Lasten besser verteilenEin solidarischer, gerechterer Staat

Lesezeit: 5 Min.

Claudia Klein (Illustration)

Die Regierung sollte mit ein paar Schieflagen aufräumen, auf den Bundesrechnungshof hören und mehr Steuergerechtigkeit schaffen, finden viele Leser.

„Ein besserer Sozialstaat“ (Thema des Tages) sowie Essay „Ran an die Sehr-gut-Verdiener“, beides vom 3./4. Januar:

Gerechtere Sozialbeiträge

Endlich redet mal jemand Tacheles und räumt gleich noch mit einigen Ausreden unserer Politiker auf. Besonders aufgefallen ist mir der Abschnitt über die Beitragsbemessungsgrenze. Dass Menschen mit hohem und steigendem Einkommen prozentual immer weniger in die Sozialversicherungskassen einzahlen, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Noch schlimmer schaut es am unteren Ende aus. Ehepartner sind in der Krankenversicherung zwar familienversichert, wenn sie weniger als 565 Euro verdienen. Überschreiten sie diese Grenze, müssen sie sich jedoch selbst versichern. Der Beitragssatz berechnet sich dann aber nicht am tatsächlichen Gehalt, sondern an der sogenannten Mindestbemessungsgrenze von 1318,33 Euro. Das sind bei 600 Euro dann mehr als 30 Prozent Beitrag! Gerechtigkeit schaut anders aus.

Wolfgang Jordan, Dorfen

Reiche werden immer reicher

Die Artikel „Ran an die Sehr-gut-Verdiener“ von Markus Zydra und die Kolumne „Lachen hilft“ von Hans Well waren eine Hoffnung für mich als Leserin, die sehr leidet unter der neoliberalen Politik unserer Regierenden.

Wie gut, dass die Süddeutsche sich um die Belange der Bürger kümmert. Ebenso, dass das Märchen entlarvt wird, wonach der Staat sich um die Reichen kümmere, die Reichen deshalb umgekehrt Arbeitsplätze schafften und die guten Geschäfte dem Normalo zugutekämen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Reichen werden immer reicher, die Armen ärmer, siehe Deutschland seit mindestens 20 Jahren. Und die Lüge, dass die Industrie ins Ausland abwandere, wenn man zu hohe Löhne verlange. Angesichts des Zynismus, dass Arbeitslose sanktioniert werden, weil sie nicht arbeiten wollen, wobei es immer weniger Arbeitsplätze gibt, und Arbeitsplätze, die es noch gibt, abgebaut werden, angesichts jenes Zynismus also ist es gut, wenn die Süddeutsche an der sozialen Marktwirtschaft festhält und gegen den reichen Wahn schreibt. Dafür bin ich Ihnen unendlich dankbar. Herzliche Grüße an Hans Well und Markus Zydra. Wegen Ihnen und den tollen Leserbriefen kaufe ich die Süddeutsche.

Monika Utermann, Weimar

Sinnfreies über die Beamten

Der Satz „Die Privilegierung der Beamtenschaft ist aus der Zeit gefallen, denn die Globalisierung der vergangenen 30 Jahre hat, ungeachtet der Verbesserung des Lebensstandards, vielen Menschen das wirtschaftliche Aufstiegsversprechen geraubt“ ist mit seiner Wirrheit und schon Sinnfreiheit leider exemplarisch für Ihren gesamten Essay. Bin kein Beamter, vielleicht sollten Sie aber erst Ihre eigene Vergütung für diesen Essay auf Leistung und Angemessenheit überprüfen, bevor Sie die Vergütung Dritter mit weiteren Abgaben belasten.

Ludwig Stetter, Chemnitz

Kapitalertrag stärker besteuern

Im Beitrag „Ein besserer Sozialstaat“ wird bei der Aufgabe „Arbeit günstiger machen“ die Erbschaftsteuer als Mittel zur Entlastung von Arbeitseinkommen genannt. Der Essay „Ran an die Sehr-gut-Verdiener“ führt, unter anderem, die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Sozialversicherungen und die Wiedereinführung einer Vermögensteuer als Lösungsansätze an.
Wie bei fast allen Beiträgen zu den Themen „zu hohe Belastung von Arbeitseinkommen im Vergleich zu Kapitaleinkünften“, „mangelnde Steuergerechtigkeit“ und „ungleiche Vermögensverteilung“ wird die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge nicht erwähnt. Die Kapitalertragsteuer sollte weiter als Quellensteuer erhoben werden, aber ohne abgeltende Wirkung und mit dem aktuell gültigen Spitzensteuersatz anstelle von 25 Prozent.

Um Kapitalbildung zu erleichtern, können Sparer mit geringen Kapitaleinkünften zusätzlich durch eine Anhebung des Sparerfreibetrags entlastet werden. Für alle anderen ist der Spitzensteuersatz Motivation, eine korrekte Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) abzugeben. Der Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten und Steuerbehörden dürfte auch zwischenstaatlich mittlerweile solchen Umfang und Qualität erreicht haben, dass Steuerhinterziehung schwierig würde. Der Satz von Peer Steinbrück (ehemaliger Bundesfinanzminister), „besser 25 Prozent von x als nix“, gilt so sicher nicht mehr.

Robert Otto, Stadtbergen

Eine ignorierte Herausforderung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat am 27. November 2025 im Bundestag über eine Reform der Kranken- und Pflegeversicherung gesagt: „Wenn wir unser Solidarsystem grundsätzlich erhalten wollen, dann müssen wir es grundlegend ändern.“ Für diese Aufgaben soll eine Kommission eingerichtet werden, die konkrete Maßnahmen vorschlagen soll. Dies wird wahrscheinlich einige Jahre dauern. Gerechtigkeit ist seit Jahren nicht mehr gegeben. Warum bezahlt ein Angestellter mit 4000 Euro brutto im Monat 20 Prozent an Sozialbeiträgen – und ein Manager mit 100 000 Euro monatlich nur 1,5 Prozent vom Bruttogehalt?

