Korrekturen:Es geht um eine Therapiemöglichkeit

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Anwalt präzisiert die Begründung für das Revisionsverfahren in einem Vergewaltigungsprozess.

Im Bericht "Prozess um Vergewaltigung" vom 15. März heißt es: "Verteidiger Ahmed hofft auf eine mildere Strafe für seinen Mandanten, und, dass der mutmaßliche Kinderschänder nicht ins Gefängnis muss, wo er in der Knast-Hierarchie an unterster Stufe stehen würde, sondern in die Psychiatrie eingewiesen wird." Rechtsanwalt Adam Ahmed legt Wert auf die Feststellung, dass seine Revision nicht auf das Strafmaß abzielte, sondern darauf, dass sein Mandant in die Maßregel der Psychiatrie kommt, um dort weiterhin eine Behandlung zu erfahren, die er während einer Haft nicht bekomme.

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