PolitikerbeleidigungJustiz misst mit zweierlei Maß

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Bundeskanzler Friedrich Merz spricht auf der Bühne am Veranstaltungsort des Spatenstichs zum IPAI Campus.
Bundeskanzler Friedrich Merz spricht auf der Bühne am Veranstaltungsort des Spatenstichs zum IPAI Campus. Jan-Philipp Strobel/dpa

Wenn ein „Pinocchio“-Vergleich schon zu Ermittlungen führt, müssten auch Politiker ihre Zunge besser hüten, finden zwei SZ-Leser.

„Haben Sie mich etwa gerade beleidigt?“ vom 24. Februar:

Schlechtes Vorbild (1)

Herr Merz hat ja selbst im Wahlkampf von „linken und grünen Spinnern“ gesprochen, die „nicht alle Tassen im Schrank haben“. Ist das keine Beleidigung? Vielleicht nicht, weil ja keine bestimmte Person angesprochen wurde? Oder wurden ganz viele Leute auf einmal beleidigt, also viel schlimmer? Darf man sagen, „rechte und neoliberale Spinner, die nur Matsch im Kopf haben“ (würde ich natürlich nie sagen, da ehrenrührig und unter meinem Niveau)? Wenn man so spricht wie Herr Merz, ist es nicht überzeugend, wenn er jemanden wegen „Pinocchio“ anzeigen lässt.

Alexander Hartmann, Oldenburg

Schlechtes Vorbild (2)

Die im Artikel beschriebenen „Verfolgungsfälle“ kann ich nur empörend und beunruhigend finden. Ist tatsächlich zum Beispiel für ein „Pinocchio“ dieser neue Paragraf „Politikerbeleidigung“ geschaffen worden? Sind Polizei, BKA, Staatsanwaltschaften, (untere) Gerichte tatsächlich dafür da, die geschilderten Sachverhalte zu ermitteln und zu verfolgen? Dafür wird also Zeit, Geld und Arbeit aufgeboten. Schämen muss man sich – zuvörderst die Politiker, die wegen solcher Lappalien die Ermittlungsarbeit initiieren oder ihr zustimmen. Aber wenn unser jetziger Bundeskanzler (im Jahr 2023 in der Lanz-Sendung) öffentlich „die Unwahrheit sagt“, also lügt, und damit die Abneigung gegen zugewanderte Menschen erhöht/bestätigt, passiert nichts bis wenig. Sehr schade, dass es für solche Sachverhalte keinen Straftatbestand gibt. Und sehr bedenklich, wenn eine Reaktion auf diese Lüge, in der Merz deswegen gescholten und als „schamfreies A....loch“ bezeichnet wird, Strafverfolgung durch das BKA sowie Staatsanwaltschaft nach sich zieht – und von Politiker Merz befürwortet wurde. Erst nach zwei Jahren erfolgte schlussendlich die Verfahrenseinstellung. Wie ging es dem Bürger in dieser Zeit? Wird er sich öffentlich nochmals zu Wort melden? Muss man in solchen Fällen bis zum Bundesverfassungsgericht durchhalten, um seine Meinung schreiben zu können? Und was sagt dies über unser so hohes Gut der Meinungsfreiheit aus?

Ute Nießen, Sulzburg

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