Süddeutsche Zeitung

Lockerungen für Geimpfte:Recht, Ethik, Solidarität

Der Vorstoß von Minister Maas, Geimpfte von Corona-Regeln zu befreien, kam für viele zur Unzeit. Erst, wenn sehr viele Menschen im Land die Impfung bekommen haben, könne man das diskutieren. Alles andere sei diskriminierend.

Zu "Grenzen der Freiheit" und "Eine Dosis Egoismus", beide vom 18. Januar sowie zu "Justizministerin gegen Impf-Privilegien" vom 30. Dezember:

Der Vorschlag des deutschen Außenministers kommt vom falschen Mann zur falschen Zeit. Doch die Diskussion wird notwendig werden, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht und die offenen medizinischen Fragen wissenschaftlich geklärt sind. Noch ist unklar, ob Geimpfte noch ansteckend sind und wie lange die Immunität anhält. Und Frau Ludwig hat in dem Kommentar "Eine Dosis Egoismus" recht: Eine Impfbereitschaft in der Gesellschaft entsteht nicht durch Druck und das Schüren einer unnötigen Debatte zum falschen Zeitpunkt. Das gilt auch für den populistischen Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten, der laut über eine Impfpflicht für Pflegekräfte in Altenheimen nachdenkt. Das ist keine Motivationshilfe.

Motivation und ein Anreiz zu einem Verhalten entstehen durch Information, Aufklärung und Transparenz. Deshalb vermisse ich bei den Werbespots der Bundesregierung wirkliche Informationen über Geschichte, Wirkungen und Erfolg von Impfungen in griffiger Form. Beispiele gibt es genug (Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Mumps, Pocken, Röteln). So wurde bei der Polio-Impfung mit dem Slogan: "Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam" geworben. Man könnte Verläufe und Zahlen zeigen, Prominente einbinden, etc. Sprüche wie "Impfen hilft" helfen niemandem bei der breiten, wachsenden Skepsis weiter Teile der Bevölkerung gegen das Impfen. Doch das entbindet uns nicht von der längst fälligen Diskussion über Grundrechte und darüber, welche Einschränkungen wie lange vertretbar sind.

Dr. med. Claus E. Krüger, München

Maas' Idee ist nicht umsetzbar

Geimpfte sollen also ihre Grundrechte wieder ausüben dürfen, was im Sinne von Herrn Maas bedeutet: Sie dürfen wieder Restaurants, Kinos, Theater, Museen, Discos, Clubs, Bordelle besuchen, zum Friseur und in Fitnessstudios gehen sowie alles Erdenkliche kaufen, Reisen buchen, etc. Damit die Anbieter all dieser Waren und Dienstleistungen ihr Grundrecht auf Gewerbefreiheit wieder ausüben dürfen, müssten sie natürlich erst mal geimpft werden. Dabei handelt es sich schätzungsweise um zwei Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung. Wer aber soll danach - etwa im Frühsommer - all diese schönen Dinge in Anspruch nehmen? Nur andere Gewerbetreibende und Leute über 80, denn die Impfung aller anderen könnte ja erst dann beginnen. Das heißt, die Betriebe würden mangels Kunden, Gästen oder Besuchern schnell wieder schließen, sofern sie ihre Pforten nicht illegalerweise für Ungeimpfte öffnen.

Dr. Ulrike Claudi, Frechen

Vorteile wären diskriminierend

Solange nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, dass sich alle, die das wollen, impfen lassen können, wäre eine Bevorzugung derjenigen, die - wohlgemerkt aufgrund der von der Regierung festgelegten Prioritäten - bereits geimpft sind, Diskriminierung und damit ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz. Es ist schließlich nicht meine Schuld, dass ich jünger als 85 und gesund bin!

Alexander Engel, Kaiserslautern

Vergleich mit der Gurtpflicht

Die Überschrift zeigt einen Wertewandel. Wer sich impfen lässt, erbringt auch eine Leistung für die Gemeinschaft, akzeptiert für sich Sachzwänge, da wären fachlich begründete Vorteile keine Privilegien. Erinnert sich noch jemand an die laute Diskussion um die Anschnallpflicht im Auto vor 1976? Viele fanden den Gurt unbequem, wollten sich nicht zwingen lassen. Ernstere Argumente betrafen die körperliche Unversehrtheit: In sehr seltenen Fällen kann der Gurt die Befreiung aus dem Auto lebensbedrohlich erschweren. Im Sinne einer Güterabwägung (in fast allen Fällen rettet der Gurt, erspart Leid und hohe gesellschaftliche Kosten) wurde die Gurtpflicht 1976 eingeführt und ist heute unbestritten. Damals gab es mehr Mut.

Gesellschaftliches Engagement, Solidarität sogar mit den Verweigerern zeigen die Impfbereiten, die in Abwägung gegen mögliche geringe Risiken ihren Beitrag zur notwendigen "Herdenimmunität" leisten.

Dr. Reinhard Behrens, Hamburg

Öffnungsklauseln jetzt schaffen

Sachlicher Grund für die Einschränkung der Grundrechte ist allein die Bekämpfung des Covid-19-Virus und die Verhinderung seiner unbegrenzten Ausweitung. Das bedeutet aber, dass, sobald eine Gefahr nicht mehr vorhanden ist, auch individuelle Einschränkungen gelockert werden müssen. Die Geimpften haben Anspruch auf größere Bewegungsfreiheit. Dass sie damit gegenüber den noch nicht Geimpften privilegiert sind, ist rechtlich nicht von Belang. Es geht hier ja nicht um einen "Bevorzugung", sondern um die Wiederherstellung einer jedem Menschen zustehenden, von der Verfassung gewährleisteten Freiheit. Der Begriff der Solidarität hilft hier nicht weiter.

Es ist schon fraglich, ob die Solidarität wirklich verlangt, auf die Ausübung seiner Freiheitsrechte zu verzichten, bis auch der Letzte geimpft und die Einschränkungen für alle aufgehoben werden können. Jedenfalls ist die Solidarität kein übergeordnetes Verfassungsgut, das die Fortdauer massiver Grundrechtsbeschränkungen rechtfertigen könnte. Die Impfungen haben begonnen, daher wären die Verantwortlichen gut beraten, Öffnungsklauseln für Geimpfte in die Verbotsverfügungen aufzunehmen.

Dr. Hans-Joseph Scholten, Gladbeck

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SZ vom 28.01.2021
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