"Der Handel" und "Das Geständnis" beide vom 17./18. Mai und "Typisch VW" vom 4. Mai:
Zweifel an der Reumütigkeit
Dass der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler mit seinem Geständnis zu den Abgasmanipulationen bei Audi während seiner Amtszeit versucht, um eine Gefängnisstrafe herumzukommen, ist legal, erscheint aber in vielerlei Hinsicht problematisch.
Nicht nur, dass der Prozess sich über zwei Jahre hingeschleppt und eine Menge Steuergeld verschlungen hat und über ein früheres Geständnis hätte erheblich verkürzt werden können. Es bleibt auch der Eindruck bestehen, Stadler sei dabei sehr berechnend vorgegangen und habe immer nur das zugegeben, was bereits erwiesen war und nicht mehr bestritten werden konnte. Zudem lässt das sehr spät abgelegte Geständnis Zweifel aufkommen an seiner Reumütigkeit und seinem aufrichtigen Schuldgefühl, sowie am Eingeständnis, persönliche Fehler begangen zu haben. Unter diesen Voraussetzungen muss das Geständnis nicht unbedingt von der Kammer strafmildernd gewertet werden (BGH-Urteil v. 19. 10. 2016 2 StR 549/15).
Das alles liegt im Rahmen der Strafprozessordnung, trägt aber nicht zur Prävention, zur künftigen Abschreckung für ähnlich gelagerte Straftatbestände bei. Ein normal Straffälliger verfügt nicht über die Mittel, sich eine Armada von hochbezahlten Anwälten zu leisten, die ihm taktische prozessuale Ratschläge erteilen, etwa, wann der richtige Zeitpunkt für ein strafmilderndes Geständnis gekommen ist.
Sollte das Geständnis strafmildernd berücksichtigt werden, bliebe der bittere Beigeschmack zurück, dass vor dem Gesetz eben doch nicht alle gleich sind, wie Justitia uns immer glauben machen will.
Wolfgang Gerhards, Berlin
Recht des Stärkeren
Ich teile die bittere Beurteilung des gerichtlichen Deals mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler. Das vermeintliche Recht des Stärkeren, in dem Fall des Autokonzerns, hat Herrn Stadler schon dazu verführt, sich sicher zu fühlen, wenn Hunderttausende Kunden betrogen werden. Der Gewinn für die Justiz wiegt gering, die Freilassung des Betrügers wiegt schwer.
Das Recht des Stärkeren sollte eindeutig beim Staat, nicht bei den Kriminellen liegen. Kriminalität muss einen hohen Preis haben, darf nicht Verhandlungssache sein. Sie haben abschreckende Strafen verdient, nicht fadenscheinige Deals. Man züchtet so die Relativierung von Straftaten und Recht heran. Das hat nichts Entlastendes, eher etwas Beschämendes für den Rechtsstaat.
Kai Hansen, Nürtingen
Betrogen und alleingelassen
Millionen Kunden haben der VW-Konzern, seine für ihn handelnden Vorstände und Regieverantwortung tragenden Ebenen darunter betrogen. In den USA haben Gerichte und die Exekutive den Konzern gezwungen, die betrogenen Käufer zu entschädigen. In Deutschland müssen sich die Betrogenen auf eigene Kosten mit einem übermächtigen Gegner streiten. In Deutschland lassen Gerichte und Exekutive sie allein. Das bestätigt das zu erwartende Urteil über den ehemaligen Audi-Chef und das ausbleibende Urteil über den ehemaligen VW-Chef. Kann so verlorenes Vertrauen wiederhergestellt werden? Sollte man von einem Rosstäuscher ein Pferd kaufen? Sollte man von VW ein Auto kaufen?
Hans Lafrenz, Hamburg
Zu spät
Das Vorgehen und das voraussichtliche Ergebnis im Verfahren gegen Herrn Stadler sind ein Skandal! Das Gericht und die Staatsanwaltschaft lassen sich diktieren, was als Geständnis im Gegenzug für eine Bewährungsstrafe gilt. Ein Geständnis als Voraussetzung für eine Strafmilderung gilt im Normalen nur, wenn es gemacht wird, bevor Beweise auf dem Tisch liegen.
Andere Angeklagte haben in diesem Fall bereits umfassende Aussagen gemacht, in denen Herr Stadler schwer belastet wird. Für das Gericht war es eigentlich zu spät, ein strafmilderndes Geständnis zu akzeptieren. Vor dem Gesetz sind wir zwar alle gleich, das gilt aber offensichtlich nicht vor Gericht, wenn Staatsanwaltschaft und Richter sich scheuen, das Gesetz anzuwenden und durchzusetzen. Die Großen diktieren ihre Bedingungen und haben hier einen Vorteil - sehr zum Schaden der Akzeptanz des Rechtsstaats in der Allgemeinheit.
Hans-Kurt Henning, München
Das System Volkswagen
Das System Volkswagen zeichnet sich seit seiner Gründung durch die Verquickung von Unternehmertum, staatlicher und später auch gewerkschaftlicher Einflussnahme aus. Wirtschaftliche Erfolge haben Wohlstand für Millionen Menschen geschaffen. Käfer, Bulli, Golf wie 911er Porsche sind Ikonen der deutschen Automobilgeschichte.
Aber vom "Kraft durch Freude"-Kübelwagen bis zum Schmutzig-Diesel ist der Erfolg immer auch durch eine dunkle Seite der Macht begleitet, die sich in der Jetzt-Zeit nicht mehr so klar zu erkennen gibt. Wer schwärzt die Passagen in den Berichten, wer zieht die Strippen, wer sind die "schwarzen Männer"? Vor allem: Wer steht für einen Neuanfang, wo liegt das Potenzial einer hoffnungsvollen Zukunft?
