KorrekturenKarlsruhe entscheidet

Luis Murschetz (Illustration)

Höchste deutsche Instanz in Rechtsfragen zum Schwangerschaftsabbruch ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Im Beitrag „Hochwohlungeboren“ vom 22. Juli (Panorama) über die Aktivitäten ehemaliger Adelsfamilien in der Anti-Abtreibungs-Lobby haben wir in einer Teilauflage als zuständiges Gericht fälschlicherweise den Bundesgerichtshof genannt. Richtig ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit Grundsatzfragen zu Schwangerschaftsabbrüchen befasst.

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