Mietwohnungen vergesellschaftenBringt ein radikaler Schnitt wirklich Besserung?

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Empörung über hohe Mieten: Transparent bei einer Demo in Berlin im Jahr 2021.
Empörung über hohe Mieten: Transparent bei einer Demo in Berlin im Jahr 2021. Christophe Gateau/dpa

Alle sind sich einig, dass der Wohnungsmarkt entlastet werden muss. Kontrovers allerdings wird diskutiert, wie der Spekulation Einhalt geboten werden könne.

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„Mieteraufstand“ vom 17. April:

Falscher Weg zu mehr Wohnraum

Heribert Prantl plädiert dafür, endlich den Artikel 15 des Grundgesetzes anzuwenden, zur „Vergesellschaftung“ von Grund und Boden. Damit sollen große Wohnungsbestände der Spekulation entzogen werden. Als Beispiel dafür führt er den Vonovia-Konzern an, dem in Deutschland 480 000 Mietwohnungen gehören, 140 000 davon in Berlin.

Was er nicht erwähnt, ist, dass die damalige rot-rote Regierung Berlins zur jetzigen Situation einen wesentlichen Beitrag geleistet hat: Es gab in Berlin circa 585 000 kommunale Wohnungen. Davon wurden von 2002 bis 2008 über die Hälfte von der rot-roten Regierung Berlins an gewinnorientierte Unternehmen verkauft. Auch die im Artikel erwähnte Gesellschaft „Deutsche Wohnen“ hat vom ursprünglichen Konsortium aus Finanzinvestoren später Wohnungen übernommen.

Herr Prantl verweist auch auf den Artikel 14: „Eigentum verpflichtet“. Dieser Grundsatz kann nicht nur für Privatpersonen gelten, sondern besonders auch für öffentlichen Besitz (also den aller Bürger), den man in Zeiten knapper Kassen nicht einfach versilbern darf, um ihn dann nach Bedarf später zu „vergesellschaften“. Dieses Vorgehen schafft keinen einzigen Quadratmeter zusätzlichen Wohnraum. Es ist deshalb sinnvoller, die dafür zu zahlenden Entschädigungen in neue Baumaßnahmen zu investieren.

Dem Programm der Linken ist zu entnehmen, dass sie genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern will; trotzdem hat sie damals nicht verhindert, dass kommunaler Wohnungsbesitz veräußert und nicht zu genossenschaftlichem Besitz wird, obwohl sie die Möglichkeit gehabt hätte.

Gabriele Witt, Gmund

„Die Unwirtlichkeit unserer Städte“

Für Prantls Erinnerung an Artikel 15 des Grundgesetzbuchs kann man ihm gar nicht genug danken. Ich möchte da an eine Schrift aus dem Jahr 1965 erinnern, die jeder Politiker in unserem Land auf dem Schreibtisch haben sollte: „Die Unwirtlichkeit unserer Städte“ von Alexander Mitscherlich. Mitscherlich hat das Elend unserer „Wohn-Landschaft“ – mit dem Ineinander von individuellem Seelenleben, gesellschaftlicher Verfasstheit und steingewordener Realität – mit so weitem Horizont, so präzise und so gnadenlos analysiert, dass es einem den Atem nimmt. Auch heute noch. Wie man sieht, hat sich seitdem nichts geändert.

Dr. Bernhard Abend, München

Erträgliche Verhältnisse schaffen

Der renommierte Kolumnist Heribert Prantl argumentiert mit juristischer Tiefenschärfe, warum laut Artikel 15 unseres Grundgesetzes Grund und Boden in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können. Das meint laut Prantl auch Wohnungen. Obwohl dieses Recht ziemlich weit vorn im Grundgesetz steht – da, wo die Grundrechte stehen – schlafe dieses Recht, seitdem es existiert.

Wegen der katastrophalen Zustände auf dem Wohnungsmarkt wären Bundes- und Landesregierungen eigentlich in der Lage, unter Berufung auf diesen Artikel dem gemeinwirtschaftlichen Sinn dieses Grundgesetzartikels zum Durchbruch zu verhelfen. Mit dem klaren Ziel, endlich auch auf dem Wohnungsmarkt für erträgliche Verhältnisse zu sorgen. Offensichtlich haben aber viele Politiker noch nicht gemerkt, dass immer mehr Wähler aus Verzweiflung über unbezahlbare Mieten zur AfD abwandern.

