Reform der ErbschaftsteuerEs geht gerechter – und auch cleverer

Lesezeit: 5 Min.

Claudia Klein (Illustration)

Superreiche sollen abgeben, aber nicht ins Ausland gehen, der Mittelstand soll nicht geschwächt werden: Unsere Leser haben ein paar Anregungen.

„Sollten Firmenerben mehr abgeben?“ vom 31. Januar/1. Februar, „Reiche haben in Deutschland zu viel Macht“ vom 27. Januar und „Wer reichlich erbt, zahlt nichts“ vom 22. Januar:

Verteilen statt konzentrieren

Wenn wir die Entwicklungen in den USA betrachten, sind Miriam Rehms Bedenken sehr berechtigt. Erbschaftsteuer und Vermögensteuer sind nicht mehr nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Es geht viel mehr um die Frage, wer die Macht im Staat hat. Wenn wenige Superreiche in den USA den Wahlkampf zu einem wesentlichen Teil finanzieren, ist dies höchst gefährlich. Noch sind wir von den US-Verhältnissen ein Stück weit weg. Aber auch bei uns sammelt sich massiv Vermögen in den Händen von ganz wenigen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht um Omas Häuschen und auch nicht um den mittelständischen Betrieb mit ein paar Hundert Angestellten, der von einer Generation auf die nächste übertragen wird. Wir brauchen keine Sozialneiddebatten. Es geht vielmehr um die wenigen Superreichen im Land, die sich politisch „einkaufen“. Es ist dringend geboten, der Fehlentwicklung bei der Vermögensverteilung entgegenzuwirken.

Irritierend ist, dass sich die CSU gegen die Begrenzung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner so sträubt. Das Erbschaftsteuerrecht ist zwar reines Bundesrecht, sodass den Landesgesetzgebern die Hände gebunden sind. Aber dennoch: Ein Blick in die Bayerische Verfassung bringt uns auf sinnvolle Gedanken. Dort heißt es wörtlich: „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern.“ Danach sollten wir handeln!

Michael Haunschild, Bergkirchen

Nicht alle in einen Topf werfen

Danke für den Artikel „Reiche haben in Deutschland zu viel Macht“ im Wirtschaftsteil. Damit treffen Sie den Nagel auf den Kopf und formulieren das, was vermutlich die Mehrheit der deutschen Staatsbürger denkt. Leider ist nicht absehbar, ob-wann-wie unsere Bundesregierung gegensteuert und den sozialen Frieden wieder herstellt.

Nur ein kurzer Absatz könnte zu Fehlinterpretationen führen: „… sind Ärmere stärker betroffen, weil sie in schlecht gedämmten Wohnungen leben, (…) eine Pflicht für Vermieter, Wohnungen gut zu isolieren“. Liest sich das nicht so, dass Mieter grundsätzlich zu den Ärmeren und Vermieter zu den Reichen gehören?

Als Mutter von vier erwachsenen Kindern im Alter von 43 bis 50 Jahren war ich nur wenige Jahre berufstätig. Die resultierende Minirente würde nicht zum Leben reichen. Durch die Mieteinnahmen aus meinem Elternhaus werde ich nicht zum Sozialfall. Die beiden Mietparteien verfügen über je 4500 Euro Nettoeinnahmen pro Monat, mein Nettoeinkommen liegt bei der Hälfte. Ich kann es mir weder leisten, das 60 Jahre alte Haus zu dämmen, noch die Ölheizung auf erneuerbare Energien umzustellen. In unserer Straße wird keine Fernwärme und kein Gas angeboten.

Vermutlich bin ich kein Einzelfall und es gibt viele Vermieter, denen es ähnlich geht. Es ist zunehmend frustrierend, mit Miethaien und Immobilienkonzernen in einen Topf geworfen zu werden.

Renate Kröniger, Kösching

Verdruss mit Omas Häuschen

Mit einem Lebenserbe von „nur“ einer Million Euro ist Omas viel zitiertes „Häuschen“ im Großraum München steuerpflichtig. Warum eigentlich? „Omas Häuschen“ wurde selten von der Oma alleine geschaffen, sondern als Familienleistung gemeinsam erarbeitet. Urlaub gab es selten. Die Darlehenszinsen lagen bei über zehn Prozent. Verzicht wurde erwartet, denn es ging um etwas Größeres. Es ging um das Haus. Für die Familie. Für die Kinder. Für die Enkel. Es wurde langfristig gedacht.

Heute hat „Familie“ offenbar in der öffentlichen Wahrnehmung keinen Wert mehr. Das Haus muss im Erbfall dann vielleicht sogar verkauft werden, um die Steuer zahlen zu können. Was das emotional bedeutet, das verstehen nur die, die selber Opfer gebracht haben, um Eigentum zu schaffen. Die verzichtet haben. Die am Wochenende am Haus gewerkelt haben, während die Kollegen es sich gut gehen ließen.

