtigkeit der Altersversorgung besser als heute erfüllt werden kann.

Und woran bisher auch Reförmchen offenbar immer wieder gescheitert sind: welche Übergangsregelungen schafft man, um alle auf eine neue Basis von Beiträgen und Ansprüchen zu stellen? All das muss in einer "Rentenreform" - besser einer Reform unserer Sozialsysteme - geregelt werden. Eine sehr große Aufgabe, die hier vor der Regierung liegt, die auch nicht im Rest dieser Legislaturperiode zu schaffen sein wird. Aber wenn sie nicht angegangen wird, bleibt sie weiter so lange liegen, bis sich zunehmende soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit womöglich gewaltsam entladen.

Friedrich-Karl Bruhns, München

Zweierlei Maß durch Grundrente

Wenn eine Grundrente von 1200 Euro gezahlt werden soll, dann müsste auch der Steuerfreibetrag von monatlich 764 Euro Existenzminimum auf 1200 Euro erhöht werden. Warum sollen Menschen, die arbeiten, nur ein Existenzminimum von 764 Euro haben, aber Rentner eine Grundrente von 1200 Euro?

Maria Sturm, Zorneding

Ohne Prüfung geht es nicht

Minister Hubertus Heil liegt mit seiner Aussage "Arbeit muss sich lohnen" vollkommen richtig. Arbeit muss ordentlich entlohnt werden und zwar dort, wo sie erbracht wird: am Arbeitsplatz. Die Grundrente soll ausgleichen, was an Rentenansprüchen durch Niedriglöhne nicht erworben werden konnte. So weit, so gut und den Betroffenen gegönnt. Ohne Bedürftigkeitsprüfung sehe ich das jedoch kritisch, manche reiben sich schon die Hände ob der bevorstehenden Aufstockung der Rente.

All jene, die freiwillig in Teilzeit beschäftigt sind, erhalten folglich eine niedrigere Rente, die künftig um einen guten Teil anwachsen wird. Muss die Allgemeinheit eine private Entscheidung, weniger zu Arbeiten, finanzieren? Die Antwort erübrigt sich. Anders sähe es aus, wenn allen Bürgern eine Grundrente, nach dem Beispiel der Niederlande, zugestanden würde. Nicht finanzierbar? Wie schaffen das dann die Niederländer? Nebenbei bemerkt: In vielen Ballungsräumen wird die Aufstockung der Rente nicht verhindern, dass arme Rentner Unterstützung vom Sozialamt benötigen werden.

Petra Brückner, Aying

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: