Todesstrafe-GesetzIsrael verlässt völkerrechtlichen Konsens

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Die Knesset in Jerusalem, das Parlament des Staates Israel.
Die Knesset in Jerusalem, das Parlament des Staates Israel.
Christophe Gateau/dpa

Leser halten ein Todesstrafen-Gesetz, das nicht für alle Menschen gleich gilt, für besonders inakzeptabel und kritisieren Israel als Unrechtsstaat.

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„Unter Eiferern“ vom 4./5. April, „Kritik an Isreals Todesstrafen-Gesetz“ vom 1. April, „Isreal will Todesstrafe für Palästinenser“  und „Das ist ruchlos“ vom 31. März:

Bann für Befürworter

Es ist nicht Israel als Ganzes, das dieses unverblümt rassistische und faschistische Gesetz will, sondern eine Mehrheit von 62 der 120 Abgeordneten der Knesset. Diese Menschen sind bekannt, ihre Namen findet man in den Sitzungsprotokollen. Eine klare Reaktion aus Deutschland, aus Europa ist dringend nötig. Diese darf nicht nur aus offiziellen Missbilligungen bestehen.

Die 62 Parlamentarier vertreten eine Weltanschauung, die mit unseren Werten unvereinbar ist. Man könnte, man müsste sie zu unerwünschten Personen erklären, denen eine Einreise nach Deutschland, nach Europa verwehrt wird – das gilt für einfache Parlamentarier genauso wie für die Mitglieder der Regierung, die dieses unerträgliche Gesetz formuliert und verabschiedet haben.

Gleichzeitig sollte man eine herzliche Einladung an jene 48 Abgeordneten aussprechen, die gegen das Gesetz gestimmt und sich damit als Verfechter der Menschlichkeit erwiesen haben: Sie sind unsere Freunde, die unsere Werte teilen, mit ihnen wollen wir diskutieren und zusammenarbeiten.

Antisemitismus ist eine üble und durch nichts zu rechtfertigende Geisteshaltung. Antisemitismus vehement abzulehnen, bedeutet aber nicht, dass man inakzeptables Vorgehen der gegenwärtigen israelischen Regierung nicht als solches benennen und bekämpfen darf.

Peter Raffler, Mammendorf

Bürger zweiter Klasse

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die derzeitige rechtsgerichtete israelische Regierung ein Apartheid-Regime ist, dann ist dieser Beweis jetzt erbracht: In Israel ist wieder die Todesstrafe eingeführt worden. Sie soll allerdings nur gegen Palästinenser angewandt werden. Ergo sind die Palästinenser Bürger zweiter Klasse, mit denen nach Belieben verfahren werden kann. Obwohl im Westjordanland terroristische jüdische Banden unterwegs sind, deren einziges Ziel es ist, Einheimischen das Leben so unerträglich zu machen, dass sie ihr Heil in der Flucht suchen. Wenn sie es lebend denn noch schaffen.

Jetzt könnte man sagen, dies sei eine innere Angelegenheit Israels und wir sollten uns da gefälligst nicht einmischen. Ist es leider nicht, wenn die Aussage der früheren Bundeskanzlerin vor der Knesset nicht offiziell zurückgenommen wurde, nämlich dass die Sicherheit Israels deutsche Staatsraison sei.

Veto. Mit einem Unrechtsstaat, der Menschen in verschiedene Kategorien einteilt, sollten wir nichts zu tun haben wollen. Irgendwann greift eben auch die Gnade der späten Geburt. Auch Schuldgefühle nutzen sich ab. Und noch einmal: Das Spiel der Israelis, Kritikern Antisemitismus vorzuwerfen, greift nicht. Ich bin ja auch kein Anti-Amerikaner, wenn ich Donald Trump und seine Politik furchtbar finde.