Doch was lernen wir aus solchen Forderungen der SPD, der Linken und der SZ? Werte schaffen, schafft Verdruss. Lieber zu Lebzeiten alles ausgeben (Wohnung beleihen) mit tollen Urlauben, Opernabenden und flotten Autos. Da hat dann die ganze Familie etwas davon.

Gisela Kranz, Oberschleißheim

Es trifft am Ende die Falschen

Niemand wird und muss in Deutschland jemals einen Milliardenbetrag an Erbschaftssteuer bezahlen, völlig unabhängig davon, was der deutsche Gesetzgeber in Zukunft macht. Dafür sorgen seit Jahrzehnten zahllose kluge Köpfe in globalen Beratungsunternehmen zuverlässig mit Holdingstrukturen, Stiftungsmodellen, Offshore-Lösungen und anderen, immer neuen Ideen, die überall nachzulesen sind. Und daran wird der deutsche Gesetzgeber zumindest so lange nichts ändern, wie es weltweit Steueroasen gibt, wie in Europa etwa in Jersey oder Guernsey, da braucht man nicht erst nach Panama oder Vanuatu zu gehen.

Es gab folglich auch erst einen einzigen Fall, in dem ein Milliardenbetrag an Erbschaftssteuer bezahlt wurde, weil der Erblasser die nötige Vorsorge versäumt hatte, das war bei der Knorr AG in München. Bei keinem der von Ihnen aufgeführten Beispielunternehmen wird erhebliche Erbschaftssteuer bezahlt werden, ganz egal, wie die Reform aussieht.

Und selbst wenn das käme, was sich die SPD erträumt, dann würden am Ende die Arbeitnehmer die Zeche dafür zahlen. Warum? Weil kein Erbe ein Konto vorfindet, auf dem ein Milliardenbetrag liegt, der darauf wartet, an das Finanzamt überwiesen zu werden. Das Geld steckt im Unternehmen. Und da käme der Wirtschaftsprüfer und bewertet das Unternehmen, und daraus berechnet sich die Erbschaftssteuer. Das wäre, auch ohne das Ergebnis der Bewertung abwarten zu müssen, bei Ihren Beispielen jeweils ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag, der an Steuer zu zahlen wäre.

Das Geld hätten die Erben selbstverständlich nicht flüssig. Was nun? Sie könnten entweder das Unternehmen verkaufen, dann haben die Arbeitnehmer einen neuen, sagen wir chinesischen Chef. Oder das Unternehmen macht Schulden in Milliardenhöhe und zahlt davon die Erbschaftssteuer. Da helfen auch die von Ihrem Autor erwähnten Stundungen nicht, das Geld muss das Unternehmen zurückzahlen, die Zinsen auch. Und die Arbeitnehmer hätten in Folge noch mehr Einsparungen, Betriebsschließungen und Verlagerungen in Billigländer. Fragen Sie doch mal Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter, wie sie die Ideen der SPD zur Erbschaftssteuer in Unternehmen finden. Jener SPD, die dieser Personenkreis früher (!) groß gemacht hat.

Dr. Christoph E. Hauschka, Starnberg

Den Staat beteiligen

Die Argumente der SPD zu einer möglichen Erbschaftssteuerreform sind genauso gut nachvollziehbar wie die von Vertretern der Union. Es erstaunt, wie wenig kreativ diese Diskussion geführt wird.

Einerseits geht es um die gefühlte Ungerechtigkeit, dass große Vermögen im Erbgang gegenüber kleinen Vermögen bevorzugt werden. Zu einer Gesellschaft, in der Leistung belohnt werden soll, passt dies nicht. Andererseits geht es darum, ob ein sozialer Ausgleich gerade mittelständische Aktivitäten ersticken könnte, die zum Wohlstand in Deutschland entscheidend beitragen.

Warum schlägt die SPD für Erbschaften von Unternehmensanteilen nicht ein Wahlrecht dahingehend vor, dass Erben bei einer als zu hoch empfundenen Belastung die Möglichkeit eingeräumt wird, dem Staat – ähnlich wie bei staatlichen Förderprogrammen – Beteiligungsrechte an der Erbschaft einzuräumen? Bei Kapitalgesellschaften wäre es relativ einfach, einen Teil der Anteile an einer GmbH oder Aktien an den Staat abzutreten, dem die Erbschaftssteuer zustünde. Bei Personengesellschaften könnten die Förderprogramme in Form von typischen oder atypischen stillen Beteiligungen ein Vorbild für die praktische Umsetzung sein. Diese haben das Ziel, wirtschaftliche Aktivitäten zu fördern. Warum soll dies nicht auch für Erbschaften gelten?

Gleichzeitig könnte damit die SPD ihr Ziel umsetzen, mehr Gerechtigkeit im Erbschaftssteuerrecht zu erreichen, während die Union ihr Ziel erreicht, keine Steuern zu erhöhen und gleichzeitig kostenneutral bei Generationswechseln die Wirtschaft zu fördern.

Dr. Paul Wollny, Luxemburg

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