Wer in Teilzeit studieren will, muss an staatlichen Hochschulen fast immer eine Begründung vorlegen. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin. Entscheidend ist die offizielle Teilzeit-Verordnung der Hochschule. Darin können die Institutionen unterschiedlich strenge Kriterien festlegen. Das CHE listet als Grund etwa die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen auf. Auch eine chronische Erkrankung kann ein triftiger Grund sein. Welche Formalitäten beim Antrag auf ein Teilzeitstudium zu beachten sind, erfährt man bei der Studienberatung der jeweiligen Hochschule. An privaten Hochschulen indes können sich Studierende laut CHE für ein Teilzeitstudium in der Regel ohne Begründung einschreiben.
Fragen zum Teilzeitstudium beantwortet das CHE in einem Ratgeber, der als PDF kostenfrei online erhältlich ist: https://www.che.de/download/check-teilzeitstudium-2021.