Im Beitrag „Hochwohlungeboren“ vom 22. Juli (Panorama) über die Aktivitäten ehemaliger Adelsfamilien in der Anti-Abtreibungs-Lobby haben wir in einer Teilauflage als zuständiges Gericht fälschlicherweise den Bundesgerichtshof genannt. Richtig ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit Grundsatzfragen zu Schwangerschaftsabbrüchen befasst.
KorrekturenKarlsruhe entscheidet

Höchste deutsche Instanz in Rechtsfragen zum Schwangerschaftsabbruch ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.