„Gut versorgt bis ans Ende“ vom 17./18. August:
Zu einseitige Reformen
Ein sehr guter Artikel, betreffend die Gegenüberstellung von Beamtenpensionen und Altersrenten. Ergänzen sollte man noch, auch die Rentner müssen einen Teil ihrer Rente versteuern (Ertragsanteil), und der steigt weiterhin jährlich bis zur vollen Versteuerung. Ebenso müssen Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Es ist ein politischer Skandal, dass immer nur auf den Renten ‚herumgehackt‘ wird – und die Pensionen bleiben bei sogenannten Reformen außen vor. Dabei sind die Pensionsausgaben für Beamte inzwischen bei immerhin mehr als 50 Milliarden Euro pro Jahr angekommen, bei Rentnern beträgt der Staatszuschuss mehr als 100 Milliarden Euro.
Dietmar A. Angerer, München
Beamte besser bezahlen
Die Infragestellung des Berufsbeamtentums im Kontext des seit Jahrzehnten bestehenden Versagens der Regierungen in Deutschland, die Finanzierung der Pensionen rechtzeitig nachhaltig zu sichern, ist tragisch für unser Land. Insbesondere bei den hoheitlichen Aufgaben bestehen so große Herausforderungen wie in der Nachkriegszeit: Bildung und Erziehung, Innere Sicherheit und Rechtsstaat, Forschung und Wissenschaft, Verwaltung und Daseinsvorsorge sind von enormen Versäumnissen und Überforderungen geprägt. Die früheren staatseigenen Institutionen Bahn und Post leiden seit der Privatisierung unter historisch einzigartigen Qualitätsmängeln. Wir bräuchten daher wieder mehr und besser bezahlte Beamte, die hervorragend qualifiziert, nach Eignung und Leistung berufen, befördert und beurteilt werden, um unser Land langsam wieder auf Vordermann zu bringen. Die dafür notwendige Unabhängigkeit und Besoldung kostet Geld, denn auch im öffentlichen Dienst gilt: „If you pay peanuts, you will get monkeys!“
Thomas Gottfried, Freising
Geschonte Pfründen
Ich verfolge das Thema der bevorzugten Behandlung von Beamten (Politikern, die zum Beispiel als Minister absurde Ansprüche in kürzester Zeit erwerben) bei Rente und Krankenversicherung (die Versorgung ähnelt der einer privaten Krankenversicherung) seit Jahrzehnten. Die Argumentation der Politiker aller Parteien ist dabei stets dieselbe: Es wäre ein Ausgleich dafür, dass Beamte nicht streiken dürfen, ein Garant für Unabhängigkeit und Korruptionseindämmung, ein Umbau des Systems wäre zu komplex und lohnt deshalb nicht. Zuletzt wurde es gar als Lockmittel gepriesen, um die vielen offenen und unbesetzten Lehrerstellen attraktiv zu machen.
Dass im Bundestag überwiegend Beamte und Selbständige sitzen, von denen auch viele in eigene berufsständische Versorgungswerke einzahlen – Vorteile, um die sie sich wohl kaum bringen wollen –, das wird verschwiegen. Frau Wagenknecht, wie auch immer man ihre Äußerungen und das Programm ihrer Partei einordnen kann und will, ist momentan die Einzige, die dieses Thema offensiv bearbeitet. Bei SPD, FDP, C-Parteien, AfD sieht man keinen Handlungsbedarf. Die meisten sitzen das Thema aus: Lobbyinteressen und Angst, es sich mit der eigenen Wählerklientel zu vermiesen, scheinen wichtiger zu sein, als soziale Gerechtigkeit in diesem Land zu schaffen.
Oliver Schulze, Detmold
Überversorgung abschmelzen
Ein wichtiges Privileg für Beamte/Pensionäre wird von Roland Preuß nicht erwähnt, die Beihilfe. Ein Beamter zahlt nur 50 Prozent seiner Beiträge zur (privaten) Krankenkasse, ein Pensionär nur noch 30 Prozent. Deshalb bezahlt die jeweilige Krankenkasse auch nur 50 beziehungsweise 30 Prozent der Krankheitskosten dieser Versicherten. 50 beziehungsweise 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt die Beihilfe. Die Beihilfe, also der Steuerzahler, gibt circa 7 Milliarden Euro aus pro Jahr für die Krankheitskosten von Beamten und Pensionären, die „beihilfeberechtigt“ sind, sowie für deren Ehepartner, die „beihilfeberücksichtigungsfähig“ sind. Warum soll ein Pensionär mit seiner Überversorgung von 71,75 Prozent Ruhestandsgehalt nur noch 30 Prozent der Krankenkassenbeiträge zahlen? Das ist ungerecht! Er könnte leicht weiter 50 Prozent schultern.
