„Erben? Was denn?“ vom 9./10. Mai, „Erbe, wem Erbe gebührt“ vom 28. April:
Soziale Spaltung
Ich als Ostdeutsche freue mich, dass inzwischen, 36 Jahre nach dem Mauerfall, das Thema der Eigentumsverhältnisse in den neuen Bundesländern ausgesprochen wird. Ostdeutsche kommen aus einem Land, das sich systembedingt die Abschaffung des Privateigentums zur Aufgabe gemacht hatte. Es gab darum dort fast kein privates Vermögen und Eigentum. Das Eigentum, das es gab, war ein Volkseigentum, an welchem das Volk der damaligen DDR und ihre Nachfahren am Ende der DDR und im Zuge von deren Auflösung nicht beteiligt wurde. Es gibt darum bis heute fast kein Privateigentum, und es wird darum auch fast nichts vererbt.
Es wird allerdings nicht ganz so deutlich ausgesprochen, wem denn heute all das Eigentum in den neuen Bundesländern gehört – wenn es doch nicht die Ostdeutschen sind. Laut Statistischem Bundesamt gehören 95 Prozent der Vermögenswerte in den neuen Bundesländern Westdeutschen.
Ich glaube, es führt kein Weg daran vorbei: Über diese Bereicherung der alten Bundesländer an den neuen und den daraus resultierenden Mangel an Vermögen der Ostdeutschen wird man sprechen müssen. Weil die Folgen dieser umfassenden Umverteilung erheblich sind und entscheidend zu einer anhaltenden Spaltung unseres gemeinsamen demokratischen Deutschlands beitragen. Westdeutschland sei uns Ostdeutschen eben um 50 Jahre voraus? Da möchte ich widersprechen. Die Väter der alten Bundesrepublik hatten vor 50 Jahren eine völlig andere Situation: Sie hatten sehr wohl die soziale Sprengkraft der starken Ungleichheit der Vermögen nach Beendigung des Krieges im Blick. Sie haben mit dem Lastenausgleich eine gewisse Umverteilung versucht.
Auch nach der Wende gab es eine Umverteilung, nur leider von Ost nach West. Von nichts kommt nichts. Auch nicht in 50 Jahren.
Barbara Schneider, Berlin
Journalistische Meisterleistung
Ich habe gerade den Artikel „Erben? Was denn?“ gelesen. Das Thema ist so gesellschaftspolitisch wichtig für Deutschland und dermaßen menschlich zugänglich geschrieben, dass jeder Bundesbürger ihn gelesen haben soll. Großes Lob an Renate Meinhof, die durch die verschiedenen Porträts das Thema „begreifbar“ gemacht hat. Eine Meisterleistung des Journalismus!
Jodi Kukla, Reinbek
Radikale Steuerreform nötig
Die meisten Menschen beklagen zu Recht die ungleiche Vermögensverteilung. Viele, auch die beiden Autoren, wollen diese durch eine höhere Erbschaftsteuer und/oder eine Vermögensteuer korrigieren. Aber die entscheidende Frage wird nicht gestellt: Wie kommt’s zu dieser fatalen Schere zwischen Reich und Arm? Das ungerechte und unsolidarische Steuersystem insgesamt führt dazu. Einkünfte aus Immobilien und Kapitalvermögen werden seit Urzeiten bevorzugt behandelt. Es gab mal einen Finanzminister, der sinngemäß sagte: „25 Prozent von x ist mehr als 40 Prozent von nix!“ Die Fluchtmöglichkeiten zu verhindern, wäre die adäquate Aufgabe gewesen, nicht ein Vermögensaufbauplan für schon Vermögende. Und die Steuerfreiheit für exorbitante Gewinne aus Immobilienverkäufen (nach zehn Jahren Haltezeit) ist eben nicht nur gut für „Omas kleines Häuschen“, sondern für all die Spekulanten. Ganz zu schweigen von den „Gestaltungsmöglichkeiten“ von Firmenvermögen. Hinzu kommt die Gemeinwohl-Unverträglichkeit des Bodenrechts, das maßgeblich zu den „unverdienten“ Spekulationsgewinnen beiträgt.