Stadler offenbart sich mit seinem herausgepressten, taktischen Geständnis als Adlatus mit charakterlich armseliger Haltung. Der jetzige Vorstand wirkt profillos, nicht viel besser als sein Aufsichtsrat mit dem weinerlichen Wolfgang Porsche als Gesicht der Gründerfamilie. Und die Politik? Der Ministerpräsident als Mitglied des Aufsichtsrats laviert gemeinsam mit seiner hanebüchen wirtschaftsfremden Kulturministerin in unauffälliger Unsichtbarkeit - oder was ist außer den vollmundigen Ankündigungen von Frau Hamburg zu vermelden? Sind es die informellen Regularien des Gremiums oder ist es die 100 000-Euro-Vergütung, die das Schweigen der Politik-Lämmer begünstigen?
Das Resultat sind Produkte, die zunehmend ihren Charakter und ihre Qualität verlieren - schnell zusammengezimmert, schnell-lebiges Mainstream-Design, unzureichende Software-Performance, ID 3,4,5 - ideen- wie namenlose Fahrzeuge und ohne jegliches Potenzial für einen Ehrenplatz im Museum. Der Auftritt von Volkswagen auf der Automesse in Shanghai war erschreckend museal angesichts der marktbeherrschenden Stellung von VW noch vor fünf Jahren und im Vergleich zur selbstbewussten chinesischen Konkurrenz.
Vielleicht könnte der Einsatz von Chat-GTP und künstlicher Intelligenz im Vorstand eine Lösung für die Zukunft sein - der Vorstandskollege KI könnte namenlos auftreten, weiterhin namenlose Produkte entwickeln und würde aber - bei entsprechender Programmierung (Frau Hamburg?) - Recht und Gesetz einhalten. Und, sehr erfreulich, der Kollege KI würde klaglos eine bescheidene Vergütung seines Mandats akzeptieren (Frau Hamburg!). Bei allem Zynismus - der Volkswagen-Konzern offenbart ein deprimierendes Bild, was sein Wertesystem und seine Zukunftsfähigkeit anbelangt.
Albrecht Proebst, Dießen am Ammersee
Ein Justizskandal
Der Deal am Landgericht München mit dem Ex-Audi-Chef Rupert Stadler fügt dem Abgasskandal einen weiteren Skandal hinzu: einen Justizskandal. Es ist im Grunde ja nichts dagegen einzuwenden, wenn Angeklagte durch Kooperation in einem Strafprozess die Wahrheitsfindung beschleunigen und dafür am Ende mit einem Strafrabatt belohnt werden. Aber: Rupert Stadler hatte zweieinhalb Jahre lang die Chance zur Kooperation und er hat sie nicht genutzt. Er hat ein quälend langes Verfahren ausgesessen und seine Schuld bestritten. Jetzt, wo es eng wird und sich eine Haftstrafe für ihn abzeichnet, will er auf einmal doch gestehen. Dass das Gericht dafür eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellt, macht mich fassungslos.
Zur Erinnerung: Vom Abgasskandal im Volkswagenkonzern waren markenübergreifend mehrere Millionen Autos betroffen. Stadler ist in meinen Augen des vielfachen schweren Betrugs schuldig - vom Verbrechen gegen das Klima ganz abgesehen. Der aktuelle Fall zeigt wieder einmal, dass Deals vor Gericht unter rechtsstaatlichen Aspekten schwer erträglich sind. Gerichte sind nun einmal Orte, an denen die Wahrheit ermittelt und Recht gesprochen werden soll; sie sind keine Basare, auf denen das Recht zur Ware wird und einen Preis hat. Zumal man sich den auch erst einmal leisten können muss: Ist es denn ein Zufall, dass Wirtschaftskriminelle sich offenbar freikaufen können und weniger bemittelte Menschen, die sich eine Beförderung erschlichen haben und das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen können, in den Knast wandern?
Thomas Bracht, Sprockhövel
Handel oder Erpressung
Ronen Steinke beschreibt in seinem Artikel die Vorgehensweise des Herrn Rupert Stadler in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren als besonders tatkräftig und mutig. Er beschreibt die Verhandlungsposition des Herrn Stadler als stark. Er lässt sich seine Kenntnisse vom Staat mit einer Bewährungsstrafe vergüten. Ganz anders ist meine Sicht der Dinge. Ein Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger ist nach der aktuellen Strafprozessordnung durchaus vorgesehen.
Ein solcher Deal sollte allerdings zu Beginn eines Verfahrens abgeschlossen werden, wenn ein Ergebnis noch nicht feststeht und umfangreiche kostenintensive Beweisaufnahmen zu erwarten sind. Im Fall Stadler hat das Gericht den Angeklagten am Ende des Prozesses nach rund zwei Jahren und mehreren Monaten Untersuchungshaft vor die Alternative gestellt: entweder umfangreiches Geständnis und eine Geldauflage, dann ist eine Bewährungsstrafe zu erwarten. Alternativ: Kommt ein Geständnis nicht, muss Herr Stadler mit der Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen.
Nach einer derart langen Verfahrensdauer, bei der das Gericht ja schon zu einer Art Vorverurteilung gelangt ist, ist eine solche Verhandlungsführung aus meiner Sicht nichts anderes als eine schlichte Erpressung. Die Entscheidung des Herrn Stadler ist somit alternativlos. Das Geständnis dient in erster Linie dazu, dass das Gericht sich um eine revisionssichere Entscheidung drücken kann und stattdessen einen einfachen Einstellungsbeschluss verkündet. Mit ordnungsgemäßer Rechtsprechung hat ein derartiges Vorgehen nichts gemein.
Dr. Peter Schuppenies, Stephanskirchen
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