Diese Beihilfe könnte weiter reformiert werden, ohne dass ein Beamter oder Pensionär einen Nachteil erleidet. Ein Beamter oder Pensionär soll 100 Prozent der Beiträge seiner Krankenkasse zahlen, während die Beihilfe die Hälfte der Beiträge übernimmt. Jeder Versicherte könnte den Vorteil seiner privaten Krankenversicherung behalten. Falls die Politik meinen Vorschlag aufnehmen möchte, womit nicht zu rechnen ist, schlage ich den folgenden Namen für das erforderliche Gesetz vor: Pensionär-Überversorgungs-Abschmelzungs-Gesetz.
Harald Dietl, Dachau
Debatte und Schweinezyklus
Ich gehöre als Altkanzler der Universität Rostock zu den gut versorgten Dienern des Staates und möchte deshalb zu Ihren Artikeln Folgendes anmerken: Die Diskussion um die Privilegien des Berufsbeamtentums folgt – so lange ich denken kann – den Schweinezyklen der Wirtschaft: Geht es der Wirtschaft gut und wird dort entsprechend verdient, muss man „ja verrückt sein“, zum öffentlichen Dienst zu gehen, befindet sich die Wirtschaft im Abschwung, ist man im öffentlichen Dienst ungerecht über-privilegiert. Insofern passt die wieder aufkommende Diskussion in meine historische Wahrnehmung – wobei ich anmerke, dass ich gegen eine Reform des Berufsbeamtentums nichts einzuwenden habe, wenn man sich ernsthaft, qualifiziert und ideologiefrei mit den Vor- und Nachteilen dieser staatlichen Organisationsform auseinandersetzt.
Joachim Wittern, Papendorf
Eherne Ungleichbehandlung
Höchste Zeit, dass dieses soziale und finanzielle Skandal-Thema in der SZ ausführlich und vorrangig platziert behandelt wurde! Es ist mir völlig unverständlich, warum Medien, Gewerkschaften und unabhängige Juristen diese eherne Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionisten nicht längst als brisantes Wahlkampf-Thema mit hohem Stimmengewinn-Potenzial behandeln. Hier gärt es, das ist doch sozialer Brennstoff. Bitte, liebe SZ, bleiben Sie am Ball und werden Sie mit diesem Thema den Parteien lästig!
Beate Reissberg, Lauben im Oberallgäu
Direkter Vergleich schwierig
Renten und Pensionen – alles im Großen und Ganzen richtig dargestellt; verwirrend wird es aber bei Krankheits- und Pflegeversicherung. In Niedersachsen werden bei den Versorgungsempfängern 70 Prozent der Krankheitskosten vom Land getragen, die restlichen 30 Prozent kann der Ruhestandsbeamte entweder selbst tragen oder sich dafür privat versichern, beim Unterzeichner beläuft sich der monatliche Beitrag einschließlich Pflegeversicherung auf rund 280 Euro, und das ohne Chefarzt und Ein-Bett-Zimmer. An dem Beitrag beteiligt sich das Land nicht, insofern hat sich Roland Preuß missverständlich ausgedrückt.
Recht hat der Rentenexperte, dass der direkte Vergleich zwischen Pensionen und Renten wegen der großen Systemunterschiede schwierig sei.
Norbert Sandermann, Hannover
Beamte besser versorgt
Mein Mann und ich waren beide Lehrer. Seit Kurzem sind wir im Ruhestand. Mein Mann ist Beamter, ich war angestellt. Es stimmt, er muss seine Krankenversicherung selber tragen, aber 70 Prozent aller Arztkosten werden nun als Pensionär von der Beihilfe übernommen. Das bedeutet, er zahlt lediglich 30 Prozent seiner Krankenversicherung selbst. Hinzu kommt, dass bei ihm zum Beispiel die Kosten für Zahnreinigung zweimal pro Jahr ohne Diskussion übernommen werden, während ich sie von meiner deutlich geringeren Rente selber bezahle.
Mein Mann war früher selten krank, daher erleben wir diesen krassen Unterschied erst jetzt in vollem Ausmaß. Diese Kosten, die nun ja auch noch auf den Steuerzahler zurollen, erwähnt Herr Scholz nicht. Ich nehme an, ihm ist gar nicht bewusst, in was für einer privilegierten Welt er als Beamter lebt.
Gundula Horn, Bochum
Hinweis
Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion, sie dürfen gekürzt und in allen Ausgaben und Kanälen der Süddeutschen Zeitung, gedruckt wie digital, veröffentlicht werden, stets unter Angabe von Vor- und Nachname und des Wohnorts. Schreiben Sie Ihre Beiträge unter Bezugnahme auf die jeweiligen SZ-Artikel an forum@sz.de. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Adresse und Telefonnummer an. Postalisch erreichen Sie uns unter Süddeutsche Zeitung, Forum & Leserdialog, Hultschiner Str. 8, 81677 München, per Fax unter 089/2183-8530.