Insofern ist es durchaus legitim, über eine nachträgliche Besteuerung des mit Unterstützung des Staates legal aufgebauten Vermögens nachzudenken. Besser aber wäre, an die Wurzel zu gehen und über ein in sich schlüssiges, neues ganzheitliches Steuersystem nachzudenken, das die gesellschaftlichen Ziele besser abbildet: Freiheit und Selbstverantwortung des Einzelnen in einer solidarischen Gesellschaft, die Verantwortung für das Ganze wahrnimmt. Das heiß konkret: Gleichbehandlung aller Einkunftsarten, keine Schlupflöcher, Umsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch einen progressiven Steuertarif (also doch ran an den Spitzensteuersatz) bei gleichzeitig starker Entlastung von Arbeitseinkommen.
Je höher das verfügbare Einkommen breiter Bevölkerungsschichten ist, desto eher besteht die Möglichkeit für viele Menschen, Vermögen aufzubauen, Eigenvorsorge zu treffen und nur mehr in Notfällen auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen zu sein. Zum Ausgleich eventueller Steuermindereinnahmen aus Einkommen bedarf es parallel dazu einer wirksamen CO₂-Abgabe und einer höheren, aber differenzierten Besteuerung von Konsum: lebensnotwendige Güter niedrig bis gar nicht, umweltschädliche und Ressourcen verbrauchende Produkte entsprechend hoch. So werden gesellschaftliche Gesamtverantwortung und Eigenverantwortung gleichermaßen gestärkt.
In einem solchen Steuersystem bräuchte man dann auch nicht mehr darüber nachzudenken, schon einmal versteuertes Einkommen per Erbschaft- oder Vermögensteuer ein zweites Mal zu besteuern; denn eigentlich ist es ja ein absolut positives Ziel, für sich und seine Familie und auch für die nachfolgende Generation Vorsorge zu treffen. Diese Übernahme der Eigenverantwortung sollte nicht bestraft werden. Um die bisherige Ungerechtigkeit aber zu korrigieren, wäre vor der Systemumstellung ein einmaliger Eingriff in bestehendes Eigentum über eine Vermögensabgabe oder Erbschaftsteuer sicher legitim – und notwendig.
Gerhard Altschäffl, Windach
Systemfolgen
Die Erbschaftssituation hängt natürlich nicht mit Faulheit zusammen, sondern mit den unterschiedlichen Regimes. Dafür kann nun wiederum der Westen nichts.
Die Eltern von Christian haben von diesem Staat ein Haus überlassen bekommen, dessen Besitzer enteignet worden waren – das bekamen übrigens nur sehr verdiente Mitglieder des Systems … Es ist nur logisch, dass die eigentlichen Besitzer ihr Haus wiederhaben wollten. Daraus zu konstatieren, „wir haben alles verloren“, finde ich von Christian ziemlich anmaßend. Schließlich hat das Haus nie seiner Familie gehört.
Auch im Westen hat nicht jeder Mensch im Alter Christians eine Erbschaft im Hintergrund. Und wenn die Eltern nach dem Krieg tatsächlich ein Eigenheim mühsam erarbeitet haben, so kann man dieses jetzt nicht vom Osten aus als ungerecht ansehen. Das DDR-System war eben streng russisch-sozialistisch, das kann man nicht einfach wegdenken. Und wenn Frau Heller erzählt, dass die Westdeutschen lockerer seien, weil sie etwas von Oma zu erwarten haben, so gilt das eben auch nicht für alle. Vor allem ist auch hier nicht jeder ein „Trigema-Erbe“.
Ich bin zwar im Westen geboren und aufgewachsen, ein Großteil meiner Familie lebte jedoch bis zur Wende in Reichenbach bei Görlitz. Dadurch habe ich durchaus mitbekommen, wie das ganze System damals lief. Und die Tatsache, dass die Menschen kein Vermögen und Eigentum aufbauen konnten, lag an diesem System – dafür sind keine Übernahmen und Modernisierungen nach der Wende verantwortlich.
Ulrike Donath-Ayvatoglou, Oberhaching
Ohne Bildung kein Erbe
Ein Faktum, das meiner Wahrnehmung nach in der Problematik um die Erbschaftsteuer zu wenig berücksichtigt wird: Weder der Erwerb noch der Erhalt eines Vermögens in unserem Land ist möglich ohne seine vielen klugen Menschen und ohne seine Infrastruktur. Für die Ausbildung der Menschen und den Erhalt der Infrastruktur sorgen alle Bürger mit ihren Steuern. Deshalb ist es notwendig und gerecht, spätestens beim Vererben durch adäquate Besteuerung Teile des Vermögens an unseren Staat zurückfließen zu lassen.
Prof. Dr. Ludwig Spätling, Fulda
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