Rente:Zweikassen-Gesellschaft

Rente: Steht Beamten im Alter mehr Geld pro Monat zur Verfügung als Rentnern?

Steht Beamten im Alter mehr Geld pro Monat zur Verfügung als Rentnern?

(Foto: Imago)

Wie gerecht ist die Aufteilung in Rente und Pension von Beamten wirklich? Dazu schreiben SZ-Leserinnen und -Leser.

"Neid auf die Beamten" vom 18. April, "Die Wucht der Babyboomer" vom 6./7. April:

Hohe Mindestpension

Schade, dass Hendrik Munsberg in Überschrift und Vorspann wieder das Lobbywort "Neiddebatte" bemüht. Es geht nicht um Neid, sondern um Gerechtigkeit. Notwendig wäre also eine Gerechtigkeitsdebatte. Oder ist es wirklich gerecht, wenn die durchschnittliche Monatsrente eines Rentners 1230 Euro beträgt, die einer Rentnerin nur rund 800 Euro, während die Mindestpension eines Bundesbeamten nach fünf Jahren Dienstzeit bei 1860 Euro liegt?

Wie hoch ist die durchschnittliche gesetzliche Rente nach fünf Jahren Beitragszeit? Auch durch Betriebsrente und staatlich geförderte private Altersvorsorge kommen gesetzlich Rentenversicherte im Durchschnitt nicht auf diesen Betrag der Mindestpension. So haben nur rund die Hälfte der Angestellten überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge.

Theodor Pischke, Berlin

Bei gleicher Leistung

Herr Rürup hält die unterschiedliche Bezahlung von verbeamteten und angestellten Lehrenden bei gleicher Leistung und Qualifikation für einen Skandal. Ich auch. Aber er irrt, wenn er meint, das resultiere aus unterschiedlicher finanzieller Ausstattung der Kommunen. Mitnichten. Angestellte Lehrkräfte in staatlichen Lehranstalten werden von den Ländern eingestellt, ganz genau so und ganz genau dort wie auch die verbeamteten. Alle Pflichten einer verbeamteten Lehrerin sind auch den Angestellten auferlegt.

Aber schon während der Arbeitsjahre unterscheidet sich die Bezahlung bereits gewaltig. Bis zu 1000 Euro monatlich! Kann da bei der Beamtin mehr drin sein? Sie kann für Sabbatjahre ansparen, im Gegensatz zur angestellten Kollegin, der ein solches nicht zusteht, bei Krankheit werden ihre Bezüge zu 100 Prozent weitergezahlt, im Gegensatz zu Angestellten, für die nach sechs Wochen die Krankenkasse mit gekürzter Lohnfortzahlung zuständig ist, was sich wiederum mindernd auf die spätere Rente auswirkt. Von sonstigen weiteren Vergünstigungen wie Kinder- und Ortszuschlägen nicht zu reden.

Bei den Tarifverhandlungen werden von den Gewerkschaften stets die Angestellten vorgeschoben. Die Ergebnisse werden dann auf die Beamten übertragen, womit die Schere weiter auseinandergeht. Auch die zwischen Pensionen und Renten. Ich habe diese Ungleichheit als angestellte Lehrerin immer als Demütigung empfunden. Und was das Thema Loyalität der Staatsdiener angeht, die ist das Papier nicht wert, worauf sie steht. Wann, wenn nicht jetzt, in Zeiten des Lehrerinnen- und Lehrermangels, müsste sie von den ob dieser Begründung monetär Begünstigten eingefordert werden.

Ruth Groth, Friedland

Beamte zahlen ein

Im Artikel der SZ wird als denkbarer Ansatz zur Finanzierung der Renten aufgeführt, Beamte in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Tatsächlich beteiligen sich die Beamten bereits seit 1957 mit sieben Prozent ihrer Bezüge an der Finanzierung ihrer Versorgung. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat mir dies auch im April 2012 bestätigt und wie folgt ausgeführt, "dass die eingesparten Mittel allerdings nicht für die späteren Versorgungsausgaben zurückgelegt wurden, sondern die Versorgungsausgaben jeweils aus dem laufenden Haushalt gezahlt wurden. Dadurch konnte die Kreditfinanzierungsrate entsprechend geringer gehalten werden und es standen höhere Mittel für Investitionen zur Verfügung. Eine Bezifferung der eingesparten Ausgaben ist nicht möglich. Mit Schuldentilgung und Vorsorge werden gerade keine Lasten in die Zukunft verschoben, sondern die Finanzierung der Beamtenversorgung langfristig gesichert und den kommenden Generationen finanzielle Spielräume verschafft".

Bei rentenbeitragspflichtigen Arbeitnehmern liegt deren Finanzierungsbeitrag bei 9,3 Prozent. Dieser ist jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Des Weiteren steht diesen das Streikrecht zu. Die Beamten müssen auch in schwierigen Zeiten den Staat aufrechterhalten und verteidigen - manchmal unter Gefahr für Leib und Leben.

Nachdem regelmäßig diese Beitragsleistung der Beamten außer Acht gelassen wird und nur die angeblichen Vorteile der Beamten herausgestellt werden, ist auch darauf hinzuweisen, dass letztlich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig waren, damit in Teilbereichen eine faire Beamtenbesoldung umgesetzt werden kann. Daneben wurden sie oftmals mit geringeren Tarifabschlüssen bedacht.

Betrachtet man das Einkommensgefälle von der Privatwirtschaft zum öffentlichen Dienst, kann dessen Personal- und Nachwuchsproblem vom Kita- bis zum Seniorenbereich nicht verwundern. Eine faire Bezahlung ist auch hier nötig, um langfristig den öffentlichen Aufgabenstellungen gerecht werden zu können und um die Belange der Gesellschaft zu sichern.

Hannes Weininger, Ebersberg

Rentner korrekt repräsentieren

Ich will hier überhaupt nicht die Probleme kleinreden, die mit der gesellschaftlichen Entwicklung auf die jungen Leute zukommen, sie müssen gelöst werden. Allerdings finde ich sowohl Überschrift als auch und insbesondere das Foto zum Artikel zumindest reißerisch, auf alle Fälle nicht repräsentativ. Die abgebildete Situation mit offensichtlich gut situierter alter Dame und Schoßhündchen im offenen Sportwagen dürfte auf einen verschwindend kleinen Teil der seit Neuestem nur noch "Boomer" genannten Rentner zutreffen.

Hat der SZ-Redakteur kein realistisches Foto des heutigen Durchschnittrentners der Nachkriegsgeneration gefunden, der wie Millionen Handwerker, Arbeiter, Pflegende, Erzieher und andere sogenannte "kleine Angestellte", die mit 18 Jahren, öfter aber bereits mit 16 Jahren ihr Berufsleben begonnen und dann 45 Jahre lang gearbeitet haben, und die jetzt froh sind, dass sie mal in Ruhe gelassen werden? Darunter übrigens auch Hausfrauen mit Kindern, die nebenher zum Putzen gehen mussten.

Das waren keine Leute, die zwischen zwei verschiedenen Studiengängen nach Abitur und einjährigen Aufenthalten in Neuseeland oder Kanada mit Gott-weiß-wie-vielen Jahren ins Berufsleben eintreten und jetzt darüber nachsinnen, wie sie ihre Work-Life-Balance wohl am Besten auf die Reihe kriegen könnten. Egal, muss jeder so machen, wie er meint.

Aber bitte keine solchen Fotos mehr zu einem ernsten demografischen Problem; das ist ungerecht Hinz und Kunz gegenüber und schürt grundlos Ressentiments.

Regina Gerner, Landsberg am Lech

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