Gut auch, dass es Qualitätsmedien gibt, die solche Themen so hervorragend kommentieren.

Peter Stöffges, Markgröningen

Endlich mal ausprobieren

Kein Zweifel: Die Vergesellschaftung von Grund und Boden ist gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes zulässig. Vermutlich gibt es auch keine grundsätzlichen rechtlichen Hindernisse, große Berliner Wohnungsbestände wie vorgeschlagen in Gemeineigentum zu überführen. Damit wäre eine notwendige Bedingung für ein solches Vorgehen erfüllt. Aber sicher noch keine hinreichende. Die Initiatoren des Berliner Volksentscheids scheinen davon überzeugt zu sein, dass es hinreichende Gründe dafür gibt. Der Berliner Senat anscheinend nicht. Aber im Rahmen eines weiteren Volksentscheids könnte eine Mehrheit der Stimmberechtigten ihn zum Handeln zwingen.

Ich wäre sehr dafür, dass dies endlich geschieht, weil anders wohl nicht mit dem Gerücht aufgeräumt werden kann, die vollständige oder partielle Enteignung großkommerzieller Wohnungseigentümer sei eine wirksame, vor allem auch eine wirtschaftliche Methode, um jedem, der nach Berlin ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen möchte, zu einer seinen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten angemessenen Wohnung zu verhelfen.

Zum Beispiel in zehn, meinetwegen erst in fünfzehn Jahren sollte man dann eine ehrliche Bilanz ziehen: Wurde das Ziel erreicht? Was hat das Ganze gekostet, und hätte man auf andere Weise mit derselben Summe mehr erreichen können? Die Welt wird fasziniert nach Berlin schauen, der Stadt, die sich zum Erkenntnisgewinn aller anderen Städte für einen großen Versuch am eigenen Leib zur Verfügung gestellt hat.

Axel Lehmann, München

Der Haken an der Enteignung

Schöne, neue Welt: In Berlin stimmt die Mehrheit in einem Volksentscheid für den Gesetzentwurf, der die Vergesellschaftung von Hunderttausenden von Wohnungen vorsieht. Die Stadt folgt dem anschließend, wird damit Eigentümerin dieser Wohnungen und halbiert dann die skandalös hohen Mieten, die derzeit von der Deutschen Wohnen & Co. verlangt werden. Die Ausbeutung der Mieter findet damit ein Ende.

So jedenfalls stellt sich Heribert Prantl wohl die Zukunft der Wohnverhältnisse in der Hauptstadt vor, wenn er vehement für dieses Konzept plädiert. Was aber passiert wirklich, wenn es dazu kommt? Nun, Prantl selbst schreibt: keine Enteignung ohne Entschädigung. Der Senat müsste also die Wohnungen zum derzeitigen Marktpreis oder nur geringfügig darunter kaufen, alles andere wäre eine widerrechtliche Enteignung. Er müsste viele Milliarden Euro an Krediten aufnehmen, um diesen Erwerb rechtlich sauber stemmen zu können. Dafür fallen dann Zinsen an, die natürlich durch die Mieten erwirtschaftet werden müssen. Dies und die dann notwendige Verwaltung der Wohnungen, die im Staatsbesitz sicher teurer werden wird als die privatwirtschaftliche, werden mit Sicherheit Mieten erfordern, die nicht sehr weit von den derzeitigen sein würden. Wer also meint, hiermit eine gewaltige Mietpreissenkung erwirken zu können, der macht die Rechnung ohne den Wirt.

Wie aber wäre es denn damit: Der Senat nimmt jene Milliarden, die er für den Kauf der bestehenden Wohnungen aufbringen müsste, in die Hand, reicht sie – natürlich gegen Verzinsung – an genossenschaftliche Bauträger aus und stellt ihnen für den Neubau auch noch günstigen Boden zur Verfügung. Dies würde jenen Zuwachs an Wohnungen bringen, der notwendig ist, um den Druck auf die Mieten zu nehmen. Eine Möglichkeit mithin, das Angebot an Wohnungen zu erweitern statt durch Vergesellschaftung den Mangel weiterhin zu verwalten.

Helmut Maier-Mannhart, Halfing

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