Süddeutsche Zeitung

Weitere Briefe:Architektenehre und Schöffen-Ehre

Warum ehrenamtliche Richter enttäuscht sind von der Justiz, und wie ein wichtiges kommunales Bauverfahren eine Branche unter Wert ausbeutet.

Undankbar

"Die vergessenen Richter" vom 16./17. Juli:

Nach fünf Jahren als Jugendschöffe am Landgericht München II ziehe ich folgendes Fazit: Vor Beginn der Tätigkeit wurden unter anderem Infoveranstaltungen zum Gerichtswesen und der Besuch einer Justizvollzugsanstalt angekündigt. Hat nie stattgefunden. Für jedes Kalenderjahr standen die Gerichtstermine vorab fest. Entsprechend seien der Urlaub und das private Leben einzurichten. Für mich als Rentner eigentlich kein Problem, aber trotzdem ärgerlich, wenn viele Termine dann nicht stattfinden und die Benachrichtigung zu kurzfristig kommt. Die Verhandlungen waren interessant, die Urteilsfindungen mit der Richterin schienen mir ausgewogen. Die Jugendlichen wurden durch meine Intervention garantiert nicht benachteiligt.

Nach fünf Jahren - mit der Erreichung der Altersgrenze von 70 - hatte ich noch Termine bis zum Ende des Jahres. Zum Ende meiner "Amtszeit" gab es keine Information, geschweige denn ein Dankeschön. Einfach nichts. Der Präsident des Landgerichts München II hielt es noch nicht einmal für nötig, auf meine Anfrage zu antworten oder antworten zu lassen. So viel zum Thema Bedeutung und Wichtigkeit der Laienrichter.

Detlef May, Herrsching

Planen ohne Ausbeutung

"Bilder fürs Kopfkino" vom 09./10. Juli:

"Definitiv, explizit und kategorisch kein (!) Sieger also, aber ein klandestiner, wenn möglich nur mit Hand vor dem Mund zu benennender Beinahe-Bester" (im Verfahren für die Ausweichspielstätte des Staatstheaters Nürnberg; d. Red.). Als Laie staunt man ob dieser Bewertung: Was hat die Stadt Nürnberg da für ein Verfahren veranstaltet, bei dem es keinen Sieger geben darf und eigentlich auch keine Entwürfe geben sollte. Hier staunt nicht nur der Laie. Als Architekten sind wir es gewohnt, uns in Wettbewerben zu stellen. Voraussetzung ist, dass es sich um reguläre Wettbewerbe (auf Basis der "Richtlinien für Planungswettbewerbe") handelt oder die Entwürfe vom Auftraggeber angemessen honoriert werden. Werden diese Begriffe derart explizit vermieden und sogar von "Nicht-Entwürfen" gesprochen, ist uns Architekten sofort klar, dass es sich um ein Verfahren "sui generis" handeln muss. Die aufgewendeten unzähligen Stunden sind bei solchen Verfahren regelmäßig nicht angemessen entschädigt und die eingeladenen Büros leisten so Vorarbeit an der Grenze der Selbstausbeutung.

Baukultur, wie sie bei einer so sensiblen Maßnahme entstehen soll, beginnt mit einer guten Verfahrenskultur. Einer Kommune kommt hier Vorbildfunktion zu. Dies kann ich bei diesem Verfahren bislang nicht erkennen. Bleibt zu hoffen, dass dem Vergabeverfahren ein tatsächlicher Realisierungswettbewerb vorangestellt wird. Dann braucht man auch nicht mehr verdruckst um die Sache rumzureden, sondern schlicht die beste Lösung zum Sieger oder zur Siegerin zu erklären.

Dr.-Ing. Jörg Heiler, Architekt und Stadtplaner BDA

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SZ/cb/soy
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