Ulrich Offenberg, München

Deutliche Stellungnahme

Ich lese die Schlagzeile: Kritik an Israels Todesstrafen-Gesetz. Bei aller gebotenen Trennung von Meldung und Kommentar, hier hätte nach meinem Empfinden stehen müssen: Entsetzen über Israels Todesstrafen-Gesetz! Dieses Gesetz ist ungeheuerlich. Mord und Terror, wenn er von Siedlern im Westjordanland verübt wird, wird „untersucht“, nie angeklagt. Man lese etwa die Reportagen von Thore Schröder im Spiegel. Nun aber wurde diese Ungleichbehandlung in ein abscheuliches Gesetz gegossen! Ich erwarte hier eine deutliche Stellungnahme. Wer hier nicht von Apartheid spricht, will nicht sehen.

Jörg Janssen, Neunkirchen-Seelscheid

Bitte differenzieren

Der Kommentar „Unter Eiferern“ lässt eine differenzierte Betrachtung vermissen. Darin heißt es, richtigerweise, dass Israel die Einführung der Todesstrafe wieder beschlossen habe; „aber nur für Palästinenser.“ Das ist zwar de facto sicher mit dem Gesetz so gemeint, aber noch gibt es in Israel eine hoffentlich in Teilen unabhängige Gerichtsbarkeit, die zwischen den in dem Gesetzestext erwähnten und begrifflich genannten „Terroristen“ und den im Text primär eben nicht genannten Palästinensern zu unterscheiden vermag. Der Aufforderung zur differenzierten Betrachtung in diesem Kommentar wäre Genüge getan worden, wenn der wahre Wortlaut des Gesetzestextes (nämlich Terroristen) genannt wäre. Was politisch dahintersteckt und auch beabsichtigt ist, ist jedem, der sich mit der Materie befasst, klar. Aber durch die ethnische Zuordnung, die nicht im Wortlaut steht, wird sofort die Gefahr einer rassistischen Bewertung heraufbeschworen.

Klaus Fiedler, München

Alarmsignal

Israels Staat hat einen sehr außergewöhnlichen Gründungsprozess, und das israelische Staatsvolk setzte sich zunächst aus zahlreichen unterschiedlichen Nationalitäten zusammen. Jeder der Einwanderer brachte einen eigenen, spezifischen Erfahrungsschatz mit. Diese Vielfältigkeit verhinderte eine allzu große Einseitigkeit und belebte den jungen Staat. Pluralistische Demokratie (unter Einbeziehung arabischer Bevölkerungsteile) und Rechtsstaatlichkeit machten ihn zum leuchtenden Vorbild im gesamten Nahen Osten.

Zusammen mit der politischen Struktur prosperierten das freie Unternehmertum, der technologische Fortschritt und wirtschaftlicher Erfolg. Das brachte dem „Fremdkörper“ Israel allmählich überall Anerkennung ein. Es profitierte von einem neuen Alleinstellungsmerkmal in der alten Region: Das einzig wirklich erfolgreiche Staatswesen im Vorderen Orient, ein leistungsorientiertes Gesellschaftssystem, das nicht einfach auf vorhandene Bodenschätze, sondern auf Wissenschaft, Erfindergeist und Technik setzt.

Nun scheint dieses (im Zionismus ersonnene) Modell ins Wanken zu geraten. Nicht mehr der ursprüngliche Pluralismus des laizistischen Staats, die freiheitlich demokratische und auch tolerante Rechtsordnung sollen gelten (der zufolge sogar im Abwehrkrieg eroberte Gebiete zurückgegeben worden waren), sondern zur Macht gekommene religiöse „Eiferer“ besinnen sich auf ein völlig anderes, historisches und spirituelles Alleinstellungsmerkmal der Antike: „Gottes auserwähltes Volk“.

Diese religiöse Arroganz hat schon damals und immer zum Scheitern geführt. Alarm ist also gerechtfertigt! Denn es ist der besonnene Diskurs mit dem Widerspruch der Gegner (von denen Israel genug hat!), der zum erfolgreichen Kompromiss führt, nicht überhebliche Philisterei, Landraub, Rechtsungleichheit und Unterdrückung. Mit Letzterem näherte sich der Staat Israel den unmodernen politischen Auffassungen seiner Nachbarn an und würde vom sozialen Vorbild mit „hohem Ethos“ zu einem ordinären Staat unter vielen.

Dietrich W. Schmidt, Stuttgart

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