Süddeutsche Zeitung

Patienten:Rechte und Risiken bei Inhaftierten

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Zu einem Report über die ärztliche Versorgung von Häftlingen gibt es gegensätzliche Ansichten. Eine Leserin bestätigt die Missachtung von Grundsätzen, andere monieren, es handle sich um Einzelfälle.

" Patienten letzter Klasse", 25./26. Januar:

Ich selbst bin seit 15 Jahren ehrenamtliche Vollzugsbeirätin der Berliner Gefängnisse, delegiert über die Berliner Ärztekammer. Als Ärztin besuche ich in allen Berliner Haftanstalten Inhaftierte, die Klagen über die medizinische Versorgung an die Ärztekammer melden. Ich erlebe, dass das Äquivalenzprinzip (gleiche Behandlung innerhalb wie außerhalb der Gefängnismauern) oft missachtet wird. Die absolute Machtposition der Ärzte wird von einigen sehr in den Vordergrund gestellt. Es gibt auch Ärzte, die einen empathischen Umgang mit den Inhaftierten pflegen. Freie Arztwahl, die wir als wichtigen Baustein für den Heilungsprozess sehen, wird nicht umgesetzt.

Dr. Elfriede Krutsch, Berlin

Im bayerischen Strafvollzug arbeiten nahezu nur Fachärzte wie Allgemeinmediziner, Internisten, Chirurgen, Psychiater und Zahnärzte, dazu noch weitere Spezialisten, die regelmäßig in den Anstalten Sprechstunden abhalten. Inhaftierte haben jeden Tag die Möglichkeit, sich zur Sprechstunde zu melden, und kommen zeitnah dran. Welcher Kassen- oder Privatpatient kann das von sich behaupten? Dazu keinerlei Zuzahlungen, die selbst Hartz-IV-Empfänger leisten müssen für Massagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe oder sonstige Hilfsmittel? Kein Anstaltsarzt kommt auf die Idee, einem Gefängnisinsassen notwendige Medikamente zu verweigern, schon gar nicht aus Kostengründen. Jeder Inhaftierte kann jederzeit den Rechtsweg beschreiten, und die Staatsanwaltschaften sind streng in der Beurteilung einer fach-und sachgerechten Behandlung.

Im Artikel wird das Problem der Substitution angesprochen. Die meisten dieser Inhaftierten sind außerhalb des Vollzugs aus den Substitutionspraxen geworfen worden, weil sie in den Praxen gedealt haben oder so viel Beikonsum hatten, dass jede weitere Dosis tödlich sein konnte ( beinahe alle Drogentoten in München hatten Mischintoxikationen mit Anteilen von Substitutionsmitteln!). Da muss der Anstaltsarzt den Sinn einer weiteren Substitution hinterfragen, will er sich nicht selbst strafbar machen. "Substitution" ist eine ärztliche Entscheidung und keine "juristische oder sozialpolitische". Gefangene sind keine "Patienten letzter Klasse", sondern gegenüber Kassenpatienten sogar im Vorteil.

Dr. Andreas Lang-Ostler, Bernau

Meine Zeit war von 1967 bis 2000, früher im Strafvollzug, dann Justizvollzug. Die Inhaftierten sind nicht erster und nicht letzter Klasse. Meine Erfahrung mit Anstaltsärzten (ich bin kein Arzt) ist, jeder kommt zu einem Facharzt, wenn nötig. Leider ist jede Vorstellung bei einem Facharzt mit Risiken verbunden. Warum? Der Geflüchtete kann vor der Polizei oder Justiz flüchten. Die Beispiele, wie von Kristiana Ludwig beschrieben, sind für mich allerdings aufgebauscht.

Franz Hitzelsberger, Laufen

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Quelle:
SZ vom 26.02.2020
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