Im Jahr 2010 ist im Herder-Verlag das Buch „Was jetzt zu tun ist, Deutschland 2.0“ erschienen, herausgegeben von Ursula Weidenfeld in Zusammenarbeit mit Wolfgang Clement und dem jetzigen Kanzler Friedrich Merz. Dort wird die These vertreten, „die Kranken- und Pflegeversicherung vom Beschäftigungsverhältnis (zu) lösen“. Ferner wird angemerkt, die Lösung der Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung sei vermutlich die größte sozialpolitische Herausforderung, vor der unsere Gesellschaft stehe.

Seither sind vier Wahlperioden im Bundestag vergangen, ohne die bekannten Probleme in Angriff zu nehmen.

Ludwig Bissels, Goch am Niederrhein

Sozialer Frieden in Gefahr

Zur Erinnerung: Unter großer Anteilnahme der Medien hatte sich die Union wochenlang am Bürgergeld und an den „Schmarotzern“, die es missbrauchten, abgearbeitet, und Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe angekündigt. Daraus wurden dann zunächst fünf Milliarden und dann 50 Millionen, von denen nach Abzug der Mehrkosten für verstärkte Kontrollen 25 Millionen Euro übrig bleiben.

Von Bemühungen, anschließend Einsparmöglichkeiten bei den reicheren Mitmenschen aufzuspüren, habe ich dagegen nichts gelesen. Dafür erfuhr ich in einem Nebensatz, dass Agrardiesel wieder rückvergütet werden soll, Kosten: circa 450 Millionen Euro.

Sie haben ganz recht: Wir gefährden den sozialen Frieden in unserem Land, der unter anderem eine wichtige Voraussetzung für unseren Wohlstand ist – auch für den der Reichen. Bitte bleiben Sie dran!

Klaus Werner, Erlangen

Hört endlich auf den Rechnungshof

Das Sozialsystem ist nicht mehr finanzierbar, der Staat hat kein Geld, muss sich erheblich verschulden – so meint der Mainstream. Berechtigt? Absolut nicht!

Bei der Diskussion über die Finanzlage im Sozialversicherungssystem (Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung) greift es zu kurz, sich mit Missbrauchsfällen, „Totalverweigerern“ zu befassen und zum Beispiel nicht in der Rentenversicherung (RV) ebenso über die „Fremdleistungen“ zu reden, die der Gesetzgeber ihr aufgebürdet hat. Gemeint sind vielfache Leistungen wie Anrechnungszeiten in der RV wegen längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit, Ableistung des Wehrdienstes, Mutterschutz, Fremdrenten (für Aussiedler, EU-Beschäftigte mit Versicherungszeiten in ihren Herkunftsländern), für DDR-Versicherungszeiten, Mütterrenten I und II (Anerkennung der „Trümmerfrauen“; Kindererziehungszeiten), und so weiter, die als gesamtgesellschaftliche beziehungsweise sozialpolitisch gewollte Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) erstellte eine Übersicht und schätzte die Ausgaben: 2023 gab sie rund 124 Milliarden Euro für Fremdleistungen aus, die Zuschüsse vom Bund beliefen sich insgesamt auf 84,3 Milliarden Euro. Rund 40 Milliarden Euro hatte also die Versichertengemeinschaft für versicherungsfremde Leistungen aufzubringen. Anders ausgedrückt: Würde der Bund Jahr für Jahr die der RV zwangsweise übertragenen Fremdleistungen vollständig erstatten, hätte unsere Rentenversicherung mit keinen Defiziten zu kämpfen.

Der Staat könnte ebenfalls ohne Geldsorgen dastehen. Würde er sich nur an die Vorgabe des Grundgesetzes „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ halten.

Der Bundesrechnungshof (BRH) stellte am 15. April 2025 seinen Bericht „Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenbasis“ vor. Er nennt 22 mögliche Maßnahmen und zeigt sich überzeugt, „die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen … stärkt die staatliche Einnahmenbasis durchgreifend und nachhaltig“.

Hier einige wenige Empfehlungen aus dem Bericht: Schrittweiser Abbau unwirksamer und ineffizienter Steuervergünstigungen brächte jährlich bis zu 17 Milliarden Euro. Endlich eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (statt 19 nur 7 Prozent) durchzuführen, brächte jährlich und unmittelbar Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Geldwäsche intensiv zu bekämpfen, brächte dem Staat ebenfalls zig Milliarden Euro an Mehreinnahmen.

Die Möglichkeiten der Manipulation von Registrierkassen in Restaurants/Gaststätten, Bäckereien, bei Markthändlern und so fort wirksam einschränken – den Schaden schätzt der BRH „auf jährlich bis zu 70 Milliarden Euro“.

Der Ausbau der steuerlichen Betriebsprüfungen brächte viele Milliarden Mehreinnahmen. 2024 wurden nur 1,6 Prozent der erfassten Betriebe auf korrekte Steuerzahlungen überprüft. Diese Prüfungen erbrachten dem Fiskus 10,9 Milliarden Euro an „Mehrsteuern“ ein. Nicht skandalös wenige 1,6 Prozent, sondern fünf bis zehn Prozent geprüfte Betriebe brächten viele Euro an nachgezahlten Steuern – und mehr Steuergerechtigkeit.

Warum nur greift die Politik die BRH-Vorschläge nicht auf?

Lothar Kindereit, Rottenburg

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